Schickt uns Eure Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)
Vor einigen Wochen haben wir Euch bereits aufgefordert, uns Eure AVV zuzusenden. Zum größten Teil haben wir diese auch von Euch erhalten, jedoch fehlen noch einige Nachzügler. Warum es so wichtig ist, dass wir diese Verträge von Euch benötigen, erkläre ich im folgenden Video.
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Oliver Pradetto ist Gründer von blau direkt und war über 20 Jahre als Geschäftsführer tätig. Als Beiratsvorsitzender begleitet er nun vor allem den strategischen Ausbau.
2 Kommentare zu “Schickt uns Eure Auftragsverarbeitungsverträge (AVV)”
Ehrlich gesagt verstehe ich die Argumentation nicht – in der Regel muss der DIENSTLEISTER (In dem Fall Ihr) den AVV anbieten (Macht mein Webhoster z.B. auch) – der Dienstleistungsnehmer unterschreibt Ihn dann. Also müsst Ihr dem Kunden einen AVV zur Verfügung stellen den der Kunde dann unterschrieben an euch zurück schickt – ich werde jetzt ja keinen AVV mit Fantasievorstellungen zu dem Schutz meiner Kundendaten aufsetzen – den könnt Ihr dann am Ende nicht erfüllen und wir haben ein völlig wertloses Dokument welches ich ggf. noch Fachanwaltlich prüfen lassen muss. Damit macht Ihr es euch dann doch zu einfach.
rechtlich müsste derjenige der die AVV benötigt diese ggf. auch selbst aufsetzen. Allerdings hast Du natürlich Recht: Größere Dienstleister machen das schon vorab fertig, damit diese nicht jede einzeln prüfen müssen.
Das haben wir auch so für Euch getan und Euch die AVV zugesandt. Ich bitte die Maklerbetreuer mal zu prüfen, ob Deine vielleicht sogar schon da ist und Dir sonst nochmal den Vertrag zu schicken.
Ehrlich gesagt verstehe ich die Argumentation nicht – in der Regel muss der DIENSTLEISTER (In dem Fall Ihr) den AVV anbieten (Macht mein Webhoster z.B. auch) – der Dienstleistungsnehmer unterschreibt Ihn dann. Also müsst Ihr dem Kunden einen AVV zur Verfügung stellen den der Kunde dann unterschrieben an euch zurück schickt – ich werde jetzt ja keinen AVV mit Fantasievorstellungen zu dem Schutz meiner Kundendaten aufsetzen – den könnt Ihr dann am Ende nicht erfüllen und wir haben ein völlig wertloses Dokument welches ich ggf. noch Fachanwaltlich prüfen lassen muss. Damit macht Ihr es euch dann doch zu einfach.
Hallo Thomas,
rechtlich müsste derjenige der die AVV benötigt diese ggf. auch selbst aufsetzen. Allerdings hast Du natürlich Recht: Größere Dienstleister machen das schon vorab fertig, damit diese nicht jede einzeln prüfen müssen.
Das haben wir auch so für Euch getan und Euch die AVV zugesandt. Ich bitte die Maklerbetreuer mal zu prüfen, ob Deine vielleicht sogar schon da ist und Dir sonst nochmal den Vertrag zu schicken.
Liebe Grüße
Oliver