Welche Vorteile hat die betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) zählt zur zweiten Schicht der Alterssicherung und bietet zusätzlichen Schutz zur gesetzlichen Rente.

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Dabei ergeben sich bei Abschluss einer bAV sowohl Vorteile für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer.

 

Vorteile für Arbeitgeber Vorteile für Arbeitnehmer
Arbeitnehmergewinnung und -bindung steuerliche Vorteile
Imageverbesserung zusätzliche Absicherung fürs Alter
effektive Mitarbeitermotivation flexible Beitragszahlung

 

Für den Abschluss einer bAV bieten sich fünf Durchführungswege:

  • Direktversicherung
  • Pensionskasse
  • Pensionsfonds
  • Direktzusage
  • Unterstützungskasse

Die fünf Durchführungswege unterscheiden sich vorrangig in folgenden Punkten:

  • Rechtsanspruch
  • Risikoträger
  • Finanzierungsart
  • Absicherung im Insolvenzfall
  • Rechtsanspruch auf Übertragung
  • Steuerliche, bilanzielle und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Zu den Erläuterungen der einzelnen Durchführungswege erscheinen in wöchentlichen Abständen separate Blogbeiträge.

 




6 Kommentare zu “Welche Vorteile hat die betriebliche Altersvorsorge?

  1. Vielen Dank, Catharina, für die Anregung!

    Wenn es jemand aus der Maklerbetreuung organisiert, dann biete ich an, dazu einen 90 Minuten Workshop für blau direkt Makler mit der VorsorgeInventur zu machen.

    Denn die bAV kann gut sein – man muss nur (neben der Tatsache, Fachwissen zu haben oder Produktpartner mit Fachwissen einzuspannen) auch rechnen können, wie sich die bAV z.B. in Tarifverträgen und mit VL auswirkt UND was in der Verrentung dann beim Arbeitnehmer auf dem Konto bleibt.

    Liebe Grüße,

    Mario

  2. bAV ist ein sehr spannendes, allerdings auch anspruchsvolles Thema. Bevor man sich mit den Chancen und Risiken der jeweiligen Durchführungswege beschäftigt, ist es wichtig sich bewusst zu machen, dass es sich hierbei in erster Linie um eine arbeitsrechtliche Zusage handelt.

    Der Arbeitgeber sagt seinem Mitarbeiter eine Versorgungsleistung zu. Die dahinter stehende Versicherung ist lediglich das Vehikel der Ausfinanzierung!

    Hieraus ergeben sich zwangsläufig Haftungsrisiken auf der Arbeitgeberseite. Wurde eine Zusage korrekt und vernünftig gestaltet, halten sich die Haftungsrisiken auf der Arbeitgeberseite in einem überschaubaren Rahmen.

    Bei der bAV haben wir als Makler somit nicht nur einen Mandanten, sondern Zwei. Auf der einen Seite den Arbeitgeber als VN und auf der anderen Seite den Arbeitnehmer als VP. Zumindest dann, wenn der Anstoß zur Beratung aus der Ecke der Arbeitnehmer erfolgt.

    @Mario Strehl über eine Einladung zu dem Workshop würde ich mich sehr freuen.

  3. Hallo und vielen Dank für Deinen Vorschlag, Mario!:)

    Ich stimme Dir und Herrn Kohrt bei, dass die bAV ein sehr interessantes aber auch anspruchsvolles Thema ist. Da wir für gute Ideen und Unterstützung von unseren Maklerpartnern immer dankbar sind, wird sich bezüglich des Workshops unsere Maklerbetreuung mit Dir in Verbindung setzen, um die Einzelheiten zu klären.

    Liebe Grüße,

    Catharina

  4. nicht jeder Kollege kennt sich in diesem Bereich aus und manch einer scheut sich aus diesem Grund davor, seine Bestandskunden (Unternehmen) aktiv in Sachen bAV anzugehen. Hierfür gibt es Lösungen – Netzwerkpartner einbinden und gemeinsam Erfolg produzieren 😉

  5. Vielen Dank für Ihren tollen Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge! Jeder in Deutschland sollte heute wissen, dass die gesetzliche Rente alleine nicht mehr reicht, und es ist wichtig, weitere Möglichkeiten zu kennen.

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