Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage

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In dem heutigen Beitrag möchte ich Ihnen ein einfaches und gleichzeitig auch schweres Thema kurz näherbringen. Die staatlichen Prämien die es auf Bausparen gibt. Das Thema Wohn Riester klammere ich mal an dieser Stelle aus.

Wohnungsbauprämie (WoP) für den Bausparvertrag

Der Anspruch auf Wohnungsbauprämie ist eine staatliche Förderung für Bausparer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 Euro (Single) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) nicht überschreitet. Kinder erhöhen die Einkommensgrenzen für die Bausparprämie. Sobald der Bausparvertrag zuteilungsreif ist, wird die Prämie auf ihren Bausparvertrag überwiesen.
Voraussetzung ist aber, dass Sie den Bausparvertrag tatsächlich wohnwirtschaftlich verwenden. Eine Ausnahme gewährt man Bausparern, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten. Ihr Guthaben können Sie immer frei verwenden, ohne das ein wohnwirtschaftlicher Hintergrund vorliegt.

versteuerndes Einkommen Prämienbegünstigter Höchstbetrag Satz 8,8% Max. jährliche Wohnungsbauprämie
Alleinstehende 25.600,00 € 512,00 € 8,8% aus 512 EUR 45,06 €
Verheiratete  51.200,00 € 1.024,00 € 8,8% aus 1024 EUR 90,11 €

Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ) für den Bausparvertrag

Durch die Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat die Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Beim Bausparen erhalten Sie mit der Arbeitnehmersparzulage eine Förderung auf ihren VL Vertrag von max. 43 Euro p.a. Beantragt wird die Arbeitnehmersparzulage über das Finanzamt. Bedingung ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen, das den Betrag von 17.900 Euro (Single) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreitet. Die vermögenswirksame Leistung wird direkt vom Arbeitgeber auf das vom Arbeitnehmer benannte Bausparkonto überwiesen.

Einkommensgrenze Förderfähiger Jahreshöchstbetrag Satz 9% Max. jährliche Zulage
Anlage auf Bausparvertrag 17.900,00 € (Single) 35.800,00 € (Verheiratete) 470,00 € (pro Arbeitnehmer) 9 % von 470,00 € 43,00 €

Sperrzeit

Die sog. „Sperrzeit“ gibt es so eigentlich nicht mehr, da die Prämien bei Zuteilung in den Vertrag eingestellt werden. Den wohnwirtschaftlichen Verwendungsnachweis bei Prämienanspruch bestätigen nach wie vor Sie als Makler.

Das Guthaben ist generell frei. Frei vom Verwendungsnachweis ist auch die Prämie für junge Leute, wenn der Vertragsabschluss vor 25 ist. d.h. hier erfolgt keine wohnwirtschaftliche Bestätigung seitens von Ihnen, da die vorgemerkten Prämien immer mitausgezahlt werden.

Die Wohnungsbauprämie wird seit 2008 immer bei Zuteilung in den Vertrag eingeführt, genau so wie die Arbeitnehmersparzulage auch bei Zuteilung (egal wann). Sie unterliegt jedoch der 7 jährigen Sperrzeit, d.h.

  • Vertrag ist nach 5 Jahren zuteilungsreif, Bausparer erhält nun Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
  • Kunde kündigt nach 8 Jahren den Vertrag. Er erhält die Arbeitnehmersparzulage (da 7 Jahre vorbei sind) erhält aber nicht die Wohnungsbauprämie.

Tatsächliche Grenzen zum Erhalt der staatlichen Prämien

Interessant wird das Ganze, wenn man die Einkommensseite vom Bruttoeinkommen her betrachtet. Was viele nichts Wissen ist die Tatsache, dass die eigentlichen Einkommensgrenzen noch höher sind. Vor allem Kinder erhöhen das maßgebende Einkommen zum Erhalt der staatlichen Bausparprämien.

Die angegebenen Werte gelten für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und dienen der Orientierung; in Einzelfällen können die Beträge auch höher oder niedriger sein.

Familienstand Wohnungsbauprämie Arbeitnehmer-Sparzulage
Zu versteuerndes Einkommen Brutto-Arbeitslohn* Zu versteuerndes Einkommen Brutto-Arbeitslohn*
Alleinstehend
Ø ohne Kinder
Ø 1 Kind**
je Kind**
25.600 30.905
36.488
plus ca. 4.000
17.900 22.035
27.554
plus ca. 4.000
Verheiratet 1 Arbeitnehmer
Ø ohne Kinder
Ø 1 Kind**
Ø 2 Kinder**
Ø 3 Kinder**
je Kind**
51.200 59.519
66.765
73.912
80.920
plus ca. 7.000
35.800 42.906
50.569
57.939
65.310
plus ca. 7.000
Verheiratet 2 Arbeitnehmer
Ø ohne Kinder
Ø 1 Kind**
Ø 2 Kinder**
je Kind**
51.200 61.989
69.940
78.071
plus ca. 8.000
35.800 44.069
52.072
60.203
plus ca. 8.000

* Unter Berücksichtigung der dem Arbeitnehmer zustehenden Pauschal- und Freibeträge.
** Steuerpflichtiger hat Anspruch auf Kinder- und Betreuungsfreibetrag und ggf. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Anderer Elternteil leistet Unterhalt.




6 Kommentare zu “Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage

  1. Super, sehr hilfreich die Tabelle. Danke.
    Schön wäre auch eine Übersicht von den einzelnen Bausparkassen mit z. B. Mindestbeitrag und Mindestbausparsumme. Ich habe festgestellt, dass es Bausparkassen mit 3000 Euro bis 8000 Euro Mindestbausparsummen gibt.

  2. Also ich habs verstanden. Ich habe in den letzten 15 Jahren 2!!! Bausparverträge vermittelt. Ich habe es mir fest vorgenommen, künftig deutlich mehr, vor allem über VL bei jüngeren Kunden, abzuschließen.
    Gut dass es jemanden gibt der sich aushkennt und bei Fragen helfen kann, weiter so.

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