Warum die gesetzliche Erwerbsminderung nicht zur BU führt…

Berufsunfähigkeit und gesetzliche Erwerbsminderung haben keinen Zusammenhang. Ein Urteil macht dies deutlich.

Krankenschwester mit beschleunigter Herzfrequenz

Eine ausgebildete Krankenschwester (Teilzeit im Schichtdienst in einem Krankenhaus tätig) war seit dem 02.01.2006 arbeitsunfähig geschrieben und erhält seit dem 01.05.2007 von der Deutschen Rentenversicherung Bund, eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in Höhe von 622,00 € pro Monat. Im März 2006 beantragte die Krankenschwester Leistungen aus Ihrer Berufsunfähigkeitszusatz-Versicherung. Nach anfänglich kulanter Zahlung von sieben Monatsrenten ( insgesamt 3.579,00 € ) und nach Einholung eines nervenärztlichen sowie eines internistischen Gutachtens, lehnte der Berufsunfähigkeits-Versicherer mit Schreiben vom 03.05.2007 die Leistung endgültig ab.

LG Bielefeld ( 17.06.2011 – 1 O 115/7 )

Die Behauptung der Klägerin, Sie sei infolge einer Herzerkrankung berufsunfähig, ist durch das eingeholte schriftliche Sachverständigengutachten vom 04.02.2010 nicht bestätigt worden. Der Sachverständige hat ausgeführt, die von anderer Stelle geäußerte Verdachtsdiagnose einer Herzmuskelentzündung sei nicht haltbar. Sowohl die in der Vergangenheit durchgeführten als auch die von ihm veranlassten Untersuchungen des Herzens, insbesondere die Magnetresonanz-tomographische Untersuchung, hätten sämtlich nur pathologisch unauffällige Befunde ergeben. Das Herz der Klägerin sei gesund. Es sei lediglich eine Neigung zur Sinustachykardie feststellbar, die mit ganz hoher Wahrscheinlichkeit extrakardialer Genese sei; ferner lasse sich ein gewisser Trainingsmangel erahnen. Die Klägerin könne durch Aufnahme eines milden Ausdauertrainings zusammen mit einem erneuten Therapieversuch mit dem seit einiger Zeit verfügbaren modernen Beta-Blocker Ivabradin ihre gesundheitliche Situation so weit verbessern, dass sie langfristig wieder voll in das Arbeitsleben integriert werden könne.

Fazit

Die Anerkennung einer Erwerbsminderungsrente durch die Deutsche Rentenversicherung ist keinesfalls als Leistungsbescheid für eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung anzusehen. Die oft zu hörende Floskel, dass jeder der “ EU “ ist auch automatisch “ BU “ sein muss, wird durch das oben aufgeführte Gerichtsurteil widerlegt. Es kommt somit eindeutig auf den BU-Einzelfall an und vor allem sollte der Rechtsbeistand, ein erfahrener BU-Fachanwalt sein, der über langjährige Erfahrungen mit dem Umgang von medizinischen und berufskundlichen Gutachten verfügt.




5 Kommentare zu “Warum die gesetzliche Erwerbsminderung nicht zur BU führt…

  1. Interessant finde ich die Aussage: “ Mach mal ein wenig Sport und schon kannst Du wieder arbeiten…“ . So steht es ja sinngemäß dort geschrieben. Auf jeden Fall ist hier einiges zu hinterfragen und die Schlußfolgerung kann nur dieselbe wie beim Kollegen Timmermann sein: die meisten Anwälte können das nicht !!!! Hier muß von Annfang an der Spezialist ran.

  2. In diesem Zusammenhang der Verweis auf: http://www.schah-sedi.de/

    Die Kanzlei ist spezialisiert auf Personengroßschäden und Versicherungsrecht. Das bedeutet gerade im Bereich der Berufsunfähigkeits- & Erwerbunsfähigeitsrenten existiert hier eine besondere Expertise.

    Die Kanzlei leistet für alle Kunden von Partnern der blau direkt kostenlose Erstberatung.

    Liebe Grüße
    Oliver Pradetto

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