Warum Sie künftig am Telefon identifiziert werden

das Jahr 2014 steht vor der Tür und damit läuft eine Umsetzungsfrist für eine wichtige neue Datenschutzmaßnahme unseres Hauses aus.

Auch datenschutzrechtlich wird sich hier etwas bei blau direkt ändern. Wie wir ja bereits in einigen Mails und Blogartikel angekündigt haben werden wir ab dem 01.01.2014 nur noch Auskünfte an Personen geben die unserem Haus als Mitarbeiter bekannt sind.

Interne Anweisungen zur Mitarbeiter-Identifikation

Bitte lest euch hierzu nochmal den Blogartikel „Wie kann man Datenschutz eigentlich umsetzen?“ gründlich durch. Ihr könnt auch gerne auf diesen Artikel verweisen, sollte ein Makler von Mitarbeiterzugängen noch nichts gehört haben. Bei der Einrichtung von MA-Zugängen hilft die Maklerbetreuung gerne weiter.

Auskünfte nur noch an Mitarbeiter?

Auskünfte bezieht sich hier natürlich auf datenschutzrechtliche Belange. Dies bedeutet im Umkehrschluss das wir natürliche keine Prüfung durchführen müssen, sofern es um allgemeine Fragen handelt, wie zum Beispiel:

  • „Wo finde ich das Antragsformular der Dialog im blau direkt System?“
  • „Wie kann ich die Hausratversicherung beantragen?
  • „Führt die Allianz im KV-Bereich Bestandsübertragungen durch?“

Dies sind alles Fragen die wir jeder Person auf der Welt beantworten können.Gleiches gilt weiterhin wenn wir den Makler schon eindeutig anhand der Stimme identifizieren können, da wir beispielhaft gefühlt jeden Tag mit dem Makler telefonieren.

Identifizierung bei Abfrage nach geschützten Daten

Mitarbeiter werden künftig durch die Abfrage von persönlichen Daten identifiziert. So stellt blau direkt sicher, dass nur Mitarbeiter mit er entsprechenden Berechtigung Auskunft zu Kunden erhalten.
Mitarbeiter werden künftig durch die Abfrage von persönlichen Daten identifiziert. So stellt blau direkt sicher, dass nur Mitarbeiter mit der entsprechenden Berechtigung Auskunft zu Kunden erhalten.

In allen anderen Fällen wird der Mitarbeiter künftig identifiziert, indem geprüft wird, ob dieser im System als Mitarbeiter angelegt ist, persönliche Fragen (beispielsweise nach seinem Geburtsdatum) zu sich beantworten kann und ob dieser berechtigt ist, Kundendaten einzusehen.

 




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