Fehlende Absicherung beim Übergang vom Krankentagegeld auf die Berufsunfähigkeitsrente

Ihr Kunde hat eine Berufsunfähigkeit- und eine Krankentagegeldversicherung abgeschlossen, erhält jedoch im Leistungsfall, zumindest vorübergehend, kein Geld? Im schlechtestem Fall sind beide Versicherungen nicht aufeinander abgestimmt und im Fall der Fälle fühlt sich keiner zuständig. Der Kunde ist am Ende der Leidtragende.

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Der nahtlose Übergang vom Krankentagegeld auf die Berufsunfähigkeitsrente ist nicht grundsätzlich abgesichert. Im schlechtesten Fall hat Ihr Kunde Einkommensverluste. Die Krankenversicherung und die Lebensversicherung gehen von gänzlich unterschiedlichen Definitionen der Berufsunfähigkeit aus, daher kann es schnell zu Komplikationen im Leistungsfall kommen.

Hier ein Beispiel (Auszug aus den Bedingungen):

Definition Berufsunfähigkeit:

Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens sechs Monate ihrem vor Eintritt des Versicherungsfalls zuletzt ausgeübten Beruf – so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war – nicht mehr nachgehen kann und in dieser Zeit auch keine andere Tätigkeit ausübt, zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht…

Definition Krankentagegeld:

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50 % erwerbsunfähig ist. Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit;

Was wäre eine passende Lösung?

Die Lösung kann eine Absicherung beider Produkte beim selben Konzern sein. Die Vereinbarungen in den Bedingungen sind dann so aufeinander abgestimmt, dass es keine Probleme gibt.

Hier ein Beispiel (Auszug aus den Bedingungen):

Zusätzliche Vereinbarung:

Die Leistungspflicht aus der bei XXX bestehenden Krankentagegeld-Versicherung nach Tarif XXX besteht bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit bis zu dem Zeitpunkt, ab dem Berufsunfähigkeit im Sinne von § XXX der Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Versicherung beziehungsweise der Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung festgestellt wurde.
Es ist somit ein lückenloser Übergang zwischen Tagegeldleistung und Berufsunfähigkeitsleistung gewährleistet.

Häufig können Sie gleich beides mit einem Rutsch beim Vertragsabschluss beantragen.

Dabei helfen meine Kollegen und ich Ihnen gerne weiter.

 




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