Haben Sie Kunden, die in einigen Jahren bauen möchten oder die eine noch recht hohe Restschuld haben?
Der Vorteil mit Wohn Riester Bausparen ist enorm! Er ist fast so hoch wie in Zeiten der Eigenheimzulage, wenn man alle Zahlungsströme berücksichtigt, auch die Besteuerung im Alter.

Verbesserte Möglichkeiten seit 2014

- Jederzeitige Kapitalentnahme für selbstgenutztes Wohneigentum
- Förderung von alters- und behindertengerechten Umbaumaßnahmen
- Größere Zeitfenster bei Wohnungswechsel (Reinvestition)
- Sofort-Besteuerung auch während der Auszahlungsphase wählbar
Wie wird im Alter das Wohnförderkonto besteuert?
Die Riesterrenten müssen im Alter zu 100% besteuert werden, dazu zählen auch Riestersparer die die Förderung über die Eigenheimrente beziehen. Dabei werden alle geförderten Einzahlungen auf einem seperaten Wohnförderkonto erfasst und mit einem fiktiven Zins von 2% versehen. Im Rentenalter kann der Wohn Riester Sparer in jährlichen Raten bis zum 85. Lebensjahr das Wohnförderkonto versteuern oder er zahlt die fällige Steuer zu Rentenbeginn oder während der Laufzeit bis 85 auf einmal. Bei einer Einmalzahlung muss dann nur 70% des Wohnförderkontos versteuert werden.
Beispiel:
Geförderte Einzahlung: | 2.100 Euro |
Anzahl der Einzahlungen: | 25 Jahre |
Jahre vor Beginn der Einzahlungen bis Rentenbeginn: | 30 Jahre |
Steuersatz bei Rentenbeginn: | 10 % |
Endstand des Wohnförderkontos: | ca. 75.000 Euro |
Monatliche Steuerbelastung bei Renteneintritt: | ca. 27,45 Euro |
Einmalige Steuerbelastung bei Sofortbesteuerung: | ca. 5.300 Euro |
Das stimmt absolut, die meisten wissen garnicht, was für ein Potential in Wohnriester steckt.
Nachsatz: Vorsicht bei Bankangeboten, die Banken rechnen meistens die Steuerersparnis mit als Sondertilgung. Das verfälscht die Darlehensersparnis bei Wohnriesterangeboten.