LKW verstopfen die Autobahn! Spediteure, die im Auftrag von Dritten fremde Ware transportieren, sind auf Autobahnen und Landstraßen nicht wegzudenken.
Leider hört man nur allzu oft:
- “LKW kam ins Rutschen und ist umgekippt.”
- “Blitzeis; LKW ist in den Graben gerutscht.”
- “LKW ist ins Stauende gerast.”
In diesem Beitrag erfahrt Ihr, wo der Unterschied zwischen Frachtführerhaftung / Verkehrshaftungsversicherung – Warentransportversicherung liegt und wie Ihr Euren Kunden richtig beraten könnt.
Was passiert, nachdem es zu einem Unfall kam?
Was ist eigentlich mit der Ware, die dabei beschädigt wird und nicht selten als Totalschaden bewertet wird? Wie haftet der Spediteur und haftet er immer?
Die Verkehrshaftungsversicherung ist eine Pflichtversicherung für den gewerblichen Güterkraftverkehr nach § 7a GüKG. Mit der Übernahme der zu transportierenden Güter sind aber auch weitreichende Haftungsrisiken verbunden. Die Verkehrshaftungsversicherung schützt den Frachtführer vor Schadenersatzansprüchen aus dem Frachtvertrag.
Versichert sind der Verlust und die Beschädigung der Ware während des Transports. Auch Vermögensschäden werden von der Verkehrshaftungsversicherung abgedeckt.
Spediteure, die in ihren AGB nach den ADSp 2017 (Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen) haften, sind verpflichtet, ihren Auftraggebern eine separate Transportversicherung anzubieten. Nimmt der Auftraggeber dies an, berechnet der Spediteur diesen im Rahmen der Frachtrechnung weiter.
Dann ist doch alles in Ordnung, oder?
- Nicht ganz, weil der Spediteur nur “seinen” Transportweg versichert.
- Was ist, wenn der Spediteur nicht die ADSp 2017 verwendet und somit auch nicht verpflichtet ist, bei dem Abschluss auf eine Transportversicherung hinzuweisen?
- Welchen Versicherungsschutz hat der Spediteur in der Transportversicherung vereinbart? AllRisk, volle Deckung, eingeschränkte Deckung, etc. ?
- Was passiert im Schadensfall, wenn der Spediteur nach §38 (AbS. 2) VVG keinen Versicherungsschutz mehr hat?
Fakt ist:
Versendet ein Unternehmen seine Ware durch einen Spediteur an seine Auftraggeber, besteht zwar Versicherungsschutz über eine Frachtführer-HV, jedoch liegt die gesetzliche Entschädigungsgrenze bei 8,33 SZR oder 40 SZR (Sonderziehungsrechten). Je nach Tageskurs macht das ca. 10,04 EUR je kg Rohgewicht, bei 8,33 SZR und 48,24 EUR je kg Rohgewicht, bei 40 SZR aus.
Was sind Sonderziehungsrechte?
Das Sonderziehungsrecht ist die Recheneinheit des Internationalen Währungsfonds (IWF / IMF International Monetary Fund).
Die SZR-Bewertung erfolgt durch einen Währungskorb. Der Korb wird alle fünf Jahre überprüft, um dafür Sorge zu tragen, dass die im Korb enthaltenen Währungen repräsentativ für die Währungen sind, die in internationalen Transaktionen verwendet werden und dass die Gewichtung der Währungen ihre relative Bedeutung im Welthandels- und Finanzsystem widerspiegelt. Seit 1981 gehören die Währungen von fünf Ländern – Frankreich, Deutschland, Japan, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten – zum Korb, da es sich hierbei um die fünf Länder mit den größten Exporten an Gütern und Dienstleistungen handelt. Mit der Einführung des Euros wurden die Währungsbeträge der D-Mark und des französischen Franc durch den Euro ersetzt.
Aktuell Gegenwert 1,20611 EUR = 1 SZR (Stand 18.05.2018 / Quelle: www.tis-gdv.de)
Der Wert eines SZR wird täglich als Summe der Werte der einzelnen Beträge der vier Währungen (Euro, US-Dollar, japanischer Yen, Pfund Sterling) auf der Grundlage der mittags auf dem Londoner Markt notierten Wechselkurse berechnet. (Quelle: www.tis-gdv.de)
Schadenbeispiel:
Erleidet eine zum Transport überlassene Maschine mit 400 kg Gewicht, zu einem Neuwert von 100.000 Euro einen Totalschaden verursacht durch Blitzeis, erhält der Geschädigte und Inhaber der Maschine über die Frachtführer-HV des Spediteurs 0 Euro Entschädigung.
Warum?
Der Schaden war unabwendbar und verursacht durch höhere Gewalt. Entsteht der Schaden durch ein Verschulden des Spediteurs, z. B. durch fahrlässige, nicht ausreichend oder ordnungsgemäß angebrachte Sicherung der Ladung, etc., beträgt die gesetzliche Haftung (HGB / CMR) des Spediteurs ca. 4.018 EUR (10,04 EUR x 400 kg). Hat der Spediteur 40 SZR versichert, beträgt die Entschädigung bei einem angenommenen Tagessatz in Höhe von ca. 19.297 EUR (48,24 EUR x 400 kg). Wenn man sich die Differenz zum Neuwert der Maschine ansieht, trägt der Unternehmer, der einen Spediteur beauftragt, je nach Ware einen nicht unerheblichen finanziellen Selbstbehalt, ohne es zu wissen!
Natürlich kann der Auftraggeber rechtliche Schritte einleiten, bis diese durchgesetzt sind, kann es eine Weile dauern. Vielleicht steht der Spediteur kurz vor der Insolvenz, oder hat wegen Nichtzahlung der Folgeprämie seiner Frachtführerhaftpflichtversicherung, keinen Versicherungsschutz mehr, und dann?
Wichtig ist!
Wird eigene Ware mit fremden Fahrzeugen (Frachtführer/Spediteur) transportiert, sollte der Auftraggeber zusätzliche eine Transport-Waren-Versicherung abschließen. Entschädigt werden die vereinbarte Versicherungssumme und der gewählte Versicherungsumfang.
AllRisk: Bezeichnet das Prinzip der Allgefahrendeckung (Universalität der Gefahrendeckung) und findet sich insbesondere in der vollen Deckung der DTV-Güter 2000/2004 und ADS Güter 1984/1994 sowie in der Deckungsform A der Institute Cargo Clauses Einschluss Kriegs- und Strikklause sowie mutwillige und böse Beschädigung wieder.
Volle Deckung: Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen die Güter während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind, sofern nichts anderes bestimmt ist. Nicht versichert sind: handelsüblicher Maß- und Gewichtsverlust, innerer Verderb, normale Luftfeuchtigkeit, etc.
Eingeschränkte Deckung: Versichert gelten die Güter gegen speziell genannte Gefahren. Unfall des Transportmittels, Einsturz von Lagergebäuden, Brand, Blitzschlag, Erdbeben, Seebeben, Naturkatastrophen, Überbordwerfen der Ladung, Überbordspülen der Ladung, Aufopferung der Güter, Entladen und Zwischenladen in einem Nothafen, Totalverlust ganzer Kolli beim Be-, Um-, oder Entladen.
Es gibt diverse Klauseln, die individuell mit eingeschlossen werden können.
Vermögensschaden Klausel: Versichert ist das Interesse des Auftraggebers. Versichert sind ausschließlich Verspätungsschäden und Schäden aus Nachnahme-Fehlern.
Güterfolgeschaden: Versichert ist das Interesse des Auftraggebers. Ein Güterfolgeschaden liegt vor, wenn die Verwendung der versicherten Güter infolge eines nach den Bedingungen der zugrunde liegenden Transportversicherung gedeckten Schadens beeinträchtigt oder nicht mehr möglich ist und dadurch der Aufwand an fortlaufenden Kosten zur Fortführung des Betriebes nicht erwirtschaftet werden konnte.
So setzt sich die Versicherungssumme zusammen:
Außer und neben den Gütern kann insbesondere auch versichert werden das Interesse bezüglich
- des imaginären Gewinns, häufig ist der Wert mit 10% der VSU enthalten
- des Mehrwerts,
- des Zolls,
- der Fracht,
- der Steuern und Abgaben
- sonstiger Kosten.
Wer braucht eine Transportversicherung?
Eine Transportversicherung brauchen vor allem Herstellungsbetriebe, Importeure, Exporteure, Großhändler, Versandgeschäfte, etc.. Dabei gibt es Einzeltransport und Jahres-Transportverträge auf Umsatzbasis.
Egal, ob auf Transporten innerhalb von Deutschland, der EU oder Übersee, im nationalen und internationalen Straßenverkehr, mit dem LKW, der Bahn, per Flugzeug oder Schiff, jeder Transportart liegen andere Haftungsgrundlagen in den AGB zugrunde. Diese sind über die Frachtführer-HV mit den bereits beschriebenen Begrenzungen, versichert. Daher ist die Absicherung einer zusätzlichen Transportversicherung für jedes Unternehmen entscheidend.
Aufgrund der Komplexität der verschiedenen Transportarten, Transportwege und Transportmittel ist eine Risikoerfassung durch einen speziellen Fragebogen erforderlich.
Anbietertarife und Informatives findet Ihr im blau direkt MVP oder klickt einfach manuell über den Vergleichsrechner auf Spezialrisiken > Gewerbe > Transport und Frachtführerhaftung.
Alles Wissenswertes rund um die Transportversicherung findet Ihr unter: www.tis-gdv.de.
Gerne unterstützen wir Euch bei Fragen Rund um das Thema Transport & Co und wünschen Euch weiter viel Erfolg.
Hallo Frau Menz,
vielen Dank für diesen aufschlussreichen und guten Artikel.
Ich freue mich auf weitere Artikel oder das eine oder andere Webinar mit Ihnen.
Viele Grüße
Manfred Biffar
Hallo Frau Menz,
vielen Dank für den gelungenen Artikel, das ist sehr infomativ hinsichtlich Transportversicherung, mich würde noch interessieren mit welcher Versicherungen du am meisten arbeitest und welche Versicherung konkurrenzfähige Angebote abgibt? https://www.siktas24.de/gewerbeversicherungen/transportversicherung/
Freundliche Grüße
Serdar Siktas