Deckelung der LV-Provisionen abgewendet

Offiziell ist es noch ein wenig zu früh für eine Entwarnung, aber die Anzeichen verdichten sich, dass die Deckelung der LV-Provisionen doch noch abgewendet werden kann. Dabei machen es 3 aktuelle Entwicklungen eher unwahrscheinlich, dass es noch zu einer Provisionsdeckelung kommt.

Entlastungen bei der Zinszusatzreserve

Finanzminister Olaf Scholz hat eine Verordnung unterschrieben, welche die Berechnung der Zinszusatzreserve neu regelt und damit zu einer Entlastung der Lebensversicherer in Milliardenhöhe führt. Die Entlastung soll noch dieses Jahr kommen.

Die Zinszusatzreserve hatte dazu geführt, dass die Lebensversicherer zusätzlich Reserven bilden sollten, um auch bei Niedrigzinsphasen ausreichend hohe Ablaufleistungen garantieren zu können. Also genau da, wo nicht genügend Zinserträge bereitstanden, mussten die Versicherer weitere Milliarden aufbringen. Das hatte die deutschen Lebensversicherer nach 300 Jahren Finanzsicherheit an den Rand des Ruins gebracht und zu zahlreichen RunOffs – der Abstoßung der LV-Sparte – geführt.

Diesen Fehler hat die Politik nun korrigiert. Das ist wichtig, weil die Lebensversicherung als eine der Haupteinkommenssparten somit langfristig gesichert bleibt.

Eine gute Nachricht ist dies auch, weil es gerade diese Erleichterungen in der Zinszusatzreserve waren, für die die Versicherer als Gegendeal eine Provisionsdeckelung ins Spiel gebracht haben. Nachdem die Erleichterungen nun schon da sind, bedarf es keines Gegendeals mehr. Der politische Druck zur Provisionsdeckelung ist damit erst mal weg.

BAFin wird eingebremst

Das Berliner Kammergericht stellt der BAFin in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen (4) 161 Ss 28/18 (35/18)) ein verheerendes Zeugnis aus. Mit ihrer Regulierung „überspannt die Bundesanstalt den ihr zugewiesenen Aufgabenbereich“. In dem Urteil ging es um Verordnungen der Behörde zum Handel mit Bitcoins. Die Behörde hatte Kryptowährungen als Finanzinstrumente gewertet und damit dem eigenen Aufgabenbereich zugeordnet. Damit würde sich eine exekutive Behörde jedoch legislative Macht aneignen und dies sei nicht zulässig.

Die Skepsis gegenüber einem schwunghaften Handel mit Kryptowährungen war sicher angebracht und mit dem Urteil ist der Weg für allerlei Geschäftemacherei wieder geebnet. Man wird die Uhr stellen können, wann es zum nächsten Skandal kommen wird, bei dem irgendwelche erfundenen Kryptowährungen genutzt wurden, anderen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Dennoch ist es richtig, der BAFin die Grenzen aufzuzeigen. Immerhin hatte diese jüngst erst versucht, das umstrittene Provisionsabgabeverbot mittels eines angeordneten Boykotts gegen einen Makler durchzusetzen. Offenkundig schreckt die BAFin nicht davor zurück, seine Macht immer zügelloser zu missbrauchen.

Für Vermittler bedeutet das Urteil daher zusätzliche Sicherheit, denn die Provisionsdeckelung war von der BAFin vorgeschlagen worden. Diese hatte auch erwogen, die Provisionsdeckelung per Verordnung durchzusetzen und sich damit die Macht des Gesetzgebers anzueignen. Hier dürfte das Urteil entsprechend zur Kenntnis genommen worden sein und etwaige Überlegungen beenden.

Politik verliert Interesse an Provisionsdeckel

Unterdessen machen Verbände wie der AfW Front gegen den Provisionsdeckel. Mit einer bislang geschickten Medienarbeit ist es dem Verband gelungen, allen die Lust auf einen Provisionsdeckel zu vermiesen. So organisierte der Verband schon frühzeitig ein Gutachten, das im Ergebnis aufzeigen wird, dass ein politischer Eingriff in Vergütungsstrukturen dem Grundgesetz widerspricht / verfassungswidrig ist. Die Kommunikation wurde dabei schon frühzeitig gestreut, bevor das Gutachten überhaupt da war. Das verdirbt Politik und Versichererlobbys schon im Vorwege die Lust daran, sich auf dieses Minenfeld zu bewegen.

Es bleibt der Verbraucherschutz. Die Vorbehalte gegen angebliche Provisionsexzesse haben im Verbraucherschutz fast religiösen Charakter. Deshalb übersieht man, dass eine Kürzung oder gar ein Verbot von Provisionen zwar einerseits den Vertrieb der verhassten Lebensversicherung behindern würde, aber im Umkehrschluss dazu führen würde, dass weitaus gefährlichere Produkte aus dem Bereich Private Equity oder Kryptowährung stattdessen verkauft würden. Eine Beschränkung der Lebensversicherung hätte gewaltige Kapitalmarktverschiebungen zur Folge, welche auch Schrottimmobilien oder hochriskante Geldanlagen beflügeln könnten. Im Ergebnis käme es vermutlich zu weitaus mehr Anlageskandalen und einem deutlichen Zuwachs an geschädigten Verbrauchern (was zweifelsohne das Geschäftsmodell des Verbraucherschutzes beflügeln würde, obwohl wir uns sicher sind, dass die große Mehrheit der Verbraucherschützer ehrenvollere Motive pflegt).

Trotzdem muss die mächtige Lobby der Verbraucherschützer noch befriedigt werden. Die Politik hat daher angedeutet, dass der Provisionsdeckel 2019 kommen soll. Er soll sich dann jedoch auf die Restschuldversicherung begrenzen. Gedeckelt würden also nur die LVs, die Ansparung für endgetilgte Finanzierungen dienen. So verschont man weitgehend die Versicherungswirtschaft und trägt den Ball zu den Banken.

Fazit

Momentan sieht es so aus, als blieben wir von einer wirksamen Deckelung der Provisionen verschont.




2 Kommentare zu “Deckelung der LV-Provisionen abgewendet

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