100% Bestandssicherheit für Sie

Aktuell wirbt Fondsfinanz mit einem Konzept zur Bestandssicherheit und erzeugt viel Aufmerksamkeit.

Viele Kollegen fragen, was wir davon halten…

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100% Bestandssicherheit für Sie

100% Bestandssicherheit - Nach 8 Jahren haben die Münchener nun auch das Rad entdeckt...
100% Bestandssicherheit – Nach 8 Jahren haben die Münchener nun auch das Rad entdeckt…

 

Seit 8 Jahren hat blau direkt die Bestandssicherheit des Versicherungsmaklers vertraglich fix geregelt.

Die im oben genannten Blogbeitrag aufgeführten Regelungen wurden vom Partnerbeirat geprüft und für gut befunden:

 

Absolutes Basic

Bestandssicherheit bei der Zusammenarbeit mit Pools muss heutzutage als absolutes Basic angesehen werden. Wer sich erst angesichts  der aktuellen Werbung mit der Sicherheit seines Pools befasst, muss sein Verantwortungsbewusstsein kritisch hinterfragen. Mit Kundendaten geht man nicht gedankenlos um!

 

Lob für Wettbewerb

Als blau direkt begrüßen wir es, dass auch Fondsfinanz künftig Bestandssicherheit bieten will.  Dies ist ein richtiger und wichtiger Schritt.

Insbesondere vor dem Hintergrund der LV-Reform hat Norbert Porazik Lob verdient dem Beispiel von blau direkt zu folgen. Es ist zu erwarten, dass nächstes Jahr Provisionen und Umsätze vieler Makler dramatisch sinken. Zahlreiche Kollegen werden dies nicht überstehen und damit insbesondere LV-lastige Pools belasten. Hier könnte schnell der ein oder andere Pool-Mitbewerber platzen.  Wenn die Maklerpartner dieses Pools dann auch noch ihre Bestände verlieren, kann dies schnell dazu führen, das für weitere Makler das Licht ausgeht. Am Ende sind Domino-Effekte denkbar, die sich niemand wünschen kann. Deswegen ist es wichtig jetzt eine starke Brandmauer zu setzen, die die wirtschaftliche Sicherheit der Versicherungsmakler – insbesondere ihre Bestände – schützt.

 

Aufforderung an Versicherungsmakler

Wer aktuell noch mit Pools zusammenarbeitet, die ihm die Übernahmemöglichkeit seines Bestandes nicht klipp und klar garantieren, sollte dies – im eigenen wie im Interesse aller Branchenteilnehmer – unverzüglich einfordern.

 




17 Kommentare zu “100% Bestandssicherheit für Sie

  1. Sicher löblich, dass da FF mit ein paar Jahren verspätung nachzieht. Weniger angenehm, wie das als hervorstechend beworben wird. Meist noch garniert mit der Offerierung von „Bestandsübertragungen“, für die man sich bei FF auf § 20 Abs. 2-4 des Code of Conduct Datenschutz bezieht, wo man ja angeblich mit Einverständis des VU auch ohne Vorlage von MV übertragen könne. Ein vom GF der FF mal in einem Forum versprochene Rechtsgutachten dazu ist leider nie vorgelegt worden… Fazit: „wir gehen dann schon mal vor“ hat sich auch hier mal wieder bewiesen. Und die, die hinterher gehen, müssen aufpassen, nicht vom rechten Wege abzukommen:)

  2. Hallo Herr Pradetto,
    uns würden die vertraglichen Bedingungen im Bezug auf die Bestandssicherheit (Folgeprovisionen) unserer bei Ihnen eingereichten Kunden im Falle einer Insolvenz von Blau Direkt (auch anderen Pools)interessieren.
    Liebe Grüße aus Düsseldorf

  3. Guten Morgen in die Runde!

    Alle Informationen finden Sie auf pooltektor.de. Auch die AGB sind dort hinterlegt. Bestandssicherheit ist dort im Paragraphen 1 geregelt.

    Grüße aus Werne

    Christoph Berkenheide

  4. Hallo liebe Kollegen,

    ist doch super! Das heißt doch sicher, dass jetzt jeder (ehemalige) FFinanz’ler seine Bestände mal eben leicht und locker blau machen kann… nicht?
    Wohl eher nicht…

    Schöne Grüße aus Freiburg
    Michael Schreiber

  5. Ich glaub der Olli ist noch müde vom Summercamp. Geht uns ja genauso. Da kommt man aber auch kaum zum schlafen. War wieder mal eine gelungene Veranstaltung 🙂
    Zurück zum Thema: ich hoffe dass wir den Passus mit dem Bestand nie werden ziehen müssen, trotzdem scheint es mir hier bei blau sehr gut geregelt.
    Das Problem ist leider dass viele FF Makler gar nicht wissen, dass man auch woanders einreichen darf. Ich hab letztens von nem Makler gehört: „Ich arbeite jetzt bei FF“. Schon lustig…

    Beste WM-Grüße aus Berlin
    Dirk Gärtner

  6. Hi Oli,
    und wie findest Du das Konzept? Ich denke es ist ein bißchen weiter gesprungen als Du gedacht hast, oder?
    Habe mich doch sehr durch dein Gähnen gekränkt gefühlt 🙁
    Liebe Grüße
    Norbert

  7. Hallo Norbert,

    schön das Du Dich auch zu Wort meldest. 🙂

    Ich kenne noch nicht alle Details. Magst mir das Konzept einmal zusenden? Wenn es gelungen ist, werde ich es gerne positiv im Blog bemerken. 🙂

    Wegen des Gähnens brauchst Du Dir keine grauen Haare wachsen lassen mein Lieber. Du verkündest landauf landab, Deine Botschaft als wäre dies nun ein Alleinstellungsmerkmal von Euch („höchste Bestandssicherheit aller Zeiten“). Da darf ich schon mal klarstellen, dass das für uns schon lange Usus ist.
    Entscheidend ist doch, dass Ihr jetzt auch mehr Bestandssicherheit bietet und andere noch lange nicht. DIE werden sich jetzt mächtig ins Hemd machen.
    Wenn ich ein wenig ein wenig gegen Deine Marketingmaschine zurückkeile, schenkt das unser beider Bemühung um mehr Sicherheit für Makler mehr Aufmerksamkeit und animiert andere vielleicht auch einzuschwenken. Profitieren tut der Makler. Das nützt unserer Branche. Das ist gut.

    Unserer innigen Liebe tut das doch kein Abbruch, oder? 😉

    Herzliche Grüße
    Oliver

  8. Im Falle einer Insolvenz ist eine einseitige Abtretung, Garantie oder Regelung in den Pool AGBs auf keinen Fall ausreichende. Ein Insolvenzverwalter wird eine Rückübertragung ablehnen und der eigene Bestand muss dann ggf. auf dem Rechtsweg erstritten werden. Das habe ich schon selbst erlebt. Auch die Gesellschaft kann sich noch sperren.
    Da ist die FF Regelung, mit Hinterlegung bei einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer und zusätzlicher Erklärung der Gesellschaften schon deutlich besser. Hier kann kein Insolvenzverwalter die Rückübertragung aufhalten. Wäre gut wenn BD nachzieht.

  9. Hallo Stephan,

    wie Du richtig sagst, bieten unsere Verträge die Voraussetzung, um sich auf dem Rechtsweg durchsetzen zu können und dennoch könnte ein Insolvenzverwalter nicht mitspielen.

    Man kann dann natürlich noch einen Wirtschaftsprüfer, Gesellschaften, den Pabst, das Generalkonsulat von Papua Neuguinea und 30 jungfreuliche Notare Zusatzerklärungen abgeben lassen. Das hindert einen Insolvenzverwalter aber immer noch nicht die Freigabe zu verweigern. Nach einer Sperranzeige des Insolvenzverwalters ist zunächst egal, was die Gesellschaft erklärt hat (oder bei einem Wirtschaftsprüfer rumliegt). Eine Freigabe erfolgt dann erst einmal nicht, auch wenn das zu Unrecht geschieht.
    Oder anders ausgedrückt: Wenn ein Insolvenzverwalter das Recht brechen will, kann er das egal wie die Lösung konkret ausgeschmückt wird. Wirtschaftsprüfer-Lametta ändert nicht die Faktenlage.

    Alles andere ist Marketing bzw. Religion.

    Unbenommen dessen lass mir gerne einmal die konkreten Unterlagen zukommen. Ich schaue mir das gerne näher an.

    Kollegiale Grüße
    Oliver

  10. Habe die Unterlagen gerade von Norbert erhalten.

    Einige spannende Ideen sind dabei. Auch ein Punkt der mich skeptisch macht, den will ich aber erst mit Norbert direkt besprechen.
    Ich nehme mir ein wenig Zeit und prüfe das rechtlich durch und wer weiß?
    Vielleicht kann man da ja etwas bei uns noch verbessern. 🙂

    Kollegiale Grüße
    Oliver Pradetto

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