Wie Sie vom BU-Expertenservice und Stephan Kaiser profitieren

blau direkt führt einen neuen Service ein.  Mit dem BU-Expertenservice aus Schweinfurt werden Kunden künftig intensiv im Fall von Berufusnfähigkeit begleitet. Geschäftsführer und BU-Experte Stephan Kaiser nimmt im Interview Stellung.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Youtube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Problemfall Berufsunfähigkeit

Eine Vielzahl von Leistungsanträgen scheitert daran, dass der Kunde diese fehlerhaft ausfüllt. Doch selbst wenn er diese richtig ausfüllt,  lauern weitere Probleme: So kann beispielsweise der Arzt oder ein dritter Gutachter Fehler machen, die den Leistungsanspruch in Frage stellen.

Fast 40% aller Leistungsanträge werden daher in der Praxis abgelehnt.

BU-Expertenservice aus Schweinfurt

BU-Experte Stephan Kaiser vom BU-Expertenservice aus Schweinfurt bietet für dieses Problem eine Lösung an. Zunächst analysiert Stephan Kaiser die Problemlage des Kunden und stellt seine gesundheitliche Situation seiner Arbeitssituation gegenüber. Zudem analysiert er die Bedingungen.

Als Folge erhält der Kunde ein solides Urteil darüber ob ein Leistungsantrag Aussicht auf Erfolg hat.

Im weiteren übernimmt Stephan Kaiser die Beantragung, die Kommunikation mit Gutachtern und Versicherern. So stellt der BU-Expertenservice sicher, dass Fehler vermieden werden.

Erfolg durch die Arbeit von Stephan Kaiser

Die Erfolge dieser Arbeit können sich sehen lassen, denn die Erfolgsquote der Anträge steigt durch die Unterstützung von 60% auf 95%.

Doch nicht nur das: Bis zur Bewilligung einer Leistung vergehen durch Rückfragen durchschnittlich rund 10 Monate. Mit Hilfe des BU-Expertenservices sinkt diese Zeit deutlich. Die Mehrzahl der Fälle kann bereits nach 2 Monaten zum Abschluss geführt werden.

Kosten des Services

Die Leistung des BU-Expertenservice teilt sich in 2 Teile auf. Bevor überhaupt eine Unterstützung im Leistungsantrag angeboten werden kann, müssen bereits erhebliche Vorarbeiten in der Erstberatung erbracht werden. Diese werden üblicherweise mit einer Pauschale in Höhe von 150,- Euro berechnet.

Hat der Antrag Aussicht auf Erfolg und erteilt der Kunde den Auftrag, muss dieser ein Honorar bezahlen. Dieses Honorar wird nur im Erfolgsfall fällig.

Die Gesamtkosten des Kunden belaufen sich demnach auf 150,- Euro plus Erfolgshonorar. (Nur bei Neuverträgen, nicht bei Übertragung.)

Service für blau direkt-Partner

Für alle Kunden die über blau direkt eine BU-Versicherung haben oder diese in die Bestandsbetreuung von blau direkt überführen, erhält der Makler einen Wertbon über 150,- Euro.  Somit ist die Erstberatung für alle BU-Kunden vollständig kostenfrei!

Wertbon für den BU-Expertenservice aus Schweinfurt
Der Wertbon für den BU-Expertenservice aus Schweinfurt steht Maklerpartnern von blau direkt kostenfrei zur Verfügung. Der Kunde erhält damit im Leistungsfall die Unterstützung von Stephan Kaiser und seinem Team.

Der Makler erhält damit einen schönen Mehrwert für seinen Kunden und kann ihm zeigen, dass er auch nach dem Abschluss noch immer etwas mehr erhält als bei anderen Vermittlern.

Wie gefällt Ihnen das?




10 Kommentare zu “Wie Sie vom BU-Expertenservice und Stephan Kaiser profitieren

  1. Toller Service, wer schon den einen oder anderen BU Antrag aufgenommen oder begleitet hat weiss das sehr zu schätzen! Interessant wäre noch wie hoch die Vergütung im Erfolgsfall wäre, danke noch für eine Info…

  2. gesponserte Begleitung bei der Leistungsbeantragung von Berufsunfähigkeitsversicherungen – das klingt nicht nur interessant, dass ist einfach nur gut! Vielen Dank an blau direkt für diesen erneuten Mehrwert für Makler und Kunden.

  3. Vielen Dank für Ihr reges Interesse an unserer Dienstleistung.

    Unser Erfolgshonorar kann pauschal oder nach Stundenaufwand vereinbart werden. Der Stundenaufwand pro BU-Leistungsfall beträgt im Durchschnitt sicherlich 40 Stunden und mehr. Daher wählen die meisten Kunden eine Pauschalvereinbarung. In der Regel beträgt das pauschale Erfolgshonorar das vierfache der monatlichen BU-Leistung.

    Die Abhängigkeit des pauschalen Erfolgshonorars von der monatlichen Leistung hat den Hintergrund, dass unsere Dienstleistung auch für Kunden mit niedrigerer BUR attraktiv sein soll. Kunden mit höherer BUR müssen etwas mehr für die Dienstleistung bezahlen, sie bekommen aber auch mehr Leistung vom VR. Für uns ist das dann einfach eine Mischkalkulation.

    Gerne können Sie sich auch über unsere Webseite http://www.bu-expertenservice.de im Infobereich darüber näher informieren.

    Mit besten Grüßen

    Stephan Kaiser
    Geschäftsführender Gesellschafter

  4. Im Wesentlichen eine tolle Sache. Mich interessiert allerdings auch die Kostenberechnungsbasis im Erfolgsfall. Gibt es da Regelungen für eine ratierliche Zahlung, denn im Leistungsfall ist der Betroffene ja doch meist recht „klamm“.

  5. Hallo Herr Holle, Sie haben Recht, im Leistungsfall sind die Betroffenen oft „klamm“.

    Bachten Sie aber bitte, dass der VR im Falle eines Anerkenntnisses ja rückwirkend bis zum Eintrittszeitpunkt der BU seine Leistungen begleicht. Diese erste Zahlung ist deshalb in der Regel (viel) höher als das vereinbarte Erfolgshonorar, weshalb es hier in der Vergangenheit noch nie Schwierigeiten gegeben hat. Wir besprechen dies auch gleich zu Beginn genau so mit dem Betroffenen.
    Sollte der Kunde trotzdem ein Problem mit der Zahlung unseres Erfolgshonorars haben und er kommuniziert das offen mit uns, stehen wir einer vernünftigen Ausnahmeregelung nicht entgegen. Aber wie gesagt, das Problem hatten wir noch nie.

Komentar verfassen

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.