Zusatzbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung

Seit dem 01.01.2015 gibt es einen individuellen Zusatzbeitrag in der GKV – vielen ist diese wichtige Änderung entgangen.

Was ist neu?

Der individuelle Zusatzbeitrag ist seitdem einkommensabhängig, der Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent ist entfallen; der allgemeine Beitragssatz sank also von 15,5 Prozent auf 14,6 Prozent. Diese 14,6 Prozent werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Das klingt zunächst großartig, aber jede Krankenkasse kann einen Zusatzbeitrag verlangen, welcher durch den Arbeitnehmer alleine getragen wird. Wie hoch dieser Zusatzbeitrag ist, können Sie dieser Krankenkassenliste entnehmen. Für das Jahr 2015 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bei 0,9 Prozent. Es ist jedoch mit deutlich steigenden Werten zu rechnen. Stichwort demografischer Wandel!

Was passiert bei Erhöhung des Beitrages?

Erhebt eine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erstmalig oder erhöht ihn, gilt ein Sonderkündigungsrecht für den Versicherten. Dieser muss spätestens bis zum Ende des Monats kündigen, in dem die Kasse den Zusatzbeitrag erstmals erhebt beziehungsweise erhöht. Die Kündigung wird dann mit Ablauf des übernächsten Monats wirksam.

Durch diesen Zusatzbeitrag kann es vor allem für Besserverdienende zu einer Steigerung des GKV-Beitrages kommen, da dieser einkommensabhängig berechnet wird. Falls es jedoch zu Einsparungen kommen sollte, kann Ihr Kunde mit dem Gedanken einer Zusatzversicherung spielen.

Also sprechen Sie Ihren Kunden gerne wegen einer privaten Krankenversicherung an.

Bei Fragen oder Unklarheiten sind mein Team und ich gerne für Sie da.




2 Kommentare zu “Zusatzbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung

  1. Sehr guter Beitrag . Ich persönlich wechsel lieber zur Privaten kranken versicherung , die ist viel günstiger und man bekommt einen besseren service.

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