Wie kann man Datenschutz eigentlich umsetzen?

Für uns ist Datenschutz schon immer mit eines der wichtigsten Themen gewesen und wird es auch zukünftig sein. Daher sind wir immer dabei noch bessere und effektivere Mittel zu erstellen, damit wir den an uns gestellten Anforderungen gerecht werden. Aus diesem Grund werden wir zum 01.07. eine wichtige Änderung zum Thema Datenschutz im System vornehmen.

Was ändert sich?

Ab diesem Zeitpunkt werden wir für jeden Zugang einen sogenannten Mitarbeiterzugang voraussetzen.

Was ist ein Mitarbeiterzugang?

Ein Mitarbeiterzugang dient als persönlicher Zugang zum System. Für jede Vermittler- oder Untervermittlernummer kann ein solcher Mitarbeiterzugang erstellt werden. Dadurch lassen sich Einstellungen im System für jeden dieser Zugänge unabhängig voneinander vornehmen.
Verzichten Sie auf das Teilen von Passwörtern für einen einzigen Zugang, sondern nutzen Sie jeden Mitarbeiter einen Eigenen, teilen Sie jedem Zugang individuell Rechte zu, was dieser Zugang darf und was er nicht darf und minimieren Sie mit einem Mitarbeiterzugang somit Ihr unternehmerisches Risiko.

Welche Vorteile noch bestehen und wie Sie einen solchen Mitarbeiterzugang anlegen können, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag.

Datenschutz
Der Schutz von Daten ist mit die wichtigste Aufgabe eines Versicherungsmaklers

 Warum machen wir diesen Schritt?

Aus einem einfachen Grund. Für Ihre und die Datensicherheit Ihrer Kunden! Ab dem 01.01.2014 werden wir unsere Identifizierung von Ihren Mitarbeitern auf die Anlage eines Mitarbeiterzuganges erweitern. Telefonische Auskünfte werden ab diesem Stichtag nur noch an Personen erteilt werden können, die auch im System als Mitarbeiter angelegt sind. Diese Maßnahme ergänzt unsere schon bestehenden Prüfungsmethoden.

Zum Einen haben Sie dadurch die Möglichkeit uns einfach, schnell und unkompliziert mitteilen zu können, wer bei Ihnen im Haus arbeitet und was viel wichtiger ist, wer mittlerweile nicht mehr für Sie tätig ist. Sollte sich zum Beispiel ein Innendienstmitarbeiter von Ihrem Unternehmen trennen, bedarf es von Ihnen nur einer kurzen Sperrung und wir haben diese Informationen ebenfalls erhalten. Somit gehen keine weiteren Informationen mehr an den Mitarbeiter, wenn dieser sich melden sollte und der Mitarbeiterzugang als gesperrt zu erkennen ist.

Gleichzeitig erfüllen Sie mit den Mitarbeiterzugängen einen wichtigen Punkt aus dem Bundesdatenschutzgesetz.

„Anlage (zu § 9 Satz 1 BDSG)
Werden personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet oder genutzt, ist die innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, dass sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird. Dabei sind insbesondere Maßnahmen zu treffen, die je nach der Art der zu schützenden personenbezogenen Daten oder Datenkategorien geeignet sind,

5.zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind (Eingabekontrolle)“

Was passiert, wenn ich am 01.07. noch keinen Mitarbeiterzugang angelegt habe?

Keine Angst! Zum 01.07. erhalten alle Makler, die noch keinen solchen Zugang nutzen ein Dialogfeld beim Login angezeigt, welches zur Anlage eines solchen Mitarbeiterzuganges dient. Nach der Anlage des Mitarbeiterzuganges können Sie ganz normal weiterarbeiten. Die Identifizierung wird bis zum 01.01.2014 wie gehabt funktionieren.

Bei Fragen zur Einrichtung der Mitarbeiterzugänge steht Ihnen unsere Maklerbetreuung gerne zur Verfügung.




3 Kommentare zu “Wie kann man Datenschutz eigentlich umsetzen?

  1. Liebes blau-direkt-Team,

    es ist sehr löblich, dass das Wort „Datenschutz“ für Euch noch eine schützenswerte Bedeutung hat.
    Im Gegensatz zur Neuregelung des TKG im Bereich der Bestandsdatenauskunft, die der Bundesrat im Mai 2013 nicht gestoppt hat.

    Nun stellt sich die folgende Frage:
    Welchen Sinn macht die Beachtung des Datenschutzes, wenn der Staat den Datenschutz untergräbt? Selbst bei einer Ordnungswidrigkeit haben staatliche Stellen das Recht auf alle eigentlich geschützten Daten Zugriff zu erhalten – es reicht also falsches Parken oder der Verstoß gegen die Impressumspflicht, um jeden Datenschutz zu beenden.

    http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/neuregelung-zur-bestandsdatenauskunft-vom-bundesrat-durchgewunken/

    Warum sollen Makler eine Pflicht noch erfüllen, die der Staat mißachtet und mit Füssen tritt?

  2. Hallo Arne,

    die Politik sieht die Privatsphäre seiner Bürger nicht als schützenswert an und tritt die Bürgerrechte – und Datenschutz sind Bürgerrechte – mit Füßen.
    Weil das aber nicht unbedingt mehrheitsfähig ist, verschärft man die Gesetze diesbezüglich für andere. Das ist schlimm. Da hast Du Recht.

    Nur:
    1.) Ein Gesetz ist ein Gesetz und bloß weil die Politik verheuchelt ist, heißt dies nicht, dass wir uns über das Gesetz stellen dürfen. Bei allem Unmut: Es hilft nix.
    2.) Unser erstes Interesse muss unseren gemeinsamen Kunden gelten. Für diese ist es wichtig, dass wir diskret, vertraulich und verantwortlich mit ihrer Privatsphäre umgehen. Dadurch ist es auch für uns wichtig. Es wird für uns nicht unwichtig, nur weil andere sich falsch verhalten, oder?

    Ich verstehe Deinen Unmut gut, aber wir tun das nicht für den Staat, sondern für unsere Kunden. Wir zollen Ihnen Respekt, denn sie haben es verdient.

    Liebe Grüße
    Oliver

  3. Nun wird es wieder einmal sichtbar, es wird immer schwieriger mit mehreren Systemem zusammen zu arbeiten. Entweder man entscheidet sich für das System von Blaudirekt oder es wird immer schwieriger alle Dinge richtig zu machen. Wer sich mit dem System richtig auskennt, wird bald auch nicht mehr woanders vergleichen wollen. Liebe Grüße Sven Fischer Makler

Komentar verfassen

Die E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.