Ein weiterer Schritt für die Sicherheit Ihrer Bestände

blau direkt regelt in den AGB Ihre Eigentümerschaft an den von Ihnen vermittelten Beständen. Dabei sind die über uns verwalteten Bestände an Sie abgetreten.

Der Versicherungsbestand bleibt Eigentum des Partners und ist als solcher an den Partner abgetreten.

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Wir erreichen nach §130 eine kongruente Deckung  der Insolvenzordnung. Damit ist ihr Courtaganspruch abgesichert.

Haben Sie weitere Anregungen wie wir Ihre Bestände noch sicherer machen können, dann lassen Sie es mich wissen.




1 Kommentar zu “Ein weiterer Schritt für die Sicherheit Ihrer Bestände

  1. Ich weiß schon, warum ich bei blaudirekt bin. Ihr habt mein Vertrauen und verwaltet meinen Bestand zu 90%. Leider gibt es noch 10% von meinen Verträgen, welche z. B. Sondertarife von anderen Pools sind und sich nicht übertragen lassen. Die verwalte ich selbst als Fremdbestand im System. Danke Oli.

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