Die Gebäudeneubauversicherung ist ein Paket aus verschiedenen, natürlich auch einzeln erhältlichen Versicherungen, welche den Bauherren gegen bestimmte Risiken im Bezug auf ein im Bau befindliches Bauwerk absichern. Der Bau des eigenen Hauses ist für die meisten die wahrscheinlich größte Investition in ihrem Leben. Deshalb ist es besonders wichtig dem Kunden den richtigen Versicherungsschutz zu empfehlen.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Details zur Bauleistungsversicherung
Bei der Bauleistungsversicherung handelt es sich um eine sogenannte Allgefahrendeckung, da sie unvorhergesehene Schäden versichert. Entschädigungen werden also nur für unerwartet eintretende Schäden an versicherten Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile geleistet.
Versicherte Gefahren sind:
- Elementarereignisse wie Sturm, Frost, Hagel und Regen
- Fahrlässigkeit und Böswilligkeit der Erfüllungsgehilfen / Auftragnehmer
- Beschädigungen durch fremde Personen
- Ausführungsfehler
- Unachtsamkeit
- Ungeschicklichkeit der Ausführenden
- Diebstahl fest mit dem Gebäude verbundener Teile
Des weiteren ist Diebstahl von fest verbundenen Bestandteilen in der Police mit enthalten. Das heißt ein zum Beispiel bereits montierter Heizkörper gilt in der Bauleistungsversicherung als versichert, währenddessen noch nicht montierte Heizkörper keinen Versicherungsschutz genießen. Hier sollte der zuständige Bauleiter dafür sorgen, dass die noch nicht montierten Bauteile und Baustoffe sicher verwahrt werden.
Aber auch eine Bauleistungsversicherung hat Ihre Grenzen. Sie leistet keine Entschädigung bei nicht fachgerecht hergestellten Diensten sowie für Mängel an versicherten Bauleistungen – kurz gesagt also Pfusch.
Was gibt es zur Bauherrenhaftpflichtversicherung zu wissen?
Der Bauherr ist für die Einhaltung der Verkehrssicherungspflichten auf seiner Baustelle verantwortlich. Damit haftet er auch, wenn er diese Verpflichtung auf den Bauleiter überträgt, da er verpflichtet ist, die Arbeit des Bauleiters zu überwachen. Kommen durch eine Verletzung der Sicherungspflichten Personen zu Schaden, tritt die Bauherrenhaftpflicht für die Schäden ein.
Schon gewusst? Letztendlich ist der Bauherr auch verantwortlich, wenn die Straße durch die Baustelle stark verschmutzt ist und dadurch ein Unfall verursacht wird. Somit werden durch die Bauherrenhaftpflicht die Personen und Sachschäden an Dritten versichert. Zu den Verkehrssicherungspflichten zählen unter anderem eine ausreichende Beschilderung und die Beleuchtung der Baustelle.
Wichtige Punkte zur Feuerrohbauversicherung
Als Nächstes versichert man die Gefahren Brand, Blitzschlag oder Explosion für das im Bau befindliche Gebäude über eine Feuerrohbauversicherung ab. Diese wird in der Regel für 12 Monate kostenfrei angeboten, wenn beim gleichen Versicherer eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird. Achtung! Eine Finanzierung der zu bauenden Immobilie durch Banken, setzt in der Regel den Abschluss einer Feuerrohbauversicherung voraus. Erst bei Fertigstellung des Wohngebäudes, greifen die anderen Versicherungen, somit ist das Haus dann auch gegen Leitungswasser, Sturm, Hagel und Elementar versichert.
Ein kleiner Tipp von uns:
Als zusätzlichen Versicherungsschutz können Sie dem Kunden die Bauherren-Rechtsschutz der ARAG empfehlen. Hier sind Streitigkeiten, z.B. mit der Baufirma, in der Planungs-, Errichtungs- oder Um- und Ausbauphase versichert.
Hier finden Sie ein Highlight-Blatt der ARAG.
Man beachte jedoch, dass die Wartezeit für den Bauherren-RS 6 Monate beträgt und somit rechtzeitig abgeschlossen werden muss.
Wenn Sie Hilfe beim Vergleichen der Versicherungen oder weitere Informationen benötigen, greifen Sie zum Telefonhörer und nehmen Kontakt mit uns auf. Wir helfen gerne!
Hallo Frau Bulat,
beim Link zur Arag Bauherren-Rechtsschutz komme ich nur auf ein Webmail-Postfach…
Hallo Herr Ohligschläger,
vielen Dank für den Hinweis.
Wir haben den Link jetzt ausgetauscht. Sie können das Highlight-Blatt jetzt öffnen.
Sehr guter Artikel, trifft es auf den Punkt!