Für wen ist die Pflege-Bahr Versicherung empfehlenswert?

Im Pflegefall entsteht für den Betroffenen und die Angehörigen oft eine erhebliche finanzielle Belastung, da die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Grundversorgung bietet. Seit dem 01.01.2013 gibt es die staatlich geförderte private Pflegezusatzversicherung, umgangssprachlich auch als „Pflege-Bahr“ bezeichnet. Nach dem Vorbild der Riesterrente soll nun auch im Bereich der Pflege die eigenverantwortliche private Vorsorge durch finanzielle Anreize vorangetrieben werden.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Alle Personen ab 18 Jahre, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert sind und keine Leistungen aus dieser beziehen oder bezogen haben, können die Förderung von derzeit 60,- EUR pro Jahr beanspruchen. Dies gilt auch für privat Krankenversicherte. Die Beantragung der Zulage wird unbürokratisch durch den Versicherer übernommen.

 

Die wichtigsten gesetzlichen Fördervoraussetzungen:

  • Annahmezwang für den Versicherer, somit keine Gesundheitsprüfungen, keine Risikozuschläge und keine Leistungsausschlüsse
  • Pflegebahrtarif muss als Pflegetage oder -monatsgeldversicherung angeboten werden, Versicherungsleistungen müssen Geldleistungen sein
  • in allen Pflegestufen von 0 bis III müssen Leistungen vorgesehen sein
  • das Pflegemonatsgeld in Pflegestufe III beträgt mindestens 600,- EUR
  • Versicherer muss sich im Leistungsfall an die Feststellungen der Pflegekasse halten
  • Wartezeit ist auf maximal 5 Jahre begrenzt
  • der monatliche Eigenbeitrag des Versicherungsnehmers liegt bei mindestens 10,- EUR
  • für Hilfebedürftige besteht die Möglichkeit der Kündigung oder Ruhestellung des Vertrages
  • Abschlusskosten dürfen max. 2 MB, Verwaltungskosten max. 10% betragen

 

Folgende Mindestleistungen wurden in die Musterbedingungen des PKV Verbandes aufgenommen:

Pflegestufe 0 : 10%,
Pflegestufe I : 20%,
Pflegestufe II : 30% des in Pflegestufe III vereinbarten Pflegemonatsgeldes.

Hier gibt es bei den Anbietern erhebliche Leistungsunterschiede, manche Versicherer leisten beispielsweise in Pflegestufe II bis zu 70%.

Die Beiträge und Leistungen sind bereits durch den Versicherer pro Eintrittsalter festgelegt. Bei jüngeren Eintrittsalter sind daher zum Mindestbeitrag von 10,- EUR monatlich deutlich höhere Monatspflegegelder möglich, während bei einem Eintrittsalter ab ca. 40 Jahre nur noch 600,- EUR (Pflegestufe III) monatlich abgesichert werden können. Wenn man bedenkt, dass die durchschnittlichen Kosten in Pflegestufe III in der vollstationären Pflege bei 3.300,- EUR monatlich liegen, ist diese Absicherung wohl kaum als ausreichend zu betrachten. Hinzu kommt die lange Wartezeit von 5 Jahren, bis die ersten Leistungen fließen können.

 

Unser Tipp:

Prüfen Sie, ob der Abschluss eines ungeförderten Tarifs oder eines Kombinationproduktes (PflegeBahr-Tarif kombiniert mit ungefördertem Aufbautarif) für Ihre Kunden sinnvoller ist, da diese Tarife viel flexibler an die Bedürfnisse Ihrer Kunden angepasst werden können und ein besseres Preis- Leistungsverhältnis bieten.

 Brauchen Sie Unterstützung dabei, sind wir Ihnen gerne behilflich!

 




1 Kommentar zu “Für wen ist die Pflege-Bahr Versicherung empfehlenswert?

Komentar verfassen

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.