Was passiert bei einem Eintrag in die HIS-Datei?

In unserem letzten Blogbeitrag „Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft“ haben wir Ihnen erläutert was genau die Sonderwagnisdatei ist. Ein HIS-Eintrag ist für den Versicherer ein Signal, bestimmte Vorgänge in der Bearbeitung näher zu betrachten um Versicherungsbetrug zu verhindern.

Wie sieht der Ablauf aus?


Ein Kunde stellt beispielsweise 2011 einen Berufsunfähigkeitsantrag. Dieser wird wegen einer Vorerkrankung abgelehnt. Im Jahre 2015 stellt er bei einem anderen Versicherer einen neuen Antrag. Die Vorerkrankung, welche 2011 zur Ablehnung führte, wird im Antrag nicht angegeben, da diese außerhalb des Abfragezeitraumes liegt. Der neue Versicherer stellt in der Antragsprüfung eine Anfrage an die HIS. Hier ist vermerkt, dass es die besagte Ablehnung gibt. Der neue Versicherer wird sich nun an den Kunden wenden um nähere Informationen zu erfragen. Er erfährt durch die HIS-Datei also von einer Erkrankung, die gar nicht angegeben werden musste.

Die Versicherer müssen betroffene Personen direkt und automatisch informieren, sobald ein Eintrag in das HIS vorgenommen wird. Für die Verbraucher besteht wiederum die Möglichkeit, eine Selbstauskunft anzufordern um zu erfahren, ob ein Eintrag besteht. Diese Auskunft ist einmal im Jahr kostenfrei.

Kein Eintrag in der HIS-Datei bei Krankenversicherungen!

Wichtig zu wissen ist, dass das HIS für sämtliche Versicherungssparten außer der privaten Krankenversicherung konzipiert wurde. Es gibt es eine strikte Spartentrennung.

Wie lange werden Daten in der HIS-Datei gespeichert?

Die Frist für die Speicherung im HIS beträgt nach dem Bundesdatenschutzgesetz grundsätzlich 4 Kalenderjahre. Bei Einträgen der Sparte Lebensversicherung gilt eine längere Speicherfrist bis maximal zum Ende des 10. Jahres nach dem Jahr, in dem der Grund für die Meldung vorlag. Der Versicherte kann eine Löschung nur verlangen, wenn sich die Meldung als unrichtig erweist.

In den Antragsformularen steht grundsätzlich der Hinweis, dass die Daten im Hinweis- und Informationssystem gespeichert werden. Der Kunde willigt dies mit seiner Unterschrift ein. Ein Einverständnis ist für die Speicherung jedoch nicht erforderlich. Die Speicherung kann auch bei Probeanträgen erfolgen – daher ist es ratsam, eine Vorabanfrage zu stellen. Für Vorabanfragen erfolgt grundsätzlich keine Speicherung im HIS.

Generelle Informationen zur Vorabanfrage finden Sie in unserem Blog zu Risikovoranfragen über blau direkt. Bei Fragen stehen mein Team und ich Ihnen gerne zur Verfügung.




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