Bestände von blau direkt wegübertragen – was muss ich dafür tun?

Echt? Das willst Du? Und wieder alles manuell pflegen?

Na ok, das ist Dein gutes Recht. Wir machen es Dir einfach.

Was nicht geht…

Vorab die Einschränkung: Wir nehmen keine Übertragung für Dich in Deinen Direktbestand oder zu einem dritten Pool vor. Das ist keine Boshaftigkeit, sondern schlicht eine Unmöglichkeit. Ein Dritter – das wären wir aus Sicht des Versicherers oder anderen Pools – kann Dir nicht einfach so Verträge in den Bestand geben. Stell Dir vor, das könnte ein Dritter statt Dir veranlassen, dann könnte er ja auch gegen Deinen Willen Verträge – beispielsweise schadenbelastete oder stornogefährdete – an Dich geben, sich auf diese Weise entlasten & Dich belasten. Das darf natürlich nicht sein. Also muss die Initiative immer von Dir ausgehen.

Außerdem: Du hast das Mandat Deines Kunden. Das heißt, Du kannst auch im Sinne Deiner Mandanten verfügen, dass die Verwaltung der Verträge anders erfolgt. Wir dürfen unsererseits sicher nicht Datenweitergaben und Verwaltungshoheiten einfach so ändern, ohne überhaupt vom Kunden bevollmächtigt zu sein.

Die Initiative muss also immer von Dir ausgehen. Aber keine Angst: Das heißt nicht, dass Dir Steine in den Weg gelegt werden, denn die nötigen Schritte sind ganz leicht.

Es ist Dein Bestand. Du kannst damit tun, was Du willst.

Wenn Du als bestehender Partner von blau direkt Verträge aus unserer Verwaltung in Deinen Direktbestand übertragen lassen willst, geht das ganz einfach.

Die Grundlage dafür findet sich vertraglich bereits fest vereinbart in den AGB.

„Der vermittelte Vertragsbestand bleibt Eigentum des Partners und ist als solcher an den Partner abgetreten. Die blau direkt erklärt sich auch damit einverstanden, dass nach
Vertragsbeendigung der Vertragsbestand in die Direktbetreuung des Partners oder eines anderen Pools übernommen wird.“

Du kannst Deinen Bestand ganz einfach selektieren. Hier findest Du die Selektionsmöglichkeit:

BestandsselektionBestandsselektion2

 

Füge Deine Vermittlernummer ein und mache das Kreuz, damit auch die Verträge Deiner Untervermittler berücksichtigt werden. Mit den Checkboxen rechts kannst Du bestimmen, welche Angaben Du benötigst – beispielsweise Gesellschaft oder Versicherungsnummer. Du kannst auch jeweils nur eine Gesellschaft anzeigen, wenn Du dies so angibst. So kannst Du Dir jeweils die Verträge selektieren, die Du für die jeweilige Gesellschaft benötigst. Die Liste kannst Du am Ende bequem als Excel exportieren. Das geht ganz leicht.

Mit dieser Liste kannst Du alle Verträge auf Deine jeweiligen Direktvereinbarungen übertragen lassen. Manchmal besteht ein Versicherer trotz der bereits erteilten Zusage in den AGB auf eine Einverständniserklärung unsererseits. (Nur) in diesem Fall legst Du die Liste einfach unserer Maklerbetreuung vor. Diese unterzeichnet Dir die Freigabe.

Auf diesem Weg kannst Du übrigens auch einzelnen Untervermittlern von Dir ihre Bestände zur Wegübertragung freigeben. Natürlich besteht bei Untervermittlern aber auch die Möglichkeit einer direkten Anbindung an blau direkt, sodass wir ihm seinen Bestand intern per Knopfdruck übertragen können. Dies ist aber nur möglich, wenn Du zustimmst.

Freigabe bei Kündigung noch sicherer

Für den Fall, dass Du die Vereinbarung mit uns gekündigt hast, kannst Du ebenso einfach kündigen. Die dargestellten Wege bleiben für Dich offen und dies sogar dann, wenn wir uns im Streit trennen oder im unwahrscheinlichen Fall, dass wir nicht mehr existieren. Dafür haben wir Deine Bestände zu 100% für Dich gesichert.

Unter Pooltektor findest Du alle Informationen zu diesem Sicherungssystem. Täglich wird eine Liste Deiner Verträge bei uns bei einem Wirtschaftsprüfer hinterlegt. Diese Liste können die Versicherer abrufen und wissen so, welche Verträge sie Dir auf Deine Anforderung hin in den Deinen Direktbestand übertragen können. Auf der gleichen Seite findest Du die Garantieerklärungen der jeweiligen Versicherer. Mit diesen haben sie zugesichert, Dir Deine Verträge nach Deiner Kündigung auf Anforderung zu übertragen bzw. die Courtagen an Dich direkt auszuzahlen.

Übertragung an andere Pools

Gemäß der AGB kannst Du Deine Verträge auch auf andere Pools übertragen. Diese müssen die Übertragung jedoch wie ein Drittvermittler anfordern. Damit auch dort die Übertragung reibungslos und ohne Maklervollmachten funktioniert, benötigt der Pool üblicherweise Listen Deiner Verträge für die jeweiligen Gesellschaften. Diese wird er uns üblicherweise zusammen mit Deiner Anforderung zur Freigabe vorlegen, wir unterzeichnen diese und werden dann alles für Dich erledigen.

Übertragung in den Bestand von dritten Maklern

Du hast Deinen Bestand verkauft oder abgegeben und der Käufer bzw. Übernehmer möchte nun die Verträge haben. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten.

Möglichkeit 1 – Der Drittmakler wird Partner von blau direkt.

Dazu muss der Drittmakler zunächst eine Anbindung an uns vornehmen. Sonst kann der Übernehmer niemals Courtageauszahlungen durch uns erhalten. Die Mitgliedschaft bei uns ist beitragspflichtig und Informationen erhält er bei uns auch nur, wenn er an einem Kennenlerntag teilnimmt. Dazu kann er sich auf einer speziellen Informationsseite anmelden.

Wenn der Kollege sich für eine Zusammenarbeit mit uns entscheidet, geht die Übertragung auf ihn ganz einfach. Du und er unterzeichnen eine Übernahme-Erklärung (die stellt Euch unsere Maklerbetreuung zur Verfügung). Daraufhin übertragen wir per Knopfdruck den gesamten Bestand mit allen Informationen innerhalb von einer Woche.

Möglichkeit 2 – Der Drittmakler überträgt auf eigene Anbindungen oder Pools.

Grundsätzlich funktioniert auch das relativ einfach. Die Schritte sind dabei genau die gleichen wie weiter oben dargestellt. Allerdings gilt es auf eines zu achten: Freigaben unsererseits können wir nur an bestehende oder Ex-Partner von uns erteilen und nicht an den Drittmakler. Du – als unser Partner – kannst Dir die Freigabe auch zugunsten des Drittmaklers – also des Übernehmers – von uns unterzeichnen lassen. Das ist kein Problem. Ohne Deine Freigabeanforderung werden wir einem Drittmakler aber keine Freigaben erteilen. Er kann auch die Bestandssicherungssysteme nicht in Anspruch nehmen.

Auch hier gilt: Es geht nicht darum, den Wunsch des Bestandsübernehmers zu blockieren, sondern um rechtliche Problemstellungen. Wir sind vertraglich an den Kundenschutz mit Dir gebunden und werden keine Freigabe unterzeichnen, die nicht von Dir autorisiert wurde. Da könnte ja sonst jeder kommen, nicht wahr?

Wenn Du das nicht mehr für den Übernehmer tun kannst – etwa aufgrund von tot, Krankheit oder anderen Ursachen – hilft es auch nichts. Ohne Deine aktive Einwilligung bzw. Deinen Auftrag verstießen wir gegen Datenschutzrechte Deiner Kunden, wenn wir einer Übertragung zustimmten. Das heißt im schlimmsten Fall – wenn Du nicht mehr verfügbar bist – müsste ein Drittmakler die Verträge einzeln per Maklervollmacht übertragen.

Übertragung nach Tod

Die vorstehende Regelung muss nicht bedeuten, dass Deine Erben im Falle Deines Todes Deinen Bestand nicht auch außerhalb blau direkts veräußern können. Hierfür garantieren wir Dir mit der Bestandssicherheitsgarantie, dass wir Deine Nachlassverfügung akzeptieren. Das heißt, wenn beispielsweise Dein Lebenspartner nach Deinem Ableben über Deinen Bestand verfügen können soll, so kann dieser ihn auch an Dritte veräußern. In diesem Fall könnte Dein Lebenspartner die entsprechenden Freigaben statt Deiner unterzeichnen.

Allerdings setzt die Akzeptanz Deiner Nachlassverfügung eines voraus: Es gibt eine Nachlassverfügung! Denke also daran bei nächster Gelegenheit eine entsprechende Verfügung auszustellen, zu unterzeichnen und von unserer Maklerbetreuung für Dich bei uns hinterlegen zu lassen. Das ist kostenlos und es genügt ein Zweizeiler, in dem Du Deinen Hinterbliebenen mit Anschrift und Namen (am besten auch Geburtsdatum) benennst.

Ohne Nachlassverfügung wird Dein Bestand nach Deinem Ableben (gilt natürlich nicht für Kapitalgesellschaften) nicht freigegeben; kann damit nicht an Dritte veräußert oder auf diese übertragen werden!




3 Kommentare zu “Bestände von blau direkt wegübertragen – was muss ich dafür tun?

  1. Oliver – ich danke dir dass dieses Thema nochmals ausführlich dargestellt wird. Speziell die Regelungen bei Tod oder, was nicht extra beschrieben wurde aber genauso gilt, im Betreuungsfall. Dieses Thema wird von viel zu vielen Kollegen komplett unterschätzt oder gar verdrängt. Wir kümmern uns lieber um die Sorgen und Nöte unserer Kunden… (wie war das mit dem Schuster und der selbst die schlechtesten Schuhe anhat…). Ich wünsche mir hier noch viel mehr Aufklärung – auch ein gutes Webinar mit Dirk Henkies beispielsweise, aber für den Anfang ist das schonmal gut – weiter so…

  2. Das Thema was wird „aus meinen Maklerbestand „wurde hier detailliert erläutert.Hat mich nachdenklich gemacht. Mann sollte die Weichen zur seiner Betriebsschliessung, bei Krankheit oder bei Tod schon zeitig stellen.

  3. Morgen Frank,
    ich werde mich mit Oliver absprechen und das anbieten, was du Dir wünscht.Wir sind derzeit sowieso in Planung, eine Lösung für die bd Partner für die von Dir genannten Fälle zu schaffen. Lass Dich überraschen ;). Ich wünsch Dir ein tollen Wochenstart. LG Dirk

Komentar verfassen

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.