4 Änderungen der Sozialversicherungswerte 2019

Ab 1. Januar 2019 erhöhen sich wieder die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung. Kennt Ihr schon die neuen vorläufigen Sozialversicherungswerte?

Nach diesen Werten richtet sich beispielsweise der Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Des Weiteren wird durch die Jahresarbeitsentgeltgrenze entschieden, ob sich Angestellte privat krankenversichern können.

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2019

1. Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung wird von derzeit 4.425 Euro im Monat (53.100 Euro jährlich) auf 4.537,50 Euro monatlich (54.450 Euro jährlich) steigen.

2. Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) erhöht sich von 59.400 Euro auf 60.750 Euro.

3. Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung
Im Jahr 2019 wird die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern in der allgemeinen Rentenversicherung auf monatlich 6.700 Euro (80.400 Euro jährlich) festgesetzt. In den neuen Bundesländern gilt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von monatlich 6.150 Euro (73.800 Euro jährlich).

4. Beitragszuschuss zur Krankenversicherung
Der Deutsche Bundestag hat am 18. Oktober 2018 die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge beschlossen. Ab 2019 werden Arbeitgeber und Arbeitnehmer also wieder zu gleichen Teilen die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bezahlen. Das gilt nicht nur – wie bisher – für den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 %, sondern auch für den individuellen Zusatzbeitrag. Dieser liegt aktuell bei durchschnittlich 1,0 %.
Doch nicht nur gesetzlich versicherte Arbeitnehmer profitieren von der paritätischen Finanzierung. Auch für Privatversicherte erhöht sich der maximale Arbeitgeberzuschuss von derzeit 7,3 % auf 7,8 % der Beitragsbemessungsgrenze. Lag dieser für die Krankenversicherung 2018 noch bei 323,03 Euro, steigt er ab Januar 2019 auf 353,93 Euro.

Übrigens: Die jährliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist für GKV-Versicherte eine schleichende Beitragsanpassung. In der PKV hingegen bleiben die Tarifbeiträge davon völlig unberührt. Im Gegenteil: Der maximale Arbeitgeberzuschuss steigt und senkt somit den effektiven Zahlbeitrag vieler PKV-Kunden!

Änderungen der Sozialversicherungswerte von 2017 bis 2019




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