Bundesweite Nutzung von Kfz-Kennzeichen

Wussten Sie schon, dass Sie seit dem 01. Januar 2015 bundesweit die Möglichkeit haben bei einem Wohnortwechsel in einen anderen Landkreis Ihr altes Kennzeichen zu behalten? In der Vergangenheit war immer eine Umkennzeichnung des Fahrzeuges notwendig – diese entfällt nun.

Was heißt das konkret?

Wenn Sie beispielsweise beruflich von Berlin nach München umziehen müssen, können Sie in München weiterhin Ihr Berliner-Kennzeichen nutzen. Einen Einfluss auf die Versicherungsprämie hat das Kennzeichen daher nicht mehr. Zur Ermittlung des Zulassungsbezirkes wird nur noch die Postleitzahl des Fahrzeughalters herangezogen.

Den Gang zur Zulassungsstelle für die eigentliche Ummeldung müssen Fahrzeughalter deshalb trotzdem weiterhin auf sich nehmen.




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