Vereine sind ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft – Deutschland hat so viele wie nie zuvor! 44% der Bundesbürger sind Mitglied in einem Verein, das sind mittlerweile siebenmal so viele wie noch vor fünfzig Jahren. Vereine fördern das soziale Miteinander und sind Begegnungsstätten für Menschen mit gleichen Interessen, kulturellen Vorlieben oder Traditionen.
Vereine können oft nur überleben, weil es Menschen gibt, die sich als Vorstand in leitender Funktion engagieren und somit Verantwortung übernehmen. Diesen ist jedoch selten bewusst, dass sie als Verantwortliche für alle Aktivitäten haften – im schlimmsten Fall sogar mit ihrem Privatvermögen. Wie Sie Ihr Engagement mit einer Vereinshaftpflichtversicherung begleiten können…
Klare Rechtslage
Fehler sind menschlich, können aber auch zu hohen Schadenersatzforderungen verleiten. Falls bei Vereinstätigkeiten Personen oder Sachen zu Schaden kommen, springt die Vereinshaftpflichtversicherung ein. Fast alle Risiken, denen man als Vereinsmitglied ausgesetzt ist, werden durch die Vereinshaftpflichtversicherung abgedeckt. Der Versicherungsschutz gilt für Mitglieder des Vorstandes und sämtliche Vereinsmitglieder bei Ausübung von Tätigkeiten zu Vereinszwecken. Es ist jedoch gleichgültig, ob sich der Anspruch gegen ein Vereinsmitglied oder gegen den Verein selbst richtet, ob der Verein eingetragen ist oder nicht oder ob er als gemeinnützig anerkannt ist oder nicht.
private Haftpflicht greift nicht
Was viele ehrenamtlich Tätige vermuten, ist in der Praxis bittere Wahrheit – die private Haftpflichtversicherung reicht oft nicht aus! Hier gilt es die PHV-Bedingungen zu prüfen. Sobald jemand im Auftrag des Vereins unterwegs ist, ist derjenige dafür verantwortlich, die dadurch entstehenden Risiken gesondert abzusichern. Im Fall des Falles muss die Vereinsführung mit privaten Vermögen haften.
Vereinshaftpflicht gilt für:
- Sportvereine
- Hobbyvereine (Kegelclubs, Tierzuchtvereine, Kleingärtnervereine)
- Kulturvereine
- Traditionsvereine (Heimatvereine, Bürgervereine, Schützenvereine)
- Naturschutz- und Umweltvereine
- Musische Vereine (Tanzverein, Chor, Theatervereine)
- Selbsthilfevereine
- Fördervereine

Aufgaben und Aktivitäten eines Vereins sind umfangreich. Wie leicht kann es passieren, dass jemand zu Schaden kommt? Der Verein haftet gegenüber dem eigenen Personal, Teilnehmern, Zuschauern und sonstigen Dritten. Selbst wenn ein Ausschank im Namen des Vereins organisiert wird und dadurch aufgrund von einem schlechten Bier oder verdorbenen Waren jemand zu Schaden kommt, würde in diesem Fall die Vereinshaftpflichtversicherung greifen.
Schon ein Beinbruch beim Punktspiel am Wochenende innerhalb des Fußballclubs kostet etwa 20.000 Euro Schmerzensgeld, Krankenhaus- und Arztkosten sowie Lohnausfall! Jenes ist für Privatleute oft nicht zu bezahlen.
Vorstand haftet besonders – D&O-Versicherung
Die D&O-Versicherung ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die ein Unternehmen für seine leitenden Angestellten abschließt. Auch Vorstände müssen für Fehlentscheidungen ihren Kopf hinhalten, das heißt wer entscheidet, haftet. Die D&O deckt die gesamte Tätigkeit des Vorstandes als Organ des Vereins ab. Als Kombination aus Rechtsschutz und Vermögensschadenhaftpflicht schützt sie die versicherten Vorstände mehrfach.
Gerne unterstützen ich Sie in der professionellen Angebotserstellung für Vereine. Für die Angebotserstellung benötige ich die Vereinssatzung und die Anzahl der Mitglieder.
Ja, das Thema der Vereinshaftpflicht ist leider viel zu oft vernachlässigt…