News aus dem Kfz-Bereich

blau direkt strukturiert derzeit den Kfz-Bereich um. Vor einiger Zeit haben wir Euch mitgeteilt, dass wir den Telefonsupport vorübergehend einstellen. Um Euch trotzdem eine Hilfestellung zu gewährleisten, haben wir unter den Spezialrisiken im MVP neue Rubriken hinterlegt. 

FAQs in der Kfz-Sparte

Eine der neuen Rubriken sind die FAQs zur Kfz-Sparte. Diese stehen Euch bei Fragen in der Zeit ohne Telefonsupport zur Seite. Finden könnt Ihr die FAQs folgendermaßen im MVP über den Vergleichsrechner:

Möglichkeiten der Übernahme von Schadenverläufen Dritter

Diese Übersicht ist als Orientierungshilfe gedacht, damit Ihr schneller an Euer Ziel kommt. Hierbei werden anschließende Fragen aufgegriffen:

  • Von welcher Person kann der Rabatt übertragen werden?
  • Wie viele schadenfreie Jahre können übernommen werden?
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Antworten auf die Fragen könnt Ihr wieder ganz einfach über die Spezialrisiken finden.

Möglichkeiten der Einstufungen im Schadenfreiheitsrabatt

In dieser Rubrik werden die Ersteinstufungsmöglichkeiten tabellarisch in den Spezialrisiken dargestellt. Dabei sind nachstehende Kategorien der Regelungen zu beachten:

Zweitwagenregelung
Sofern auf den VN bereits ein Fahrzeug versichert ist, vergeben die Versicherer für ein zweites erstmalig neu hinzukommendes Fahrzeug einen freiwillig eingeräumten Rabatt in Form einer Sondereinstufung der SF-Klasse.

Führerscheinregelung
Fahranfänger haben keinen Schadenfreiheitsrabatt, sofern sie noch kein Fahrzeug auf sich selbst versichert hatten. Je nach Dauer des Führerscheinbesitzes ist eine Bessereinstufung in der SF-Klasse möglich. Hierzu muss der VN mindestens drei Jahre in Führerscheinbesitz sein.

Ehegatten-/Partnerregelung
Wird ein neu hinzukommendes Fahrzeug des Ehegatten/Partners erstmalig eingestuft, kann es durch diese Regelung eine Besserstufung erfahren, sofern der VN bereits über ein Fahrzeug verfügt, welches eine Schadenfreiheitsklasse besitzt. Je nach Gesellschaft gibt es hierzu unterschiedliche Regelungen.

Eltern-Kind-Regelung
Hat ein Elternteil bereits ein Fahrzeug in einer Schadenfreiheitsklasse versichert, so kann für das fahrende Kind eine Besserstufung über eine Sondereinstufung in der Schadenfreiheitsklasse ermöglicht werden.




2 Kommentare zu “News aus dem Kfz-Bereich

  1. Hallo Jan,
    wie wäre es denn ab und zu Neuigkeiten aus der KFZ Branche zu veröffentlichen: Dafür ist der Blog ja da 😉

    Ich hätte da mal was:

    Die einzige Frage: Kann man das per besondere Vereinbarungen abbilden?

    Kfz-Police der R+V: Fahranfänger steigen günstig ein
    Wiesbaden, 28.06.2019:

    Eine Flatrate für Fahranfänger: Bei R+V profitieren junge Fahrer ab 1. Juli vom neuen Angebot „Zusatzfahrer“ in der Kfz-Versicherung. Für einen Jahresbeitrag von 289 Euro können sie jedes Auto fahren, das bei der R+V Gruppe versichert ist.

    Einmal zahlen, alle Autos fahren

    Autofahrer, die ihren Pkw bei der R+V-Allgemeine oder den Tochtergesellschaften KRAVAG und Condor versichert haben, können ab sofort bis zu drei Zusatzfahrer in ihren Kfz-Haftpflicht­versicherungs­vertrag eintragen lassen, ohne dass diese beim Fahreralter genannt werden. Der Clou: Der Zusatzfahrer darf nicht nur das Auto fahren, in dessen Kfz-Vertrag er namentlich ergänzt wurde, sondern jedes beliebige Fahrzeug, das bei diesen Gesellschaften versichert ist – ganz egal, ob es Verwandten, Freunden oder dem Arbeitgeber gehört. Voraussetzung ist allerdings immer, dass der Kreis der berechtigten Fahrer im Vertrag nicht aufgrund einer Sondereinstufung eingeschränkt ist. So offen der Kreis der Pkw ist, so offen ist auch der Kreis der Zusatzfahrer. Da nicht nur Familienmitglieder dafür in Frage kommen, können R+V-Kunden beispielsweise auch ihr Au-Pair-Mädchen oder den im Haus lebenden Studenten eintragen lassen.

    Doch damit nicht genug: Bekommt der Zusatzfahrer nach einiger Zeit das erste eigene Auto, fängt er nicht bei Null an. Die R+V belohnt ehemalige Zusatzfahrer mit einer Sondereinstufung in die günstige Schadenfreiheitsklasse 5, wenn sie erstmalig einen Pkw zulassen und versichern – unabhängig davon, wie oft und wie lange sie tatsächlich mit anderen Autos gefahren sind.

  2. Hallo Jürgen,

    der „Zusatzfahrer“ ist ein Baustein im Kfz-Vertrag. Es ist nicht wie bei einigen anderen Partnern (zB BGV) ein eigener Antrag.

    Daher kann dieser Baustein gewählt werden, wenn Du den Kfz-Antrag über R+V connect oder den Kravag Online-Portalrechner generierst. Im Blau direkt Kfz-Rechner ist der Baustein nicht wählbar.

    Alternativ kann der Baustein nachträglich per E-Mail bei der Kravag mit Bezug auf den Antrag gestellt werden.

    Und ja,… eins nach dem anderen, wir werden auch wieder im blog aktiver werden, danke für den Hinweis 😉

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