Aufpassen bei WhatsApp & Co.

Die Kommunikation ist durchaus schnelllebig und im ständigen Wandel. Erst vor einigen Jahren wurde die E-Mail von der SMS abgelöst, heutzutage dominieren Messengerdienste mit virtuellen Chats. WhatsApp befindet sich dabei mit mehr als 1,3 Milliarden Nutzern an der Spitze. Ab dem 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU – auch für den Bereich der Messengerdienste wie WhatsApp.

Wie beeinflusst mich die neue Verordnung im Berufsalltag?

WhatsApp und auch andere Chatprogramme werden von immer mehr Menschen auf ihren Smartphones genutzt. Dabei wird der praktische Dienst nicht nur für private Kontakte verwendet. Vor allem Berufstätige im Vertrieb und Innendienst kommunizieren zunehmend auch über diese Messenger-Apps mit ihren Kunden, Kollegen und Geschäftspartnern. Doch einem allgemeinen Zugriff auf die eigenen Kontaktdaten wird dabei normalerweise allzu selbstverständlich zugestimmt – aber genau dort liegt der springende Punkt in Sachen Datenschutz. Nach der Zustimmung in den Zugang auf Kontaktdaten werden nämlich sämtliche Daten erfasst und an den Betreiber übermittelt, der diese analysiert. Insbesondere aus Sicht des betrieblichen Datenschutzes stellt dies eine erhebliche Problematik dar, denn eine Datenweiterleitung und -nutzung ohne jegliche Einwilligung der Betroffenen bedeutet einen immensen Rechtsverstoß.

Schlimmer noch: Die Übermittlung dieser personenbezogenen Daten erfolgt in die USA – und die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) behandelt die Übertragung von Daten in Drittstaaten strenger als je zuvor. Hierbei kann das Problem auch nicht dem verantwortlichen Unternehmen Facebook zugeschoben werden. Denn eine geschäftliche Nutzung von WhatsApp ist generell gar nicht vorgesehen. Die AGB des Dienstes beziehen sich ausschließlich auf eine private Nutzung.

Und nun?

Höchstwahrscheinlich werden bald datenschutzkonforme und effiziente Messenger-Plattformen für den geschäftlichen Bereich entwickelt. Schließlich bieten neue Verordnungen auch Möglichkeiten für neue Geschäftsmodelle. Es ist jedoch durchaus schwierig, Mitarbeitern bis dahin eine Nutzung von WhatsApp und anderen Messengerdiensten zu untersagen, da es sich dabei um eine Schatten-IT handelt, die vor allem im privaten Bereich etabliert ist. Bei Nichteinhaltung der DSGVO drohen allerdings Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro beziehungsweise 4 Prozent des weltweiten Firmenumsatzes des vorangegangenen Jahres.




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