Jeder von uns kann durch Krankheit oder Unfall plötzlich seine Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit verlieren. Doch was geschieht im Fall von Unternehmern und Selbstständigen? Wer darf sich dann um das Geschäft kümmern? Und: wer darf und kann das bei zulassungsbeschränkten Tätigkeiten, wie beim Finanzdienstleister?
Vollmachten sind nicht gleich Vollmachten
Sind Selbstständige nicht mehr geschäftsfähig, bestimmt ohne Vollmachten ein von Amts wegen bestellter Betreuer über die Geschicke der eigenen Firma, des Geschäfts. Oft mit verheerenden Folgen. Eingesetzte Berufsbetreuer haben weder den Auftrag, die Eignung noch die Zeit, um sich um den Fortgang des Geschäftes zu kümmern. Besonders fatal ist, dass Ehepartner und Kinder dann nicht mitbestimmen können. Besonders kritisch ist die Situation, wenn der betroffene Selbständige einer zulassungsbeschränkten Tätigkeit nachgeht, wie beispielsweise Anwälte, Ärzte oder Finanzdienstleister. Hier droht bei Einsatz eines fachfremden Berufsbetreuers im schlimmsten Fall nach kurzer Zeit die Insolvenz, wenn nicht von Amts wegen ein Berufsträger für die Abwicklung oder Weiterführung des Geschäftes eingesetzt wird. Selbst bei einer solchen Abwicklung drohen zeitliche Verzögerungen.
Vorsorgevollmacht inklusive Unternehmervollmacht
Angenommen nach einem Schlaganfall fällt ein selbständiger Versicherungsmakler ins Wachkoma. Er hat vorgesorgt und eine Vorsorgevollmacht mit Unternehmervollmacht und Verfügungen über JURA DIREKT von einem Rechtsanwalt erstellen lassen. Das ist die einzige Möglichkeit im Fall der Fälle selbstbestimmt zu bleiben und sich und die Familie abzusichern. Eine Unternehmervollmacht legitimiert eine andere Person für die rechtliche Vertretung im geschäftlichen Bereich. In den meisten Vorlagen zu Vorsorgevollmachten fehlt diese Ergänzung um die rechtliche Vertretung im Geschäft oder Unternehmen. Damit kann ein Bevollmächtigter nur im privaten Bereich vertreten, das Geschäft ist in Gefahr.
JURA DIREKT Special für Versicherungsmakler
Im Konzept von JURA DIREKT ist eine Unternehmervollmacht integriert. So dass bei einem Selbständigen auch ein Bevollmächtigter mit Unternehmervollmacht operativ tätig werden kann. Beim Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft (juristische Person) vertritt er die Gesellschafteranteile des Vollmachtgebers, beispielsweise in Gesellschafterversammlungen. Er ist nicht im operativen Geschäft tätig. Die bevollmächtigte eingesetzte Person kann außerdem mit der Vorsorgevollmacht unter anderem über Vermögens- und Gesundheitsfragen entscheiden und insgesamt den betroffenen Vollmachtgeber rechtlich vertreten. Auch für den geschäftlichen Bereich ist die benannte Person bevollmächtigt.
Die Lösung über blau direkt
Für Finanzdienstleister ergeben sich oft zusätzliche Herausforderungen. Maklern, die gerne ihre Vertrauten bevollmächtigen würden, die aber keine Zulassung für die Fortführung des Betriebes haben, offeriert blau direkt eine clevere Lösung. blau direkt Partner erhalten die Möglichkeit, ihrem persönlichen Wunsch-Bevollmächtigten die Fachkompetenz der blau direkt kostenfrei an die Seite zu stellen.
Damit bleibt die Vollmachthoheit über den geschäftlichen Bereich bei der eingesetzten Person und Experten können weiterhin erfolgreich das Geschäft führen. Denn, so heißt es in der Vollmachtformulierung für diesen Service: „Ziel der Bevollmächtigung ist die Sicherung meiner erwirtschafteten Bestandsvergütungen, eine Absicherung der Neuabschlüsse während meiner Abwesenheit und ein evtl. Verkauf meines „Lebenswerkes“ durch die blau direkt.“ Das bietet professionelle Sicherheit für den Betroffenen, den Bevollmächtigten und die ganze Familie. Vollmacht ist eben nicht gleich Vollmacht.
Wer ist eigentlich JURA DIREKT?
JURA DIREKT ist ein bundesweit tätiger Servicedienstleister. Kooperierende Rechtsanwaltskanzleien erstellen Vollmachten nach Kundenwünschen, die diese in einer speziellen Software selbst festgelegt haben. Weiterhin sorgt JURA DIREKT für die laufende Aktualisierung, datenschutzkonforme Hinterlegung der Originaldokumente, Auffindbarkeit, Notfallunterstützung mittels einer 24/7 Hotline, rechtliche Ersthilfe über die Rechtsanwaltskanzleien, Notfallunterstützung im Betreuungsfall (Behörden und Abwicklungen) und Eintragung in die Bundesnotarkammer. Über blau direkt können Sie Kooperationspartner des Servicedienstleisters werden.
Möchten Sie mehr über JURA DIREKT erfahren oder haben Sie Interesse an einer Vorsorgevollmacht inklusive Unternehmervollmacht? Dann wenden Sie sich direkt an mich unter: d.henkies@juradirekt.com. Mein Team und ich stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung.
UPDATE: Diese Form der „Unternehmervollmacht“ wird mit Wirkung Mai 2019 nicht mehr angeboten, sondern wir erledigen die Dienstleistung ab sofort in einem anderen rechtlichen Rahmen.