In wenigen Wochen ist es wieder soweit – das Kfz-Wechselgeschäft zum 01. Januar 2016 startet. Viele Versicherte lassen Ihre Kfz-Police prüfen und wechseln um Geld zu sparen die Gesellschaft. Doch ein Wechsel kann auch Nachteile mit sich bringen.
Warum nicht nur der Preis zählt
Auch in diesem Jahr werden viele Versicherer versuchen die vorderen Plätze in den Vergleichsportalen durch Kampfprämien zu erobern. Günstige Tarife haben dabei an Beliebtheit gewonnen – denn natürlich spart der Kunde gerne wo er sparen kann. Oft beinhalten diese Spartarife jedoch deutlich reduzierte Leistungen und der Versicherungsnehmer steht im Schadenfall vor hohen Kosten, die nur teilweise oder gar nicht von der jeweiligen Gesellschaft übernommen werden. Daher gilt: Es ist nicht nur der Preis, sondern auch die Leistung wichtig!
Oft locken Versicherer auch mit zu niedrigen Jahresbeiträgen, welche dann im Folgejahr angepasst werden müssen, da die Schadenquote höher als erwartet ist.
Was sollten Sie beachten
Ein besonderes Augenmerk ist bei der Teilkaskoversicherung erforderlich, denn hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Zu den wichtigsten Leistungsmerkmalen gehört, dass der Zusammenstoß mit Tieren aller Art ohne Einschränkungen versichert sein sollte. Abgespeckte Tarife beinhalten oft nur den Zusammenstoß mit Haarwild. Bei einem eventuellen Unfall mit einem Vogel, einer Katze oder einer Kuh, werden die Schäden am eigenen Fahrzeug dann nicht reguliert.
Ein weiterer wichtiger Punkt sind Folgeschäden durch Tier- oder Marderbisse. Auch hier gibt es zwischen den einzelnen Tarifen große Unterschiede. Bei einigen Versicherern sind Folgeschäden gar nicht oder nur bis zu einer begrenzten Höhe versichert. Dies sollten Sie prüfen.
Weiterhin sollte in einem guten Tarif der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit immer gewährleistet sein.
Guter Blog-Artikel!
Tarife ohne „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“ habe ich bei Euch zum Glück auch noch nicht gesehen in den Vergleichsrechnern. Erfahrungsgemäß gibt es hier sehr gerne Probleme wenn der Versicherer nicht darauf verzicht und zwar vor allem dann wenn es so richtig kracht. Genau dann sucht der Versicherer sehr genau danach ob er wirklich (voll) leistungspflichtig ist.
Grobe Fahrlässigkeit steht übrigens in keinem Gesetzbuch. Was eine grobe Fahrlässigkeit ist, darüber entscheiden am Ende die Gerichte. Mal drüben, will ich das es so weit geht?
Noch ein Tipp für alle die mal mit Mietwagen unterwegs sind:
Hier gibt es regelmäßig und besonders bei günstigen Angeboten nicht den „Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit“. Hier bitte unbedingt nachfragen und sauber dokumentieren. Aktueller Fall eines Kunden auf meinem Tisch: Mietwagenunternehmen fordert 11.000 Euro
Danke Mirco für den guten Beitrag. Ich bin ein heißer Verfechter von gutem Versicherungsschutz! Das ist zwar etwas beratungsintensiver, zahlt sich aber für alle aus, für die Kunden, und für uns sowieso.
Der neue Vergleichsrechner hakt zwar noch dort und da ein wenig, Er ist aber grundsätzlich recht gut geworden. Und ich musste mich eines Besseren belehren lassen bezüglich der Anzahl der Eigabekriterien. Je mehr Kriterien selktierbar sind, um so mehr Zeit benötigt die Berechnung. Dahin hatte ich am anderen Ende der Schlange als Nutzerin gar nicht gedacht. Auch für diesen Hinweis vielen Dank, Mirco. Ihr gebt Euch wirklich Mühe!