bAV – die Unterstützungskasse im Überblick

Die Unterstützungskasse ist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Um die Versorgungsleistungen gewähren zu können, schließt die Unterstützungskasse eine Rückdeckungsversicherung bei dem jeweiligen Versicherer ab. Dem Arbeitnehmer wird kein eigener Rechtsanspruch von der Unterstützungskasse zugesprochen. Er erhält jedoch einen unmittelbaren Leistungsanspruch gegenüber seinen Arbeitgeber.

Zielgruppe

Unternehmen:

  • Unternehmen, welche keine bilanzielle Auswirkung wünschen z.B. mit ausländischen Muttergesellschaften
  • Steuerbefreite Unternehmen

Versorgungsempfänger:

  • wenn Versorgungspotenziale von Direktversicherung/Pensionskasse ausgeschöpft sind
  • Arbeiter und Angestellte mit höherem Einkommen
  • Leitende Angestellte
  • Führungskräfte

Zusagearten

  • Leistungszusage
  • Beitragsorientierte Leistungszusage

Gestaltungsmöglichkeiten

  • Rentenzusage auch fondsgebunden möglich
  • Kapitalzusage
  • Zusätzlich:
    Hinterbliebenenvorsorge
    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
    Invaliditätsversorgung

Finanzierung

Die Finanzierung ist durch pauschale Dotierung oder alternativ durch kongruente Rückdeckung mit laufender gleichbleibender oder steigender Beitragszahlung möglich (§4 EStG). Bei den Beiträgen handelt es sich um Zuwendungen. Eine Beitragsbeteiligung des Arbeitnehmers aus Nettoeinkünften oder die Einbeziehung von vermögenswirksamen Leistungen ist hingegen nicht möglich.

Vorteil:

  • geringer Verwaltungsaufwand für AG

Nachteil:

  • Zusatzkosten für Dienstleistungen:
    einmalige Einrichtungshonorare
    laufende Betreuungshonorare
    Honorar für die Auszahlung von Versorgungsleistungen

Finanzierungsarten:

  • Arbeitgeberfinanzierung
  • Mischfinanzierung
  • Arbeitnehmerfinanzierung

Im nächsten Blogbeitrag werde ich auf die vier unterscheidlichen Aspekte der Unterstützungskasse eingehen.

Falls Sie bis dahin Fragen zu dem Thema oder bAV haben steht mein Team und ich Ihnen gerne zur Seite.




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