Pflegeversicherung neue Anpassungen 2016

Am 12. August 2015 hat das Bundeskabinett den Entwurf des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beschlossen. Das Gesetz soll ab dem 01. Januar 2016 in Kraft treten. Das neue Begutachtungsverfahren und die Umstellung der Leistungsbeträge der Pflegeversicherung sollen zum 1. Januar 2017 wirksam werden.

Zukünftig gibt es einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff. Hier finden Sie die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Die fünf Pflegegrade

Heute werden vor allem körperliche Einschränkungen für die Einstufung in die 3 Pflegestufen berücksichtigt. Das wird Menschen mit kognitiven oder psychischen Beeinträchtigungen nur zum Teil gerecht, beispielsweise Menschen mit Demenzerkrankungen. Das wird sich 2017 ändern. Dann werden körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und berücksichtigt. Wichtig ist der Grad der Selbstständigkeit, also was Pflegebedürftige aus eigener Kraft können.

Der Gutachter wird also prüfen, welche Einschränkungen vorliegen. Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade erfolgt erst nach einer Gesamtbewertung aller Fähigkeiten und Beeinträchtigungen. Hierbei spielen Minuten keine Rolle.

Die sechs Bereiche sind:

1. Mobilität (Positionswechsel im Bett, Umsetzen, Treppensteigen)
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (Orientierung über Ort und Zeit, Treffen von Entscheidungen im Alltagsleben)
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (Abwehr pflegerischer Maßnahmen, Ängste, Aggressionen)
4. Selbstversorgung (sich selbstständig waschen, ankleiden, essen, trinken, selbständige Benutzung der Toilette)
5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (selbstständige Medikamenteneinnahme oder Umgang mit Hilfsmitteln)
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (Gestaltung des Tagesablaufes, Haushaltsführung)

Mit dieser Änderung ist mit ungefähr 500.000 zusätzlichen Leistungsberechtigten zu rechnen, da künftig früher als jetzt Leistungen bezogen werden können.

Brauchen Sie Unterstützung oder haben Sie Fragen, sind wir Ihnen gerne behilflich!




1 Kommentar zu “Pflegeversicherung neue Anpassungen 2016

  1. Vielen Dank für den übersichtlichen Überblick. Bei so vielen Veränderungen hier und da behält man diesen nur schwer. Ich schaue immer wieder gerne in Ihren Blog rein. Sehr informativ und schön strukturiert.
    Beste Grüße,
    Manuel

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