Das Einkommen kann sich durch eine Gehaltserhöhung steigern. In diesem Fall muss der Versicherungsnehmer einen höheren Eigenbetrag aufbringen um die volle Zulage zu erhalten. Er muss 4 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres inklusive der Zulagen in den Vertrag einbezahlen um die ungekürzte Zulage zu erhalten (max. 2.100 EUR jährlich).
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Der Mindestbeitrag beträgt 60 EUR jährlich. Auch die Geburt eines Kindes oder auch der Wegfall eines Kindergeldanspruchs kann eine Änderung der Zulagenansprüche zur folge haben. Die jährliche Grundzulage pro Person beträgt 154 EUR, die Kinderzulage pro Kind 185 EUR (300 EUR für alle ab dem 01.01.2008 geborene Kinder).
Wichtig!
Der Beitrag wird nicht automatisch durch den Versicherer angepasst. Der Kunde oder Makler muss selber tätig werden! Also prüfen Sie anhand der jährlichen Informationen, ob die Daten zum rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen korrekt sind und passen diese gegebenfalls an. Ferner können Sie anhand der Informationen zur Zulagengutschrift sehen, wie hoch die gutgeschriebene Zulage ist.
Sollten Sie Fragen haben, stehen mein Team und ich Ihnen gerne zur Verfügung.