Warum schützt Sie unsere Policeneingangskontrolle vor Haftung?

Wenn der Versicherer abweichend zum Antrag policiert, steht der Makler in der Haftung. Durch die Policeneingangskontrolle des geschulten Auges unserer Sachbearbeiter der Vertragsabteilung verringern wir Ihr Haftungsrisiko in diesem Bereich. Bei unserer ersten Prüfung können wir bereits einen Großteil eventueller Fehler in der Police reklamieren und ihnen hiermit erheblich viel Arbeit abnehmen.

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Sollte Ihnen in der anschließenden Prüfung etwas auffallen, teilen Sie uns dies umgehend mit und wir werden uns selbstverständlich darum kümmern.

Sollten Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie mich oder meine Kollegen aus der Maklerbetreuung gerne an.




3 Kommentare zu “Warum schützt Sie unsere Policeneingangskontrolle vor Haftung?

  1. Moin,

    die Policeneingangskontrollen finden selbstverständlich noch statt – alleine schon aus Haftungsgründen können wir nicht darauf verzichten.

    Schicken Sie mir bitte konkrete Fälle zu, bei denen Sie denken „Pech“ gehabt zu haben, ich schaue mir diese gerne zusammen mit der Vertragspflege an.

    Viele Grüße

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