In einem unserer vorherigen Beiträge – Siegel machen den Unterschied – geht es um den Erfolgsfaktor Siegel.
Nun stellt sich die Frage …
Wie binde ich Siegel in das blau direkt – Website-Management ein?
In Grunde genommen ist es ganz einfach. Sie brauchen nicht mal HTML-Kenntnisse, aber erst Mal ganz langsam. 🙂
Bevor wir ein Siegel einbinden können, sollten Sie sich überlegen:
Wo binde ich das Siegel ein?
Im Idealfall sollte das Siegel im Sichtfeld liegen – z.B. neben dem Vergleichsrechner oder wie in meinem Beispiel-Fall über meinem Text zur Ausbildung.
Wie binde ich das Siegel ein?
Bild-Datei Hochladen
Bevor Sie ein Bild einfügen können, sollten Sie es vorher auf ihre Seite laden.
Dazu gehen Sie im Content-Management-System auf den Menupünkt Dateien.
Nach einem Klick auf das Icon Hinzufügen wählen Sie die Datei und laden Sie diese hoch.
Als nächstes können Sie die Datei als Sonderelement auf der gewünschte Seite hinterlegen.
Das Einbinden
Das Hinzufügen von Siegeln erfolgt als „Sonderlement“. Sonderelemente lassen sich einfach einbinden.
Im Bereich Meine Webseite finden Sie den Menüpunkt Sonderelemente.
Um ein eigenes Bild zu verwenden, wählen Sie den Typ Eigenes Bild und geben Sie diesem Element einen passenden Bezeichner (Name).
Nach dem Speichern haben wir die Möglichkeit das Sonderelement zu bearbeiten und wählen unser Bild im Bereich Bild auswählen aus.
Tipp: Über den Alternativ-Text und der Namensgebung (Title) können Sie Google positive Kenntnisse über Ihre Homepage vermitteln. Das wirkt sich auf das Ranking Ihrer Homepage aus. Statt „Siegel“ könnten Sie beispielsweise „Siegel für Qualität im Kfz-Versicherungsvergleich“ schreiben.
Im letzten Schritt können Sie das Sonderelement auf der jeweiligen Seite einbinden.
Dazu gehen Sie ein Schritt zurück und wählen Seiten verwalten und bearbeiten Ihre gewünschte Seite.
Im unteren Teil der Seite können Sie wie gewohnt das Sonderelement einfügen:
Tipp: Nicht jedes Zertifikat bzw. Siegel darf ohne Erlaubnis des Urhebers eingebunden werden. Fragen Sie im Zweifel direkt beim Anbieter nach und informieren Sie sich über die Bedingungen.
Wenn man Siegel von der Stiftung Warentest für Produkte zur Finanzberatung zum Beispiel aus den Bereichen Berufsunfähigkeit, Altersvorsorge, etc. einsetzen will, dann muss man sich an die CI von Stiftung Warentest halten und eine Gebühr bezahlen gemäß Email:
„Guten Tag Herr Ohligschläger,
vielen Dank für Ihre Mailanfrage.
Bitte informieren Sie sich auf unserem Portal über die Nutzungsbedingungen zur Verwendung unseres Logos – pro getesteten Produkt /Tarif- als markenrechtlich geschützte Wort,- Bildmarke bestellen Sie es ggfls. zu einem Preis von 500 EUR zzgl. gesetzl. MwtSt.“ Das muss dann jeder Versicherungsmakler selbst entscheiden, ob er bereit ist pro Siegel soviel Geld zu investieren.
Beste Grüße aus Hamburg von
Sebastian Ohligschläger
Die Frage ist doch, ob jeder Makler das Siegel lizensieren muß oder ob es reicht, wenn eine Versicherung dies einmalig macht?
Beim mir sind z.B. schon mal Werbebanner auf der Seite wo mit einem Siegel geworben wird. Dazu muß ich (meines Wissens) aber keine separate Vereinbarung mit dem Siegel-Vergeber treffen.
Ich denke, daß man für seien eigene Webseite nur dann ein Siegel einsetzen darf, wenn diese von dem Siegel-Betreiber auch getestet wurde und man dieses dann lizensiert hat. Dafür dann einmal 500 Euro zu zahlen könnte man ja noch überlegen.
Aber wie sieht es aus, wenn ein Produktpartner irgendwo ein Siegel erhalten hat und man dieses dann bei den Produktinformationen dies Partners anzeigt? Muß dann jeder Makler notfalls für jeden Produktpartner diese Gebühr bezahlen oder reicht es wenn der Produktanbieter diese einmalig macht?
Ich würde mich freuen, wenn in einem der nächsten Blog-Artikel auch mal die rechtliche Situation zum Einbau von Siegeln näher beleuchtet würde. Solange verzichte ich sicherheitshalber lieber auf Siegel 😉
Beste Grüße aus Siegburg
Michael Freund
PS. Spricht etwas gegen den Einsatz von Fantasie-Siegeln?
Moin Moin! 🙂
Bzgl. rechtliche Hintergründe. Die Rechtsberatung in Deutschland ist streng gesetzlich geregelt. Nach § 6 RDG ist es zwar erlaubt, sofern der Berater Jura studiert (bzw. Jurastudium abgeschlossen) hat 🙂
Zudem ist es schwierig eine allgemeine Aussage im Blog zu posten.
Bzgl. der Fantasie-Siegel:
Schauen Sie sich das Urteil (LG Köln, Urteil vom 05.01.2012, Az.: 31 O 491/11) an.
Die Irreführung der Kunden durch ein „erfundenes Siegel“ (in dem Fall Kundenmeinung) hat dem Unternehmen hohe Kosten beschert 😉 aber auch hier gilt. Ich bin kein Fachmann. Ich würde Siegel nie selbst erstellen. Rechtlich gesehen sollte man ein Anwalt aufsuchen.
Grüße aus Lübeck