Aus gegebenem Anlaß:
§1 Pool AGB Absatz 2 Satz 2
„Der vermittelteVertragsbestand bleibt Eigentum des Partners und ist als solcher an den Partner abgetreten.“
Wenn ein Experte etwas anderes meint, schreibt bitte mit und lasst diesen seine Aussage unterschreiben.
Die Einforderung von Nachweisbarkeit verändert Aussagen oft in erstaunlichem Ausmaß.
jaja die lieben Mitbewerber 😉 ist ein großes Kompliment an Euch. BD wird in der Branche wahrgenommen 🙂 und ich freue mich, dabei sein zu dürfen. Weiter so!