Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2018

Ab 1. Januar 2018 erhöhen sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung. Kennt Ihr schon die neuen vorläufigen Sozialversicherungswerte?

Hiernach richtet sich unter anderem der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung – der Arbeitgeberzuschuss. Durch die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird auch entschieden, ob man sich privat versichern kann oder ob ein Angestellter mit PKV eventuell wieder in die gesetzliche Krankenkasse (GKV) zurück muss.

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2018

Voraussichtliche Sozialversicherungswerte Liste

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
In der gesetzlichen Krankenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.350 Euro im Monat (52.200 Euro jährlich) auf 4.425 Euro monatlich (53.100 Euro jährlich) steigen.

Jahresarbeitsentgeltgrenze
Von 57.600 Euro auf 59.400 Euro erhöht sich die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG).

Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung
Im Jahr 2018 wird die Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern in der allgemeinen Rentenversicherung auf monatlich 6.500 Euro (78.000 Euro jährlich) festgesetzt. In den neuen Bundesländern gilt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) von monatlich 5.800 Euro (69.600 Euro jährlich).

Beitragszuschuss zur Krankenversicherung
Im nächsten Jahr wird es für gutverdienende Arbeitnehmer teurer, denn es gibt eine höhere Beitragsbemessungsgrenze. Dabei beträgt der maximale Arbeitnehmeranteil ohne Zusatzbeitrag (7,3 %) zur Krankenversicherung 323,03 Euro. Arbeitgeber müssen auch den erhöhten Beitragszuschuss von maximal 323,03 Euro (7,3 %) zahlen.




Komentar verfassen

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.