Bausparen – die Zuteilung

Diese 10 Tipps sollen helfen, wie Sie erfolgreich zur guten Finanzierung mit Bausparen kommen und dass Sie Fehler bei der Zuteilung vermeiden. Die häufigsten Fragen, die wichtigsten Antworten rund um die Zuteilung und das Bauspardarlehen.

Frage 1: Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich die Zuteilungserklärung erhalte?

Zuteilung bedeutet, dass Sie ab sofort über Ihr verzinstes Bausparguthaben verfügen können. Wenn Sie wünschen, erhalten Sie zusätzlich das zinsgünstige und zinsfeste Bauspardarlehen.

Bei Erhalt der Zuteilungserklärung entscheiden Sie sich zwischen zwei Möglichkeiten:

a) Sie wünschen die Zuteilung „sofort“. Dann leitet die Bausparkasse alles schnellstmöglich in die Wege, damit Sie Ihr Guthaben und das Bauspardarlehen erhalten. Ihr Guthaben überweist die Bausparkasse auf die von Ihnen in der Zuteilungserklärung angegebene Bankverbindung.

b)  Sie geben den gewünschten Monat der Zuteilung vor. Ihr Recht auf Zuteilung bleibt unverändert bestehen oder Sie warten erstmals ab und reichen die Zuteilung bei Bedarf ein.

Frage 2: Wie komme ich an das Bauspardarlehen und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Auf der Zuteilungserklärung sind die wichtigsten Daten zu Ihrem Bauspardarlehen vermerkt. Wenn Sie das Bauspardarlehen in Anspruch nehmen wollen, kreuzen Sie in der Zuteilungserklärung an, dass Sie die Auszahlung des Bausparguthabens und des Bauspardarlehens wünschen.

Möchten Sie nur Ihr verzinstes Guthaben ausgezahlt erhalten, senden Sie das Formular „Zuteilungserklärung für das Bausparguthaben“ zurück. Sie erhalten Ihr Guthaben schnellstmöglich auf das von Ihnen angegebene Konto ausgezahlt.

Die Beantragung des Bauspardarlehens erfolgt mit dem Formular „Antrag für ein Bauspardarlehen“. Nach Einreichung der kompletten Unterlagen entscheidet die Bausparkasse sehr schnell über das Bauspardarlehen und zahlt es Ihnen aus.

Frage 3: Welche Vorteile bietet mir das Bauspardarlehen?

Sie haben sich Ihr Bauspardarlehen mit Ihrem Sparfleiß verdient. Nutzen Sie dessen Vorteile:

Der Zins ist für die gesamte Laufzeit fest und unveränderlich. Der Zinssatz für das Bauspardarlehen ist in der Regel günstiger als der marktübliche Zinssatz für Baudarlehen. Über den regelmäßigen monatlichen Zins- und Tilgungsbeitrag hinaus können Sie Ihr Bauspardarlehen jederzeit mit beliebig hohen Sonderzahlungen tilgen. Bis zu einer Darlehenshöhe von 30.000 Euro ist keine Eintragung in das Grundbuch erforderlich. Bauspardarlehen können auch im Grundbuch nachrangig eingetragen werden.

Frage 4: Was ist unter »wohnwirtschaftlicher Verwendung« zu verstehen? Für welche Zwecke kann ich das Bauspardarlehen einsetzen?

Bauspardarlehen können grundsätzlich nur „wohnwirtschaftlich“ eingesetzt werden. Darunter versteht man alle baulichen Maßnahmen, die sich grob dem Bau/Kauf/Modernisierung/Renovierung von Wohneigentum zurechnen lassen.

Frage 5: Ist die wohnwirtschaftliche Verwendung auch für mein Bausparguthaben zu beachten?

Nur im Zusammenhang mit der Gewährung der staatlichen Vergünstigungen. Hierbei gilt: Die wohnwirtschaftliche Verwendung Ihres Bausparguthabens müssen Sie der Bausparkasse nachweisen, wenn die Zuteilung innerhalb von 7 Jahren seit Vertragsabschluss erfolgt und Sie in dieser Zeit staatliche Vergünstigungen beantragt haben.

Treffen beide Bedingungen zu, lassen Sie sich am besten auf der Zuteilungserklärung die entsprechende Verwendung durch Ihren Ansprechpartner bestätigen. Ansonsten reichen Sie Nachweise über die wohnwirtschaftliche Verwendung in geeigneter Form (z.B. Handwerkerrechnungen) innerhalb eines Jahres ein, wenn Sie die Bausparprämien erhalten möchten. Das Bausparguthaben ist nicht nachweispflichtig.

Frage 6: Was passiert mit den staatlichen Vergünstigungen? Unter welchen Voraussetzungen kann ich darüber verfügen? Kann ich die Prämien auch weiterhin nutzen?

Die bisher nur vom Finanzamt vorgemerkten, aber noch nicht auf Ihrem Bausparkonto verbuchten staatlichen Vergünstigungen (Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmer-Sparzulage) werden mit der Annahme der Zuteilung bei dem zuständigen Finanzamt für Sie angefordert und schnellstmöglich an Sie ausgezahlt.

Wird Ihr Vertrag innerhalb von 7 Jahren zugeteilt, müssen Sie den Bausparvertrag wohnwirtschaftlich verwenden, damit Sie die gewährten Prämien behalten können. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn der Vertrag erst nach 7 Jahren zugeteilt wird – mit einer Ausnahme: Waren Sie bei Abschluss des Vertrages jünger als 25 Jahre, dürfen Sie die Wohnungsbauprämie für beliebige Zwecke einsetzen, z.B. für eine Urlaubsreise.

Frage 7: Welche Vorteile bringen mir Mehrzuteilungen?

Die Höhe des Bauspardarlehens bemisst sich an der Höhe der Bausparsumme. Ist Ihr Finanzierungsbedarf jedoch höher, haben Sie bei vielen Bausparkassen die Option einer Mehrzuteilung. Dieses höhere Bauspardarlehen ist mit höheren monatlichen Zins- und Tilgungsraten zurück zu zahlen (außer bei der Signal Iduna)

Frage 8: Mein Bausparguthaben und das Bauspardarlehen decken meinen Finanzierungsbedarf leider nicht ab. Was kann ich tun?

Die Bausparkassen bieten Ihnen zinsgünstige Sofort-Baudarlehen für jeden Baufinanzierungsbedarf. Egal ob Kauf/Bau, Modernisierung oder Umschuldung bestehender Baudarlehen. Mit vielen Jahren Erfahrung in der Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum finden die Bausparkassen für Sie nicht nur eine zinsgünstige, sondern vor allem auf Ihre Finanzierungsbedürfnisse zugeschnittene Finanzierung.

Frage 9: Ich benötige meinen Bausparvertrag jetzt nicht. Kann ich weiter sparen?

Ja, Sie können auch weiter sparen, wenn Sie Ihren Bausparvertrag zu diesem Zeitpunkt nicht benötigen. Die erneute Zuteilung Ihres Vertrages beantragen Sie jederzeit mit einer kleinen Frist. Auch wenn dann Ihr Guthaben auf diesem Vertrag weiter wächst, ist eine weitere Besparung auf dem gleichen Vertrag nicht immer ratsam.

Denn mit dem zusätzlichen Spargeld sichern Sie sich keinen zusätzlichen Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen. Ihr Bauspardarlehensanspruch aus dem zugeteilten Vertrag bleibt bei der tarifgemäßen Höchstgrenze. Zusätzlichen Darlehensanspruch erwerben Sie sich nur, wenn Sie die Besparung auf einen neuen Bausparvertrag umleiten.Tipp: Auch wenn Sie die Zuteilung nicht annehmen, entweder die Besparung einstellen oder den Sparvertrag auf einem neuen Vertrag anlegen

Frage 10: Ist die Zuteilung garantiert?

Bausparkassen dürfen dem Kunden den Zuteilungstermin nicht fest zusagen. Doch die Zuteilungsfristen sind seit Jahren stabil Bausparkassen können genau vorrechnen,  wenn Sie die Zuteilung ermöglichen werden. Eine feste Zusage dürfen Sie allerdings nicht abgeben. Die Berechnung wird abgegeben unter dem Vorbehalt, dass sich die Zielbewertungszahl nicht erhöht, die der Bausparvertrag erreichen muss. Die Bewertungszahl hängt von der Geschäftsentwicklung der Bausparkasse ab, vor allem vom Neugeschäft, von der Sparleistung der Altkunden, von der Zahl der Bausparer, die auf das Darlehen verzichten und von der Höhe der Wohnungsbauprämie. Die Zuteilungsfristen der Bausparkasse ist aber schon seit vielen Jahren stabil.

Seit 1991 haben die Bausparkassen einen „Fonds zur bauspartechnischen Absicherung“ gebildet, der die Zuteilung vorrübergehend stabil halten kann.




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