Fast jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen von seinem Arbeitgeber. Hierbei profitiert der Arbeitnehmer gleich doppelt, denn neben der Leistung die der Arbeitgeber erbringt, bekommt er auch noch eine Zulage vom Staat. Das heißt – Sparen ohne Aufwand und nach nur 7 Jahren wird die angesparte Summe ausbezahlt.
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Der Arbeitgeber kann bis zu 40,00 Euro monatlich in einen Sparvertrag einzahlen. Oft entscheiden sich die Leistungsempfänger diese dann in Bausparverträge oder Fondssparpläne einzulegen. Zweifellos bieten diese Produkte besondere Vorteile, die bei den Sparern sehr geschätzt sind, wie beispielsweise eine erhöhte Renditechance.
Vermögensbildungsversicherung – eine gute Alternative
Es gibt allerdings eine relativ unbekannte Option, die eine gute alternative zu den herkömmlichen Produkten darstellt, die Vermögensbildungsversicherung. Rein praktisch gesehen ist eine Vermögensbildungsversicherung eine normale Lebensversicherung. Allerdings gibt es ein paar Besonderheiten die der Versicherer einhalten muss. Dazu gehört zum einen, dass die einzuzahlende Jahresprämie den Höchstsatz der zahlbaren vermögenswirksamen Leistungen – also die Grenze von 40,00 Euro monatlich – nicht überschreiten darf. Außerdem muss der Rückkaufswert jederzeit bei mindestens 50% der eingezahlten Prämie liegen. Die Laufzeit beträgt mindestens 12 Jahre.
Zielgruppe
Die Vermögensbildungsversicherung eignet sich vor allem für Familien, da im Todesfall des Versicherungsnehmers eine Todesfallsumme ausbezahlt wird. Wussten Sie schon, dass man hierfür keine Gesundheitsprüfung ablegen muss? Das ist natürlich für Personen mit Erkrankungen von großem Vorteil. Außerdem handelt es sich um ein fondsgebundenes Produkt , wobei man durch die Rendite eine höhere Leistung als bei einer festverzinslichen Anlage erzielen kann.
Leider bietet die Vermögensbildungsversicherung keine Arbeitnehmersparzulage vom Staat, dennoch sollte man den Vorteil – nämlich den Fakt, dass man Geld spart – nicht außer Acht lassen.
Schließlich hat jeder einen Wunsch den er sich gerne einmal erfüllen möchte, und ein bisschen Geld auf der hohen Kante bringt uns näher an unsere Wünsche heran.
Bei Fragen zum Thema Vermögensbildungsversicherung stehen mein Team und ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Hallo, Frau Ratzesberger,
das Thema VL in der Lebensversicherungs ist grundsätzlich interessant (s. z. B. Fondsauswahl). Leider gibt es darauf keine Arbeitnehmersparzulage, was den Vorteil deutlich relativiert. Das nächste ist die Frage der Rendite bei Tarifen mit Abschluss-Courtage. Die müsste nämlich schon recht hoch sein, um die Kosten auszugleichen. Dazu noch eine Frage von mir: Welche Gesellschaft hat eine VL-Police nur mit laufender Courtage (ohne AC)?
Herzliche Grüße – Matthias Mühlichen
Die Frage nach der Rendite ist bei Versicherungen so eine Sache, den wir haben doch auch zu brücksichtigen, dass Risikokosten innerhalb der Versicherung fällig – hier für den Todesfallschutz und gegebenfalls eine Garantie auf eingezahlte Beiträge.
Wenn aber – wie bei VL recht häufig – die Rendite im Vordergrund steht, würde ich ein VL-Depot empfehlen. Das funktioniert auch schon mit kleinen Beträgen und ist für den Kunden kostengünstig.
…oder VL-bAV als weitere Alternative.
(20.01.2015, 10 Uhr in der blau direkt Schulung) 😉
* denn
* werden
Hui. Da ist der Blogbeitrag heute fachlich etwas dünn ausgefallen. 🙂
Liebe Lena, Förderungen gibt es, hängen aber vom Einkommen ab.Fondsgebundene Lebensversicherungen werden nicht gefördert. Ohne Förderung sind steuer- und sozialversicherungsrechtlich heute keine Vorteile mehr gegeben. Wenn der Arbeitgeber die Zahlung nicht übernimmt oder bezuschusst ist das Produkt nix. Ich bin sicher, dass Du dies weißt, aber im Film entsteht ein falscher Eindruck. Das kannst Du besser!
Liebe Franzi, bevor Du einen Blog freischaltest, musst Du Dir diesen ansehen. Lena verweist auf weitere Informationen im Blog. Der Film ist der Blog. So verwirrt das. Doch wenn Lena den Text meint, dann muss es zumindest dort auch stehen. Der Blog soll Hilfe sein, statt zu verwirren. Ich weiß, Du hast viel zu tun, doch nimm Dir hier bitte mehr Zeit und fordere ggf. die ergänzenden Informationen ein.
Liebe Marie, mit dem Blog können unsere Azubis zeigen was Sie können. Gleichzeitig bilden sich Partner und Interessenten eine Meinung über unsere fachliche Kompetenz. Davon hängt Euer Abteilungsumsatz ab und natürlich am Ende auch die Investitionsfähigkeit unserer Firma. Das ist keine lästige Nebenarbeit, sondern zentral für künftige Erfolge. Hier ensteht ein Bild das der Qualität Deiner Ausbildung nicht gerecht wird. Nimm Dir bitte mehr Zeit solche Beiträge zu begleiten. 🙂
Ansonsten lieben Dank für Euer Engagement. Immerhin ist Film- und Blogproduktion keine Selbstverständlichkeit!
Hallo Herr Mühlichen,
es freut mich, dass Sie interesse an diesem Produkt haben.
Bei der Allianz ist uns bekannt, dass die Provision diskontiert ausgezahlt wird.
Zu den anderen Gesellschaften die dieses Produkt ebenfalls anbieten, habe ich diesbezüglich noch keine Information erhalten.
Ich kümmere mich darum und werde ich mich wieder bei Ihnen melden.
@Oliver: ich habe mit Marie und Franzi darüber gesprochen und du hast recht. Das nächste Mal werden wir das besser machen!
OK. Danke! 🙂
Guten Tag Herr Mühlichen,
nun habe ich von den Gesellschaften die VL anbieten, Rückantwort erhalten.
WWK, VPV und Volkswohl Bund zahlen jeweils eine AP und eine BP, die Generali zahlt nur eine AP.
Die Möglichkeit, dass nur eine laufende Courtage ausbezahlt wird, gibt es in dieser Sparte leider nicht.
Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne kontaktieren!
Herzliche Grüße
Lena Ratzesberger