Warum trennen wir Gewerbekunden von Privatkunden?

Das Thema „Trennung von Gewerbe- und Privatkunden“ zieht sich nun schon etwas länger. Aus diesem Grunde möchte ich heute mit diesem Beitrag etwas Licht ins Dunkel bringen. 

Darum trennen wir Gewerbe- von Privatkunden

Wir haben letztes Jahr aktiv damit angefangen, die beiden Kundenarten voneinander zu trennen. Dies hat den Hintergrund, dass wir den Gewerbekunden immer gesondert betrachten. Dieser stellt nämlich je nach Geschäftsform auch eine juristisch eigenständige Person dar. Mit der natürlichen Person, wie zum Beispiel dem Geschäftsinhaber, darf der Gewerbekunde nicht vermischt werden. Sowohl aus datenschutzrechtlichen Gründen als auch aus Gründen der Datenverarbeitung in unserem internen System. Dies wurde in den letzten Jahren sehr stiefmütterlich behandelt. Das soll sich jetzt aber ändern. Wir alle haben zum Ziel, sämtliche Kunden langfristig zu betreuen. Um das umzusetzen, muss der Kunde im ersten Schritt richtig im MVP angelegt werden.

Wie das konkret bei Deinem Kunden aussieht

Du betreust Deinen Kunden Michael Mahler schon etwas länger und konntest bereits erfolgreich einige Verträge wie beispielsweise eine Privathaftpflicht für die Familie, eine Lebens- und eine Rechtsschutzversicherung bei ihm platzieren. Nun möchte sich Michael selbstständig machen und fragt Dich nach einer Empfehlung, welchen Versicherungsschutz er denn benötigt. Dabei rätst Du ihm zu einer Betriebshaftpflicht und legst den Vertrag unter dem Privatkunden ab. Da der Kunde ein Einzelunternehmer ist, die Firma der Name des Privatkunden ist und er um Geld zu sparen auch erst mal von zu Hause aus arbeitet, sieht das Ganze auf den ersten Blick korrekt aus. Der Name und die Anschrift des Versicherungsnehmers sind identisch mit dem Privatkunden – zuerst einmal also alles richtig. Prinzipiell wäre dieser Zustand in der Datenhaltung auch unkritisch, wenn sich an diesem Zustand garantiert nichts ändert. Falsch wäre es dennoch, da der Kunde in der Regel eine Gewerbeanmeldung besitzt und dieser entsprechend im MVP angelegt werden muss. Man kennt das ja beim Finanzamt oder bei Behörden: Auch hier werdet Ihr zusätzlich mit einer eigenen Nummer als Gewerbetreibender geführt.
Nun wird Michael Mahler tatsächlich immer erfolgreicher, der Umsatz steigt und er möchte sein Unternehmen vergrößern. Er passt den Namen seines Unternehmens an. Die Firma soll zukünftig „Farbenfroh, Inhaber Michael Mahler“ heißen.

Der Begriff Firma beschreibt den Namen, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Die Firma kann ein Fantasiewort, Sach-, Tätigkeits-, Ortsangaben oder Abkürzungen enthalten und muss im Handelsregister eingetragen werden. Um die Firma rechtlich vor Nachahmern zu schützen und eine Unterscheidungskraft aufzuweisen, wählen viele den Zusatz des eigenen Namens wie beispielsweise „Farbenfroh, Inhaber Michael Mahler“. Gleichzeitig kann Michael Mahler nun unter seiner Firma klagen und verklagt werden. Vor Gericht steht aber nicht die Firma, sondern der Inhaber.

Weiteres Vorgehen über bi:sure

Dein Kunde Michael mietet sich ein Büro in der Stadt an und ändert damit seine Firmenanschrift. Nun braucht er eine Inhaltsversicherung und macht mit Dir einen Termin aus. Du empfiehlst ihm eine tolle Gesellschaft und sendest den Antrag zur weiteren Bearbeitung an uns. Bei uns tritt in diesem Fall direkt ein Störfall ein, weil der Kunde aus dem Antrag nun nicht mehr mit dem Privatkunden übereinstimmt. Weder der Name ist gleich, noch die Anschrift. Wir sind also gezwungen diesen Kunden im MVP neu anzulegen, damit auch der elektronische Datenabgleich mit der Gesellschaft funktioniert. Aufgrund der geringen Daten aus dem Antrag können wir nicht wissen, dass es sich um denselben Michael Mahler handelt.

Jetzt kommt’s ganz dicke: Wenn Michael Mahler nun aus dem Einzelunternehmen eine GmbH macht und dies im Handelsregister eintragen lässt, spätestens dann ist allen klar, dass dieser Kunde nun nicht weiter als Privatperson geführt werden kann, weil es sich um eine eigenständige juristische Person handelt. Die juristische Person ist Träger von Rechten und Pflichten, kann in eigenem Namen klagen und verklagt werden. Darüber hinaus hat die juristische Person Vermögen und kann als Erbe eingesetzt werden. Deswegen ist die korrekte Vorgehensweise: Kundenanlage von Gewerbekunden getrennt von Privatkunden.

Verknüpft die Kunden einfach miteinander

Ihr könnt das Ganze natürlich verknüpfen, so wie man das bei Familienangehörigen kennt. Hier kannst Du Dir den Blogbeitrag zu dem Thema noch einmal genauer ansehen.

Durch eine korrekte Trennung von Privatkunden und Geschäftskunden erreicht Ihr also eine fehlerfreie und schnelle Bearbeitung Eurer Anträge.

Datenschutzrechtlich müsst Ihr übrigens auch aufpassen! Nehmen wir mal an, dass das Unternehmen „Farbenfroh“ nicht mehr einen Inhaber hat, sondern zwei. Der beste Kumpel Linus Lack steigt in das Unternehmen mit ein und möchte als Inhaber selbstverständlich auch Zugang zu den bisherigen Versicherungsverträgen haben. Wenn diese aber unter dem Privatkunden Michael liegen, müsste dieser seinem Kumpel die Zugangsdaten geben und Linus sieht automatisch alle privaten Versicherungen. Ob Michael oder seine Frau das so toll finden, wage ich zu bezweifeln.

Wie heißt der Gewerbekunde korrekt und wie muss ich ihn angelegen?

Wir empfehlen hier immer, einen Blick in die Gewerbeanmeldung zu werfen. Wenn der Kunde bereits eine Internetseite hat, dann schaut dort auf jeden Fall im Impressum nach, wie er sich dort korrekt bezeichnet. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit die genaue Firmierung bei der Creditreform und anderen Auskunfteien zu erfragen. Diese sind allerdings kostenpflichtig. Bei Kapitalgesellschaften kann im Bundeszentralregister unter www.unternehmensregister.de nachgeschaut werden.

Wenn Ihr den Kunden korrekt im MVP angelegt und auch die Bezeichnung des Versicherungsnehmers im Antrag identisch mit der Kundenanlage ist, dann können wir Verwechslungen vermeiden. Zudem können die Verträge immer dem richtigen Makler zugeordnet werden. Wenn dies nicht möglich ist, weil der Kunde nicht angelegt ist und der Makler seine Vermittlernummer nicht dazu schreibt, dann ist er nämlich in der Beweispflicht. Das bedeutet, dass er uns aufzuzeigen muss, dass er diesen Vertrag tatsächlich inkl. Maklervollmacht vermittelt hat. Wir dürfen schließlich allein schon aus Datenschutzgründen nicht einem fremden Makler die Unterlagen zukommen lassen.

Deine Kundendaten – Dein Kapital

In Zukunft werden Kundendaten immer wichtiger. Die ordentliche Pflege Deines Kundenbestandes bedeutet damit auch eine Wertsteigerung für Deine Firma. Sobald die Daten der Kunden korrekt angelegt sind, könnt Ihr Eure Prozesse effizienter gestalten, in dem Ihr zum Beispiel Kampagnen für einzelne Sparten aufbaut:

  • Ihr könntet alle GmbH oder alle Betriebsarten (Bauneben) aus Eurem Kundenstamm per Post oder Mail in einer Aktion bewerben.
  • Ihr könntet bestimmte Daten selektieren und diese an ein externes Callcenter geben, um die Kunden abzutelefonieren. Vertrieblich gesehen sollt Ihr das ganze Potential ausschöpfen können.

Dies funktioniert aber nur, wenn Ihr schon heute diese wertvollen Daten korrekt pflegt.
Können wir auf Euch zählen?

 

Interessant zu diesem Beitrag wären auch noch folgende Informationen:
Neu! Unterscheidung: Gewerbekunden und Privatkunden
Neuer Spartenbereich “Komposit Gewerbe”




4 Kommentare zu “Warum trennen wir Gewerbekunden von Privatkunden?

  1. Die Trennung ist sicherlich sinnvoll.
    Allerdings wirft die Trennung im Bereich Kfz-Versicherungen erhebliche Probleme auf.
    Hier sind bei blaudirekt dann nur die VHV und die R+V-Gruppe im Angebot.
    Dabei versichern viele Anbieter auch die PKWs von Freiberuflern und Selbständigen in Ihrem normalen Kfz-Tarif.
    Hier sollte der Kfz-Rechner angepasst werden.

  2. Hallo Herr Gehrig,

    vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Herausforderung im Abschluss von Kfz-Versicherungen haben wir auch heute schon. Wir haben einen Rechner für gewerbliche Kfz und eben einen für private. Durch oben im Artikel genannte Thematik ändert sich also erstmal nichts an der aktuellen Situation. Und Sie haben Recht, gerade Freiberufler lassen sich häufig auch bei teilweiser gewerblicher Nutzung noch im „Normal“-Tarif der Gesellschaften unterbringen. Uns ist bewusst, dass für diese Zielgruppe eine schönere Lösung möglich ist und wir machen uns Gedanken darüber. Möglicherweise können wir hier schon im nächsten Jahr etwas anbieten.

  3. Eine Trennung der Verträge macht Sinn doch sollte auch die Statistik dieses berücksichtigen und alle relevanten Sparten erfasst werden. Zur Info: Ein Gewerbe-Rechtschutz wird statistisch noch unter Privat geführt und wird nicht als Gewerbevertrag gehandelt…

  4. Hallo Herr Hausschild,
    das ist korrekt. Uns ist bewusst, dass die aktuelle Lösung noch nicht optimal ist und werden auch hier die Spartentrennung noch vollziehen. Hierzu ist jedoch eine eigene Vertragsdetailsmaske für die Gewerbe-Rechtsschutz notwendig und diese soll dann natürlich auch zu den Anforderungen des Vergleichsrechners passen, den wir in dieser Sparte noch planen. Aktuell sind wir in der Umsetzung von Inhalt, Rechtsschutz wird aber eines der nächsten Themen, was wir in Angriff nehmen werden. Und über die Trennung von Privat- und Gewerbekunden ist es immerhin möglich diese zu selektieren. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Fertigstellung weiterer Vergleichsrechner und somit der Vereinfachung im Gewerbe-Geschäft!

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