Die Direktversicherung im Überblick

Im letzten Blog zum Them bAV haben wir Ihnen die Vorteile aufgeführt. Nun werden wir Ihnen sukzessiv die Durchführungswege näher bringen. Wir beginnen mit der am gängigsten und somit wichtigsten Methode – der Direktversicherung.

Die Direktversicherung ist eine Lebensversicherung die vom Arbeitgeber (AG) auf das Leben des Arbeitnehmers (AN) abgeschlossen wird und aus der der AN oder seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind. Dabei ist die Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung eine Absicherung für das Todes- oder Langlebigkeitsrisiko. Der AN erhält einen Rechtsanspruch gegenüber den AG und dem Versicherer.

Zielgruppe

  • kleinere und mittlere Unternehmen
  • Arbeiter und Angestellte
  • leitende Angestellte
  • angestellte Geschäftsführer

Zusagearten

Leistungszusage:

    • AG trägt volle Anlage- und Renditerisiko
    • AG muss die Zahlung der zugesagten Leistung übernehmen, wenn: Versorgungsträger Insolvenz anmeldet oder bei gering ausfallender Rendite (gilt auch bei Entgeltumwandlung)
    • AG legt die Leistung fest und trägt alle Risiken der Erfüllung und Erwirtschaftung

beitragsorientierte Leistungszusage:

    • Verpflichtung des AG, bestimmte Beiträge in eine Anwartschaft anzulegen
    • Alters-, Invaliditäs- oder Hinterbliebenenversorgung
    • Der aufgewendete Beitrag bestimmt die Leistungshöhe

Beitragszusage mit Mindestleistung:

    • AG sagt Beitragszahlungen in bestimmter Höhe zu
    • AG muss garantieren, dass bei Rentenbeginn mind. die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen
    • Leistung ergibt sich aus eingezahlten Beiträgen und den erwirtschafteten Erträgen

Folgende Inhalte werden durch die Zusagearten geregelt:

  • Bezugsrecht
  • Unverfallbarkeit
  • Anspruchsbegrenzung
  • Beleihung
  • Anpassungsprüfungspflicht
  • Vorgezogenes Altersruhegeld
  • Beitragszahlung

Gestaltungsmöglichkeiten

In der Direktversicherung können Leistungen für die Alters-, Berufsunfähigkeits-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsversorgung abgesichert werden. Der Träger der Direktversicherung ist ein Lebensversicherer.

Direktversicherung
Rechtsbeziehung in der Direktversicherung

Finanzierung

Die Finanzierung ist durch laufende, abgekürzte oder variable Beitragszahlungen sowie durch Einmalbeiträge möglich. Eine Beitragsbeteiligung des Arbeitnehmers aus Nettoeinkünften oder die Einbeziehung von vermögenswirksamen Leistungen ebenso.

Vorteile:

  • geringer Verwaltungsaufwand für AG
  • keine Zusatzkosten

Im nächsten Blogbeitrag werde ich auf die vier unterscheidlichen Aspekte der Direktversicherung eingehen.

Falls Sie bis dahin Fragen zu dem Thema haben sind meine Kollegen und ich Ihnen gerne behilflich.




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