Kündigungsfristverkürzung: Ein Mittel zum Zweck

Die Kündigungsfristverkürzung verschafft Euch generell, aber insbesondere im Jahresendgeschäft, Zeit. Zeit, die Ihr benötigt um Bestands- und Neukunden über den 30. September hinaus bedarfsgerecht zu beraten, trotz der Hauptfälligkeit zum 01. Januar. Ihr verschafft Euch weitere zwei Monate, in der Ihr Risiken neu bewerten und umdecken könnt.

Wie ist der Ablauf?

Der Wunsch nach Kündigungsfristverkürzung muss dem Versicherer vor dem Ablauf der regulären Kündigungsfrist angezeigt werden. Der Versicherer muss dieser Fristverkürzung zustimmen. Sie kann nicht einseitig ausgesprochen werden. Bitte lasst Euch die Kündigungsfrist von dem Versicherer schriftlich bestätigen. Geht sie „verloren“, habt Ihr nichts in der Hand und der Vertrag läuft ggf. ein weiteres Jahr.

Beispiel: Die Betriebs-HV endet zum 01. Januar 2017. Die ordentliche Kündigung muss demnach bis zum 30. September 2017 dem Versicherer vorliegen. Vereinbart Ihr allerdings noch vor dem 30. September (Bestätigung durch den Versicherer erforderlich) eine Kündigungsfristverkürzung auf einen Monat, gewinnt Ihr zusätzliche Zeit bis zum 30.November.

Mustertext:

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Auftrag unseres Mandanten, Firma/Herrn/Frau….mit der Vertragsnummer ….. beantragen wir fristgerecht eine Kündigungsfristverkürzung auf einen Monat, zum 30.11.2017. Bitte stimmen Sie der Kündigungsfristverkürzung zu und senden eine schriftliche Bestätigung an…..

Mit freundlichen Grüßen

Hinweis
Übernehmt Ihr als Makler die Kündigungsfristverkürzung, vergesst nicht den Maklerauftrag beizufügen.
In Servicecentern geht schon mal etwas unter, daher empfehle ich den Maklerbetreuer als Empfänger.




13 Kommentare zu “Kündigungsfristverkürzung: Ein Mittel zum Zweck

  1. Sehr geehrter Herr Leibenzeder,
    das gilt für Komposit, Gewerbe, Privat und Kfz (hier verkürzt man i. d. R. auf 2 Wochen.
    Der Versicherer muss dem nicht zwangsläufig zustimmen. Ich hatte bisher nur eine Ablehnung, von der Provinzial.
    Bitte beachten, dass die Verkürzung auch für den Versicherer gilt.

  2. Guter Tip.
    Es kann auch eine gänzliche Aussetzung beantragt werden. Dann gibt es drei Monate mehr Zeit.
    Zudem sollte der Mustertext ergänzt werden um den Zusatz „einseitig zu Gunsten des VN“. Warum? Weil sonst auch der Versicherer noch kündigen kann.
    Es fehlt der Hinweis, dass dieses Instrument nur angewandt werden sollte, wenn wirklich mal erforderlich. Bei inflationärer oder rein vorsorglicher Nutzung werden die Versicherer irgendwann blocken.

  3. Danke für den Hinweis. Wir nutzen das auch schon bei Bedarf. Ich habe das richtig in Erinnerung, das es sich um ein freiwilliges Zugeständnis der Versicherers handelt, oder gibt es eine Verpflichtung für den VR zuzustimmen.

  4. Interessanter Tip, danke! Allerdings brauchen nicht wenige Versicherer mehrere Wochen für die Bearbeitung von Kündigungen. Da wird dieses Ansinnen auch so lange liegen, bis es sich von selbst erledigt hat. Oder?

  5. Hallo Herr Moudry,
    bitte sende Sie die Kündigungsfristverküzung immer an die Maklerbetreuer, i. d. R. reagieren diese schneller und ansonsten erinnern Sie per Mail und/oder telefonieren hinterher, sonst passiert genau dass, was Sie vermuten.

  6. Ich weiß, das ist ein alter Artikel aber dennoch einer der wenigen im Netz zu dem Thema.
    Dennoch ein super Tipp der in der Praxis hilft.
    Eine kleine Anmerkung allerdings – es könnte beim schnellen Lesen der Eindruck entstehen, dass der Versicherer verpflichtet ist die Kündigungsfristverkürzung anzunehmen („Der Versicherer muss dieser Fristverkürzung zustimmen“) dem ist ja aber nicht so und ich weiß, dass ihr das damit auch nicht aussagen wolltet 😉

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