Die Unterstützungskasse ist in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung. Um die Versorgungsleistungen gewähren zu können, schließt die Unterstützungskasse eine Rückdeckungsversicherung bei dem jeweiligen Versicherer ab. Dem Arbeitnehmer wird kein eigener Rechtsanspruch von der Unterstützungskasse zugesprochen. Er erhält jedoch einen unmittelbaren Leistungsanspruch gegenüber seinen Arbeitgeber.
Zielgruppe
Unternehmen:
- Unternehmen, welche keine bilanzielle Auswirkung wünschen z.B. mit ausländischen Muttergesellschaften
- Steuerbefreite Unternehmen
Versorgungsempfänger:
- wenn Versorgungspotenziale von Direktversicherung/Pensionskasse ausgeschöpft sind
- Arbeiter und Angestellte mit höherem Einkommen
- Leitende Angestellte
- Führungskräfte
Zusagearten
- Leistungszusage
- Beitragsorientierte Leistungszusage
Gestaltungsmöglichkeiten
- Rentenzusage auch fondsgebunden möglich
- Kapitalzusage
- Zusätzlich:
Hinterbliebenenvorsorge
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Invaliditätsversorgung
Finanzierung
Die Finanzierung ist durch pauschale Dotierung oder alternativ durch kongruente Rückdeckung mit laufender gleichbleibender oder steigender Beitragszahlung möglich (§4 EStG). Bei den Beiträgen handelt es sich um Zuwendungen. Eine Beitragsbeteiligung des Arbeitnehmers aus Nettoeinkünften oder die Einbeziehung von vermögenswirksamen Leistungen ist hingegen nicht möglich.
Vorteil:
- geringer Verwaltungsaufwand für AG
Nachteil:
- Zusatzkosten für Dienstleistungen:
einmalige Einrichtungshonorare
laufende Betreuungshonorare
Honorar für die Auszahlung von Versorgungsleistungen
Finanzierungsarten:
- Arbeitgeberfinanzierung
- Mischfinanzierung
- Arbeitnehmerfinanzierung
Im nächsten Blogbeitrag werde ich auf die vier unterscheidlichen Aspekte der Unterstützungskasse eingehen.
Falls Sie bis dahin Fragen zu dem Thema oder bAV haben steht mein Team und ich Ihnen gerne zur Seite.