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Baukindergeld – die neue Eigenheimförderung für Familien

Ist die Zeit gekommen, die erste eigene Immobilie zu bauen oder zu kaufen? Dann können Familien mit Kind mit dem sogenannten Baukindergeld zukünftig einen staatlichen Zuschuss beantragen. So nutzt Ihr die Förderung für Euch und Eure Kinder.

Was ist das Baukindergeld?

Das Baukindergeld ist ein nicht rückzahlungspflichtiger Zuschuss vom Staat. Also können kindergeldberechtigte Käufer bzw. Bauherren von selbst genutztem Wohneigentum demnach ab sofort Baukindergeld beantragen. Dabei wird weder zwischen dem Kauf oder dem Bau unterschieden, noch zwischen einem Haus oder einer Eigentumswohnung. Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum für Familien und Alleinerziehende.

Für jedes Kind unter 18 Jahren zahlt die KfW einen Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Insgesamt können die Käufer bzw. Bauherren bis 12.000 Euro für jedes Kind erhalten, wenn sie das errichtete oder erworbene Wohneigentum mindestens 10 Jahre ohne Unterbrechung für eigene Wohnzwecke nutzen.

Welche Immobilien fördert der Staat?

Gefördert werden Neubauten, wenn die Baugenehmigung zwischen dem 01. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 erteilt worden ist. Beim Erwerb von Neu- oder Bestandsbauten muss der notarielle Kaufvertrag in demselben Zeitraum unterzeichnet worden sein.

Beantragung Baukindergeld

Der Zuschuss wird im KfW-Zuschussportal beantragt, nachdem der Käufer bzw. Bauherr in das Wohneigentum eingezogen ist. Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach dem Einzug in das selbst genutzte Wohneigentum durch den (Mit-)Eigentümer gestellt werden. Weitere Details könnt Ihr dem Merkblatt der KfW entnehmen.

Einkommensgrenzen

Das Gesamteinkommen beider Elternteile darf nicht mehr als 75.000 Euro betragen plus 15.000 Euro pro Kind. Die Einkommensgrenze liegt mit einem Kind also bei maximal 90.000 Euro. Pro Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 15.000 Euro. Mit zwei Kindern befindet sie sich demnach bei 105.000 Euro und mit drei Kindern bei 120.000 Euro.

Achtung!

Beachtet bitte, dass Bausparkassen das zu erwartende Baukindergeld nicht vorfinanzieren, da die KfW einer Abtretung oder einer Verpfändung der Auszahlungsansprüche nicht zustimmt.

Ideal zur Anlage ist der „Krankenschein fürs Haus“. Damit sichern sich Eure Kunden schon heute das nötige Finanzpolster, um zukünftige Wohnwünsche oder wichtige Renovierungsmaßnahmen in mehreren Zeitintervallen durchführen zu können – und das bereits ab einem Zinssatz von 1,44% pro Jahr.




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