Bausparen ist ein kollektives System, in dem die Bausparer eine Sparphase und eine Darlehensphase durchlaufen. Mit der Ansparphase erwirbt der Sparer einen Rechtsanspruch auf ein später zu gewährendes Bauspardarlehen zu einem günstigen und über die gesamte Laufzeit des Darlehens festen Zinssatz.
Idee und Funktionsweise vom Bausparvertrag
1885 fand die Idee „Bausparen“ in Deutschland mit der Gründung der „Bausparkasse für Jedermann“ von Pastor Friedrich von Bodelschwingh nach Deutschland. Grundidee der Bausparkasse ist das Baufinanzieren im Kollektiv. Eine Person allein könnte sich, aufgrund des fehlendenEigenkapitals, häufig kein Eigentum leisten. Mehrere Personen gemeinsam können sich den Traum vom Eigenheim nacheinander erfüllen. Diese Idee fand vor allem in den Aufbaujahren nach dem zweiten Weltkrieg in Deutschland großen Anklang. Die Tätigkeit der verschiedenen Bausparkassen und der Schutz der Bausparer wurde im Jahr 1972 im Bausparkassengesetz(BspKG) gesetzlich festgeschrieben.
Der Bausparvertrag
Der Bausparer schließt einen Bausparvertrag mit einer Bausparkasse ab. Der Bauspartarif bestimmt bereits bei Vertragsabschluss die Zinssätze (Sparzins und Darlehenszins), die Ansparzeit, die Tilgungszeit, eine eventuelle Mindestvertragsdauer, das Mindestguthaben bei Zuteilung (25% bis 50%), Tilgungsbeiträge und die Abschlussgebühr. Der Bausparer verfügt mit der Zuteilung über die volle Bausparsumme – Sparguthaben und ein evtl. Bauspardarlehen. Mit der Eröffnung eines Bausparkonto erwirbt sich der Bausparer das Anrecht auf ein Darlehen mit niedrigem Zinssatz. Der Zinssatz ist fix und nicht mehr veränderbar. Das gibt Sicherheit über Jahre hinweg. Auch heute noch werden pro Jahr Millionen von Neuverträgen geschlossen, so dass Bausparen neben dem Sparbuch und dem Sparen auf dem Girokonto zu den TOP 3-Sparformen zählt. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass das Bausparen im Verhältnis zum Sparkonto noch angemessene Zinssätze bietet und diese für eine längere Zeit gesichert sind.
Wie funktioniert Bausparen?
Eigentlich ganz einfach. Man schließt einen Bausparvertrag über eine bestimmte Bausparsumme ab. Durch regelmäßige Einzahlungen spart man einen Teil der Bausparsumme an. Dadurch erhält man einen Anspruch auf ein Bauspardarlehen und bei Zuteilung des Vertrages kann man dann über die volle Bausparsumme – also Sparguthaben und Bauspardarlehen – verfügen.