Bausparer können sich gegen Kündigung wehren

Die Kündigung des Bausparvertrags ist sowohl von Eurem Kunden als auch in einigen Fällen von der Bausparkasse möglich. Wie genau sich aber Eure Kunden gegen diese Kündigung wehren können, erfahrt Ihr in diesem Beitrag.

Wie gehe ich am besten gegen die Kündigung vor?

Nicht immer haben die betroffenen Kunden bei Kündigung eines Bausparvertrages schlechte Karten. Auf der sicheren Seite stehen die Bausparkassen nur, wenn die Bausparsumme zu 100 Prozent angespart ist. Denn dann kann der Zweck des Bausparvertrages – die Vergabe eines Bauspardarlehens – nicht mehr erfüllt werden.

Der Darlehensanspruch ergibt sich aus der Differenz von Bausparsumme und Guthaben. Man kann allerdings nicht lebenslang einen Bausparvertrag ansparen.

So mancher Kunde reagiert nun überrascht, wenn ihm die Bausparkasse den Vertrag kündigt. Aber Euer Kunde kann sich wehren, und zwar solange der Verbraucher aus seinem Bausparvertrag einen Darlehensanspruch ableiten kann, sollte er sich gegen die Kündigung wehren.

Ich würde Euch daher für Eure Kunden Folgendes empfehlen:

1. Der Kündigung schriftlich widersprechen mit dem Hinweis, dass die Bausparsumme noch nicht erreicht worden ist.

2. gleichzeitige Kontaktaufnahme des Kunden mit dem Ombudsmann Bausparen.

Achtung: Ich weise aber gleichzeitig darauf hin, dass der Kunde am besten bei ca. 90 Prozent Guthaben von der Bausparsumme aus betrachtet, die Zuteilung annehmen sollte, um seinen evtl. Bonusanspruch nicht zu gefährden. Eine Übersparung ist nicht zulässig.




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