Baudarlehen widerrufen – Wie Sie Kunden ein Vermögen sparen

Die Zinsen liegen niedrig wie nie zuvor. Bauherren sind diese Zinssätze eine Freude.

Allerdings nur dann, wenn das Baudarlehen nicht Jahre zuvor vereinbart wurde. In diesem Fall werden abertausende Euros zu viel bezahlt. Normalerweise gibt es hier kein Entrinnen.

Wie Sie Ihren Kunden dennoch ein kleines Vermögen sparen können, erklärt Rechtsanwalt Matthias Aurand im Gespräch.

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Vermögen sparen durch Widerruf

Anwalt Matthias Aurand hat eine Lücke in den Widerrufsbelehrungen der Banken entdeckt. Mit dieser können Bauherren ihre vereinbarten Baudarlehen kündigen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Die Ersparnis ist saftig: Wo die Zinsen vor Jahren noch deutlich höher waren können die Darlehen heute für nahezu den halben Zins vereinbart werden. Da kommen schnell mehrere zehntausend Euro Ersparnis zusammen. der Makler wird so nicht nur zum besten Freund seines Kunden, sondern kann den Kredit selbst neu vermitteln.  Außerdem schafft er Freiräume beim Kunden die anders genutzt werden können.

Wie es geht erklärt Matthias Aurand im Interview.

Prüfung kostenfrei für blau direkt-Partner

Für die Kunden von blau direkt-Partnern prüft die Kanzlei von Matthias Aurand die Bedingungen der Darlehen Ihrer Kunden übrigens kostenfrei.

Wäre dies nicht ein Grund Ihre hausbesitzenden Kunden einmal anzuschreiben?

Die Kanzlei von Matthias Aurand erreichen Sie wie folgt:

Rechtsanwälte Aurand & Celikkal
Hauptsitz Haßlocher Str. 33
65428 Rüsselsheim
Zweigstelle Rosskopfweg 2 / 4
61440 Oberursel
Telefon 06142 – 20 78 500
Fax 06142 – 20 78 501
E-Mail E-Mail an Matthias Aurand
Internet http://www.rechtsanwälte-rhein-main.de/



16 Kommentare zu “Baudarlehen widerrufen – Wie Sie Kunden ein Vermögen sparen

  1. super Service 🙂 vielen Dank für Eure Unterstützung! Eine kleine Bitte noch: einige Mailprogramme streiken bei Umlauten in der Mailadresse – selbst Outlook. Bitte ändern oder die Alternative zusätzlich benennen.

    Eine alternative Mailadresse von Kanzlei Aurand & Celikkal lautet: info@aurand-celikkal.de

  2. Der Tipp ist Top. Schön wäre es, wenn es eine Version von den Film gäbe, die den Part des “ Geldverdienens “ weglässt. Dann hätte man Ihn zugleich als Erklärfilm an betroffene Kunden per Mail versenden können. Vielleicht durch Neuschnitt noch machbar ? 🙂 LG Bernhard Fox

  3. Da ich das Thema schon seit einigen Wochen verfolge aber noch niemanden gefunden habe, der mir so helfen kann, wie Herr Aurand im Zusammenspiel mit blaudirekt, werde ich diese Möglichkeit sicher des Öfteren jetzt nutzen.

    Herzlichen Dank für die Möglichkeit, die ihr uns hier bietet! VG Daniel Oddo

  4. Hallo Herr Klay,

    nach erfolgreichem Widerruf wird der Vertrag innerhalb von 30 Tagen rückabgewickelt, d.h. die Bank bekommt vom Kunden den kompletten Darlehensbetrag zurück bzw. die Restschuld. Daraus folgt, dass der Kunde seine Tilgung nicht zurückverlangen kann. Die Zinsen stehen der Bank auch zu, soweit diese beim Abschluss des Darlehens angemessen/marktüblich waren. Im Gegenzug hat die Bank dem Kunden für seine monatlich gezahlten Raten und Sondertilgungen eine Zinsentschädigung zu erstatten.

    Ich hoffe, meine Auskunft hat Ihnen weitergeholfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Matthias Aurand
    Rechtsanwalt

  5. Hallo Herr Aurand,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn ich Sie richtig verstehe liegt der Vorteil für den Kunden dann in der Zinsdifferenz der Restlaufzeit, d.h. bei umso kürzer die Restlaufdauer und umso kleiner der Darlehnsbetrag umso kleiner der Vorteil?

    Danke,
    M.Klay

  6. Hallo Bernhard,

    geht noch besser. Am Mittwoch siehst Du dazu hier im Blog den nächsten Beitrag. 😉

    Liebe Grüße
    Oliver

  7. Hallo Herr Klay,

    der Vorteil für den Kunden liegt zum einen darin, dass er bei erfolgreichen Widerruf aus dem Vertrag mit hohen Zinsen aussteigt und zu einem wesentlich günstigeren Zinssatz neu finanzieren und eine schnellere Tilgung der anfänglichen Darlehenssumme erreichen kann.
    Zum anderen hat die Bank die gezahlten Raten nachträglich zu verzinsen, d.h. je länger der Kunde Raten und Sondertilgungen getätigt hat, desto höher ist natürlich die Summe an Zinsen, die der Kunde zurückverlangen kann.

  8. Hallo Herr Aurand,

    Danke für Ihre Mühe! Sie schrieben „Die Zinsen stehen der Bank auch zu, soweit diese beim Abschluss des Darlehens angemessen/marktüblich waren“.
    Waren die denn z.Zt. des Abschlusses nicht immer marktüblich? Könnten Sie oder BD nicht mal ein konkretes Beispiel rechnen?

    Danke und Gruß aus Bremerhaven,
    M.Klay

  9. Lieber Herr Klay,

    das eine ist ein grundsätzliches Urteil: Das Widerrufsklauseln unter betsimmten Umständen rechtswidrig sind. Damit ist sichergestellt, DASS Kunden widerrufen können, wenn sie eine entsprechende KLausel haben.
    Das andere ist, was dies konkret finanziell bedeutet. Das wird individuell ausgeurteilt.
    Unter Umständen kann der Kunde einen Teil der zu viel gezahlten Zinsen zurück erhalten. Hurra.
    Das ist aber gar nicht der Kern. Der Kern ist: Wenn der Kunde irgendwann in den letzten 10 Jahren eine Hausfinanzierung veranlasst hat, dann finanziert er in der Rege über 20-25 Jahre. Er hat also beispielsweise noch 10 bis 22 Jahre Restlaufzeit. Gleichzeitig werden weit weniger als 50% getilgt sein.
    Nun nehmen Sie mal 200.000 Euro Resttilgungsumme über diesen Zeitraum mit 5% oder aber mit nur noch 2,5%. Das sind gigantische Summen.

    Die Konzentration liegt also auf Kunden, die noch beträchtliche Restlaufzeit und Finanzierungsvolumen offen haben. Für Kunden die in 1 bis 4 Jahren alles abgezahlt haben könnte theoretisch auch ein Rückzahleffekt entstehen, aber dennoch sollten Sie hier Abstand nehmen: Die Belastung eines Prozesses ist nicht unerheblich. Auf eine „vielleicht“-Ersparnis will das niemand einem Kunden zumuten.

    In 2-3 Wochen erscheint allerdings ein weiterer Videobeitrag in dem Matthias Aurand von einem konkreten Beispielfall erzählt. Eventuell macht das die Sachlage noch etwas greifbarer. 🙂

    Kollegiale Grüße
    Oliver Pradetto

  10. Hallo Herr Pradetto,
    tolles Angebot, vielen Dank.
    Ihr Hinweis auf die Gesamtlaufzeit stimmt jedoch nur zum Teil, da Darlehen mit Laufzeiten „länger 10 Jahre“, eh nach 10 Jahren (mit 6 Monaten Wartezeit) gekündigt werden können. So gesehen, betrifft es schon Darlehen innerhalb der ersten 10 Jahre. Die Hinweise bzgl. der Zinsen habe ich leider auch nicht ganz verstanden, wird sich dann wohl beim ersten „echten“ Fall zeigen…. also nochmal, vielen Dank….

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