Nutzen Sie den Widerruf von Darlehensverträgen für die Neukundengewinnung

Wie bereits in einem vergangenem Blogbeitrag ausführlich erläutert, beinhalten etwa 80 Prozent der im Zeitraum von November 2002 bis 2011 (bei manchen Kreditinstituten sogar bis 2013) abgeschlossenen Kreditverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen.

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Wo liegt der wirtschaftliche Vorteil für den Kreditnehmer?

Der Kreditnehmer kann aus seinem laufenden Kredit mit hohen Zinsen vorzeitig aussteigen ohne Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen und in der aktuellen Niedrigzinsphase umfinanzieren und damit Zinsen einsparen. Darüber hinaus kann der Kreditnehmer nicht selten mehrere tausend Euro gegenüber seiner alten Bank als Zinsschaden geltend machen. Der Widerruf funktioniert nicht nur bei aktuell laufenden Kreditverträgen, sondern auch bei beendeten beispielsweise Kündigung und Zahlung von Vorfälligkeitsentgelt oder bereits abgelösten Darlehensverträgen.

Aber nicht nur der Kreditnehmer selbst, sondern auch Sie als blau direkt Partner können wirtschaftlich vom Widerruf von Darlehensverträgen profitieren.

Als Vorteile seien genannt:

  • Provision durch Abschluss neuer Finanzierungen
  • Beteiligung an den Ansprüchen des Kreditnehmers
  • Gewinn von Neukunden und Steigerung Ihres Umsatzes
  • Service für Ihre Bestandskunden

Wenn Sie weitere Informationen bezogen auf die Widerrufsthematik oder den rechtlichen Ablauf wünschen, so gibt Ihnen Rechtsanwalt Aurand gern weitere Informationen. Möchten Sie erfahren, wie Sie Ihren Versicherungsbestand langfristig spürbar positiv beeinflussen können, so steht Ihnen Herr Berkenheide gern zur Verfügung. Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail.

Rechtsanwalt Matthias Aurand (Tel.: 06142 – 2078500; E-Mail: info@aurand-celikkal.de) oder blau direkt Partnerbeiratsmitglied Christoph Berkenheide (Tel.: 02389 – 953920; E-Mail: wd@conzept-a.net)




7 Kommentare zu “Nutzen Sie den Widerruf von Darlehensverträgen für die Neukundengewinnung

  1. Das gilt aber leider nicht für CHF Kredite oder 🙁 Sehr guter Artikel den ihr hier verfasst habt und gutes Video dazu! Danke und LG aus Darmstadt! 🙂 Raimund

  2. dass man den Zinsschaden geltend machen kann klingt ja noch plausibel aber die ERfolgschancen mit der klage durchzukommen sind so denk ich mal eher doch sehr gering oder nicht? 🙂

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