Warum nicht jede Bewertung clever ist

Egal ob wir bei Amazon einkaufen oder bei ebay mitbieten: Bevor wir eine Kaufentscheidung treffen holen wir uns gerne einen „social proof“. Wir schauen, wie andere Kunden den jeweiligen Händler, das Produkt den Dienstleister bewertet haben.

Die positive Meinung Dritter ist für uns eine wichtige Bestätigung unserer Kaufabsicht oder – falls die Bewertung schlecht war – eine Warnung.

Da juckt es natürlich in den Fingern Bewertungen gezielt einzusetzen, um die Kunden des Wettbewerbers zu warnen. Nicht sehr clever…

 

ACHTUNG: Bewerte blau direkt jederzeit wie Du es willst. Wir akzeptieren schlechte Bewertungen als natürliches Recht eines jeden Kunden.  Der Clou des Blogs folgt kommt am Ende.

 

 

Manchmal juckt es einen einem unliebsamen Wettbewerber eine negative Bewertung zu verpassen.

 

 

Es erscheint so leicht: Hier eine Negativbewertung auf Facebook. Mit einer „Ein-Sternbewertung“ versucht Herr A. der bis dahin makellosen 5-Sterne-Bewertung durch die blau direkt-Partner eine Schramme zu verpassen.

 

 

Warum man Negeativbewertungen besser unterlässt dokumentiert dieses Beispiel. Weißt Du was die Zukunft bringt?

 

Ein paar Tage später: Herr A. wird offiziell Vorstandsmitglied eines Pool-Wettbewerbers. Durch seine Bewertung gefährdet er nun sein Unternehmen und wird zur potentiellen Belastung.

 

Niemals Wettbewerber negativ bewerten!

 

Es gibt viele gute Gründe einen Wettbewerber nicht herabzuwerten:

  • Der Wettbewerber könnte es mitbekommen und reagieren.
  • Du zeigst Dich schrecklich unsouverän.
  • Du weist Deine eigenen Geschäftspartner indirekt darauf hin, vor wem Du Angst hast. Grund genug für Deine Kunden zu prüfen, warum das so ist. So schickst Du Deine Kunden zum Wettbewerber.
  • Die Herabwertung eines Wettbewerbers lässt sich nie mit Meinungsfreiheit rechtfertigen. Sie ist prinzipiell wettbewerbswidrig nach §1 UWG.
  • Weil die Herabwertung wettbewerbswidrig ist, setzt Dein Unternehmen sich rechtlichen Risiken aus: Unterlassungsverfügungen und Klageverfahren können hohe Kosten nach sich ziehen.
  • Noch unangenehmer sind Schadensersatzpflichten und Auskunftpflichten, wem gegenüber Du entsprechende Äußerungen noch fallen lassen hast. Auf beides hat der Geschädigte (also der den Du bewertet hast Anspruch.
  • Du disqualifizierst Dich als vorausschauende Führungskraft.

Das die potentiellen Folgen bis zur Vernichtung des eigenen Betriebs reichen können, haben wir schon einmal im Blogbeitrag: „Wie Makler sich selbst gegenüber FinTechs diskreditieren“ aufbereitet.

 

Der Kollege hat zum Zeitpunkt des Post sicher nicht daran gedacht, einmal zum Vorstand eines Wettbewerbers zu werden. Nun hätte die Sache auf ihn zurückfallen können.

Aber kann Dir sowas ähnliches passieren?

 

Du bist fast immer Wettbewerber!

 

Man wird doch noch seine Meinung als Makler sagen dürfen?

Wie sieht es aus, wenn Du als Makler ein FinTech oder eine Bank bewertest? Siehst Du diese Unternehmen als Deine Wettbewerber?

Für Gerichte ist die Sache eindeutig: Du zielst auf den Verkauf an die gleichen Kunden ab und agierst dabei mit Produkten, die auch diese Unternehmen verkaufen. Damit bist Du Wettbewerber.

Eine Herabwertung ist damit sittenwidrig nach §1 UWG.

 

„Aber in diesem Fall hat ein Makler doch nur einen Pool bewertet. Da ist doch der Makler selber Kunde?“

 

Diese Meinung ist menschlich verständlich, doch die Mehrzahl der Pools firmiert selbst als Makler und sind damit im rechtlichen Sinne unmittelbar Wettbewerber. Mit einer Herabwertung des Pools setzt sich der Makler damit einem Klagerisiko aus.

Doch selbst wenn der Pool als Dienstleistungsunternehmen firmierte und selbst auf den Maklerstatus verzichtete, wäre die Sache nicht so einfach wie eine andere Bewertung zeigt:

 

Klar kann man seine Meinung sagen, wenn man dafür verklagt werden will.

 

Die Bewertung selbst offenbart das wettbewerbsrechtliche Problem:

Mit dem Pool arbeiten andere Makler, die Ihrerseits mit Dir in Konkurrenz stehen. Dies allein reicht in der Regel aus, aus einem Dienstleistungsunternehmen vor Gericht einen Wettbewerber werden zu lassen. Der bewertende Kollegen hat es mit seiner Bewertung wörtlich getroffen, indem er jedem Makler der mit einem Pool arbeitet ein „Armutszeugnis“ ausstellt. Den Kollegen könnte dann auch gleich jeder blau direkt-Partner erfolgreich verklagen.

 

„Gefällt mir“ ist auch eine Bewertung

 

Wenn man eine Negativbewertung bei Facebook „liked“ macht es das übrigens nicht besser. Die Meinung von Herrn K., dass die Zusammenarbeit mit Pools ein Armutszeugnis für Makler sei, wurde von 2 Kollegen geliked.

Ein Like ist im Kern auch schon eine Bewertung und damit ebenso wettbewerbswidrig.

Als kleines Bonmot und das man nie weiß was die Zukunft bringt: Einer der beiden Liker hat vor kurzem eine Anbindung an uns gemacht und postet inzwischen sowas:

Meinungen ändern sich mitunter.

 

Gut, dass wir nicht nachtragend sind. 😉

 

Wie blau direkt sich wehrt

 

Damit wir uns nicht mißverstehen: blau direkt kann eine negative Meinung durchaus aushalten.

Negative Bewertungen bieten manchmal wertvolle Hinweise darauf, was Du besser machen kannst.

 

Wie wehrt man sich gegen -ungerechtfertigte- Bewertungen?

 

Gar nicht.

blau direkt hat noch nie einen Makler verklagt.

Warum auch?

Die positiven Bewertungen sind in der absoluten Mehrheit. Die negativen Bewertungen sind selbst für den oberflächlichen Leser schnell als „fragwürdig motiviert“ zu entlarven. Trotzdem bleiben die negativen Bewertungen stehen. Sie beweisen, dass nicht zensiert oder manipuliert wurde. Damit erhöhen negative Bewertungen unmittelbar die Glaubwürdigkeit des positiven Gesamtechos und nützen dem Bewerteten.

Am Ende haben die „Kritiker“ blau direkt damit einen Dienst erbracht.

Damit weißt Du als Makler spätestens, warum Du Dir Negativ-Bewertungen für Deinen Wettbewerber besser sparst: Du dienst ihm damit womöglich.

 

 

 




4 Kommentare zu “Warum nicht jede Bewertung clever ist

  1. Anzumerken sei folgendes:
    Es haben sich einige, nicht unbekannte Makler, sich sehr viel Mühe geben, das sich der eine Herr (welcher eine Negativbewertung likte) mal blau direkt bitte etwas genauer ansehen soll :-).
    Laut unbestätigten Gerüchten sei sogar um 4.30 an einem Frühjahrstag im März in Kassel das Thema vermehrt zur Sprache gekommen ;-).

    Nun hat er sich blau direkt angeschlossen – herzlich Willkommen!
    #pimmelblaugeil

  2. Deswegen lieben wir eine uns nicht unbekannte Makler so sehr.
    Weil Ihr uns immer den Rücken stärkt!

    Ps.: Was den Kollegen #pimmelblaugeil angeht – es ist auch eine echte Stärke, wenn man seine Meinung prüft und ändert. Davor habe ich Respekt! Solche Kollegen sind für uns ein großer Gewinn! 🙂

  3. Ich verfolge den Blog hier schon seit paar Wochen und er wird mir immer sympathischer. Dass man auch offen an Wirkungsweisen von Bewertungen herangeht finde ich stark! Hab gehört der MaklerPool soll auch ganz nett sein 🙂

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