Warum Courtagen ratierlich ausbezahlt werden müssen

Für Abschluss-Courtagen ist es üblich, dass diese diskontiert – also bevor diese verdient sind in einer Summe – ausbezahlt werden.

Die BAFin hat jedoch strenge Regeln erlassen, die in manchen Fällen eine ratierliche Zahlweise nahelegen.

Diskontierte Auszahlung – früher die Ausnahme

Tatsächlich war die diskontierte Auszahlung –  obwohl marktüblich – bis vor kurzem die Ausnahme.

Im BAV-Rundschrieben R 1/94 wies die BAFin ausdrücklih daraufhin, dass die ratierliche Zahlweise von Abschlusscourtagen der Regelfall sei. Die diskontierte Auszahlung dürfe nur begründet und gut abgesichert erfolgen.

Zum 01.12.2007 wurde das Rundschreiben aufgehoben und durch die Nachfolgeregelung ersetzt.

Rundschreiben 9/2007 (VA)

Im Rundschreiben 9/2007(VA) gibt die BAFin konkrete Hinweise zur Anwendung der §§ 80 ff VAG und § 34d Gewerbeordnung. Die BAFin überlässt es nun Versicherern und Pools im Rahmen der Gesetze frei darüber zu entscheiden, wie Abschluss-Courtagen an den Vermittler fließen.

Gleichzeitig weist die BAFin jedoch klar daraufhin, dass die Courtagezahlung weiterhin genau zu prüfen ist:

Nicht übersehen werden darf aber, dass die Zusammenarbeit mit Vermittlern auch mit nicht unerheblichen Risiken für die Unternehmen verbunden ist. Der Steuerung und Kontrolle dieser Risiken kommt daher im Rahmen des Risikomanagements hohe Bedeutung zu und bedarf der besonderen Aufmerksamkeit der Unternehmen. Insbesondere müssen sie nach Auffassung der BaFin über geeignete Kontrollinstrumente verfügen, die eine frühzeitige Erkennung ermöglichen. Nur so sind sie in der Lage, ihre Unternehmen, aber auch die Versicherten vor Schäden zu bewahren.

Umsetzung bei blau direkt

Grundsätzlich zahlt blau direkt die Abschluss-Courtagen diskontiert (also vorab) aus, wobei der Maklerpartner Wahlfreiheit hat und stattdessen auch eine ratierliche Zahlweise wählen kann.

Die diskontierte Auszahlung erfolgt unter Berücksichtigung einer Stornoreserve in Höhe von 10% und einer Vertrauensschadensumlage in Höhe von 2%.

Die Vorschriften des BAFin legen allerdings nahe, dass es blau direkt im Rahmen seines „Risikomanagements“ möglich sein muss, die damit verbundenen Risiken zu „steuern“ und zu „kontrollieren“. Konkret bedeutet dies: blau direkt muss im Bedarfsfall abweichende Entscheidungen treffen können.

Pool-AGB regeln Steuerungsmöglichkeiten

Um ggf. auftretende Risiken steuern zu können, lassen die AGB blau direkt umfassende Möglichkeiten:

Die blau direkt GmbH & Co. KG zahlt die Courtage grundsätzlich … wie verdient aus.  Es kann vereinbart werden, dass die Courtagen als Vorschuss gezahlt werden (diskontiert).

Die blau direkt GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Höhe der Stornoreserve unter Berücksichtigung des Stornorisikos nach billigem Ermessen neu festzusetzen.

blau direkt definiert die ratierliche Auszahlung als Normalfall, obwohl in den Courtagelisten die diskontierte Auszahlung abweichend geregelt ist. Auf diese Weise hat blau direkt jederzeit die Möglichkeit ggf. Courtagen stattdessen wie verdient – also ratierlich- auszubezahlen, sollte dies notwendig erscheinen.

Bevor es jedoch dazu kommt steht blau direkt mit der Erhöhung der Stornoreserve ein weiteres Steuerungsinstrument zur Verfügung.

Weitreichende Möglichkeiten – selten genutzt

Einem Maklerpartner generell gegen dessen Wunsch nur ratierlich auszubezahlen ist ein weitreichender Eingriff in die Wirtschaftssituation des Partners. Entsprechend Handverlesen wird dieses Instrument angewandt.

Stand 23 Mai 2013

828 aktive Hauptvermittler

12 Partner mit ratierlicher Auszahlung auf eigenen Wunsch (beispielsweise aus steuerlichen Gründen)

6 Partner mit ratierlicher Auszahlung aufgrund Abgabe eidesstattlicher Versicherung

2 Partner mit ratierlicher Auszahlung aufgrund stark überhöhter Stornoquoten

1 Partner mit ratierlicher Auszahlung aufgrund akuter Gefährdungslage

Auch die Änderung der Stornoreserve geschieht handverlesen

Stand 23 Mai 2013

828 aktive Hauptvermittler

78 Partner ohne Einbehalt Stornoreserve (Deckelung erreicht)

739 Partner mit Einbehalt Stornoreserve 10% (gem. Vereinbarung)

11 Partner mit Stornoreservesatz > 10%

Die Zahlen zeigen deutlich:

Die Partner von blau direkt sind finanziell solide aufgestellt und ermöglichen blau direkt weitreichendes Vertrauen.

Gründe für generelle Abweichungen

Unter welchen Umständen greift blau direkt grundsätzlich zu den Möglichkeiten einer erhöhten Stornoreserve oder einer ratierlichen Auszahlung?

  • Der Makler hat eine eidesstattliche Versicherung abgegeben
  • Mehrfach wurden Debitsalden (Stornorückzahlungen) nur schleppend oder gar nicht aktiv ausgeglichen
  • Die Stornoquote übersteigt 30%
  • Es liegen Warnungen der AVAD vor
  • Deutlich negative Bonitätsauskünfte
  • starke Indizienlage für Betrugsverdacht

In der Praxis werden die Kriterien zudem gegen vorhandene Bestände und Dauer der Partnerschaft abgewogen.

Wann wird in Einzelfällen ratierlich bezahlt?

Neben der grundsätzlichen Einstellung einer Verbindung kann jedoch auch von Fall zu Fall entschieden werden, wenn ein Vertrag extrem stornogefährdet erscheint.

Dies wäre beispielsweise im konkreten Betrugsverdachtsfall der Fall. Darüber hinaus gibt es jedoch ein paar grundlegende Regeln, die in den Courtagelisten genau benannt werden:

  • Die Courtage für Eigenverträge wird grundsätzlich ratierlich über den Stornohaftungszeitraum ausbezahlt. Als Eigenverträge gelten alle Verträge des Geschäftspartners, seiner Mitarbeiter und seiner bzw. deren Verwandten.
  • Die Courtage für Lebensversicherungen mit einem Monatsbeitrag ab 400,- Euro wird ratierlich ausgezahlt, sofern innerhalb der letzten 36 Monate weniger als eine Million Euro Bewertungssummen an Lebengeschäft vermittelt wurden.
  • Die Courtage für Verträge die vor Auszahlung der Courtage in den Mahnstatus der Gesellschaft gelangen wird auch nach später erfolgter Zahlung ratierlich über den Stornohaftungszeitraum ausbezahlt.
  • Die Courtage für Vollkrankenversicherungsverträge von Versicherungsnehmern ohne oder mit lückenhafter Vorversicherung werden grundsätzlich ratierlich über den Stornohaftungszeitraum ausgezahlt.
  • Die Courtage für Verträge bei denen vor Auszahlung der Courtage eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vorliegt werden grundsätzlich ratierlich über den Stornohaftungszeitraum ausgezahlt

In allen genannten Fällen weisen Auswertungen des Risikomanagements auf eine Stornowahrscheinlichkeit während des Courtagehaftungszeitraums von über 50% hin.

Wir reden über alles

Die dargestellten Regeln dienen auch Ihrer Sicherheit, denn unerwartete Stornobelastungen setzen Sie und unsere Gemeinschaft Rückzahlungsverpflichtungen und wirtschaftlichen Risiken aus.

Die Sicherheitsmechanismen sind daher gut justiert eingestellt, um im Zweifel einen Courtageverlust zu vermeiden.

Andererseits spricht nichts dagegen bei langjährigen Partnern beispielsweise auch Eigenverträge diskontiert auszuzahlen. Wer sehr viel Lebengeschäfte über uns abwickelt wird auch häufiger Beträge mit einem Monatsbeitrag von mehr als 400 Euro je Kunde erreichen, auch hier lösen wir das natürlich in Ihrem Sinne.

Sollten ein Vertrag ratierlich ausgezahlt werden, bewahren Sie einen kühlen Kopf!

Sprechen Sie uns einfach an. In mehr als 80% aller Eingaben schütten wir nach einer näheren Prüfung die Courtage anschließend diskontiert aus.




8 Kommentare zu “Warum Courtagen ratierlich ausbezahlt werden müssen

  1. Die beste Lösung wäre eine laufende Courtage, wie dies auch im SHU-Geschäft üblich ist.
    Dies würde den Anreiz dauernder Umdeckungen des Kunden mindern, da eben bei vielen Vermittlern hier ein erhebliches wirtschaftliches Eigeninteresse dem Kundenwohl voran gestellt wird.
    Allerdings müsste hier noch die rechtliche Grundlage geschaffen werden, dass der ursprüngliche Vermittler seinen durch die Vermittlung erworbenen Courtageanspruch auch bei einem Wechsel des betreuenden Maklers behält und der neue Makler nur Anspruch auf die übliche Betreuungsvergütung für diesen Vertrag erlangt.

  2. Dazu möchte ich nur ein kurzes Feedback abgeben: Ich wurde selbst von den Einzelfallregelungen überrascht. Wir haben oft Beiträge in der LV von mehr als 250 EUR.
    Ich würde anregen, auf diesen Sachverhalt bei den Neumaklertagen stärker hinzuweisen. In den ersten Wochen der Partnerschaft hat man genug damit zu tun, wen man anruft, wie man mit dem Portal umgeht, wo man was findet… Der Hinweis auf diese Regel ist bei mir erst angekommen, als ich bereits die erste betroffene Abrechnung gelesen habe und dann – etwas verwirrt – bei Euch angerufen habe. Da kommt dann die Massage: „Das wissen Sie nicht? Das machen wir doch immer so!“ Suboptimal.
    Glücklicherweise war ich auf die Liquidität in dem Fall nicht angewiesen. Im Hinblick auf die Planungssicherheit kann ein Hinweis darauf aber sicher nicht schaden. Zukünftig reicht ja dann ein Hinweis auf diesen Beitrag hier. Der erklärt es ja prima.

  3. Marco, da stimme ich Dir uneingeschränkt zu. Wir müssen da Lösungen finden, damit kein Partner überrascht wird.
    Es wäre am besten, wenn es jedem Partner grundsätzlich vorher klar würde, falls eine Courtage abweichend ratierlich gezahlt wird. Da sind wir noch nicht gut genug.

    Liebe Grüße
    Oliver

  4. Hallo,

    vielleicht wäre es auch noch eine Idee bei Lebensversicherungen nicht unbedingt auf den reinen Monatsbeitrag abzustellen, sondern vielleicht auf die Bewertungssumme. Evt. auch in Verbindung mit dem Eintrittsalter.

    Viele Grüße aus Berlin
    Dirk Gärtner

  5. Ich frage mich eh, ob anstatt der Honorrarberatung nicht in Zukunft eine gleiche ratierliche Auzahlung im Leben und KV Bereich kommen wird. Wenn es hier eine einheitliche Regelung von der Höhe (siehe Deckelung KV) gibt, kann man ja wirlich „unabhängig beraten“, da es egeal ist zu welcher Gesellschaft man das Geschäft bringt. Dies ist natürlich für viele Maklerkollegen ein finanzielles Problem. Ich habe bei vielen Gesellschaften eine ratierliche Auszahlung vereinbart, da ich gar nicht einsehe, eine Vertrauenschadenversicherung extra zu zahlen. Verwunderlich ist nur, dass es Gesellschaften gibt, welche nicht ratierlich auszahlen können oder wollen, wenn ich es als Makler wünsche(z. B. Generali).

  6. Hallo, in anbetracht der aktuellen Entwicklungen sollten wir uns im Bereich Leben und Kranken der ratierlichen Courtage – ähnlich Sach – nicht verschließen. Ich halte das immer noch für besser als das Zwangshonorar. Wenn dann die Möglichkeit besteht, mit dem Kunden ein Abschlusshonorar zu vereinbaren (Krankenversicherung, ALtersvorosrgeKONZEPTE etc.), so dass die laufende Courtage tatsächlich die Verwatungs- und Grundkosten deckt… Würde mir am ehesten entgegenkommen. Klar, dass Manchem die diskontierliche Auszahlung zunächst mehr hilft. Aber ist das langfristig die Lösung?

  7. Hallo, ich wurde nun auch kalt erwischt! Mir war aus diesem Blog bekannt – und nur aus diesem Blog, nicht aus AGBs oder sonstigen Vereinbarungen – dass für LV Verträge über 250 EUR Monatsbeitrag lediglich ratierlich vergütet wird. Ich habe nun einen Vertrag einer Kundin ratierlich ausgezahlt bekommen, obwohl der Beitrag nur 193 EUR monatlich war. Auf meine Rückfrage bekam ich die Info, dass die Kundin weitere Verträge abgeschlossen hat, und somit der gesamt von der Kundin zu zahlende Monatsbeitrag über 250 EUR liegt!
    Es wurde zwar nun eine Lösung für die Angelegenheit gefunden, aber hier sollte zwingend und dringend eine bessere Lösung gefunden und kommuniziert werden.
    Ist in Anbetracht des Zusammenzählens der Beiträge ein Betrag von 250 EUR nicht zu niedrig angesetzt? Eine BU kann schnell 100 EUR kosten und eine Altersvorsorge hat auch mal schnell einen Beitrag von 150 – 200 EUR – und schon haben wir ein Problem!
    Also Lösung suchen und mitteilen!

  8. Hallo Frank,

    in der Courtagevereinbarung steht dazu das ein oder andere und dann in den Courtagelisten als „wichtiger Hinweis“. Das heißt aber natürlich nicht, dass man das nicht besser kommunzieren könnte.

    Die Grenze von 250 Euro erscheint mir mittlerweile auch zu gering. Ich habe das bereits vor ein paar Tagen intern angestoßen über eine Erhöhung der Grenze nachzudenken. 🙂

    Ansonsten ist es ja so wie Du schon sagst: Ansprechen. Wir finden immer eine Lösung. 🙂

    Liebe Grüße
    Oliver

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