Der allerwichtigste Einschluss in der Privathaftpflicht…

…ist zweifelsohne der „Verzicht auf den Einwand der Dekiktunfähigkeit“.

Kinder in der Privathaftpflicht

Sonst sind Schäden jüngerer Kinder nicht mitversichert.

Ist das wirklich wichtig?
Werft einen Blick:
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17 Kommentare zu “Der allerwichtigste Einschluss in der Privathaftpflicht…

  1. Sehr gut!

    … aber war das nicht eher ein Be- und Entlade-Schaden?! Ich möchte nun aber auch für jede Versicherung so ein Video haben, besonders freue ich mich auf die Sterbegeldversicherung 😉

    Grüße aus Ingolstadt,

    Sebastian Sprenger

  2. Top-Video! Auf das Sterbegeld-Video bin ich auch gespannt. Sehr guter Ansatz, dann will ich auch noch ein Unfall-Video. Das ist bestimmt auch schön anzuschauen :-)! Jetzt soll noch mal einer sagen, dass Makler nichts davon verstehen mit der Angst zu spielen ;-)!

  3. Prima Sache solche Kurzfilme Oli 🙂

    Kann man den Streifen für seine Webseite erwerben ?
    Ich würde den Slogan „deshalb PHV vom Fachmann“ gerne anführen… 😉

    Kollegiale Grüße an alle BD ler 🙂

  4. Google sperrt das Video immer wieder, weil es gegen die Richtlinien verstößt. (Kinder in Gefahr bringen zu Werbezwecken).

    Am besten man sucht bei Youtube nach „Sven & Michel Trampolintrick Teil5“) Dann findet man eigentlich immer wieder eine neu hochgeladene Version. 😉

  5. Eine kurze Antwort :
    Zum Downloaden einfach den Mediaplayerconnectifity als Plugin in Mozilla installieren, sobald ein Mediainhalt im Browser ist, einfach draufklicken auf das Ausrufezeichen und er grapped alle Inhalte auf der Seite, die zur Auswahl stehen.

    Kurze Fragen :
    -Ist der Video Urhebergeschützt ?
    – Wenn ich den auf meiner Seite implementiere, sperrt mich Google dann auch ?
    – Gibts da nen Richtlinie, was den Einsatzanzahl von Kurzfilmen auf einer Maklerseite betrifft, so dass es nicht kitschig wirkt ?

    Kollegiale Grüße,

    Peter 🙂

  6. Hat #bd für das Video ? Wenn ja, ist die auf uns erweiterbar ? Oder zumindest auf den PHV-Rechner (der ist ja von Euch 😎 ) ?

    Viele Grüße aus Berlin (jetzt mit Foto, dank Hannes‘ Blog)

    -Thomas Thöns-

  7. nochmal korrekt :

    Hat #bd für das Video eine Lizenz ? Wenn ja, ist die auf uns erweiterbar ? Oder zumindest auf den PHV-Rechner (der ist ja von Euch ) ?

    Viele Grüße aus Berlin (jetzt mit Foto, dank Hannes’ Blog)

    -Thomas Thöns-

  8. Das gezeigte Video entspringt einer Reihe von Sven & Michel.
    Diese hatten zuerst einen Zaubertrick ausprobiert bei dem diese eine Tischtuchdecke unter allerlei Geschirr wegziehen. Davon gibt es verschiedene missglückte Versuche. Beim letzen Versuch kommt es dann zu einer mittleren Katastrophe.
    Ähnlich verhält es sich mit dem Trampolintrick. Da gibt es 5 Teile. Die ersten 4 mal zeigen die Jungs stolz relativ belangloses mit ihrem neuen Trampolin.
    Beim letzten Mal dann die Katastrophe.

    Die jeweils letzten Videos sind relativ lustig und wurden massenhaft im Netz verteilt. Durch die vorherigen Videos wirkt das ganze authentisch. Tatsächlich ist die Katastrophe aber fast zu perfekt. Es findet sich nirgends ein Hinweis auf eine dahinter stehende Firma, aber man kann davon ausgehen, dass es sich um eine Viralwerbbung handelt. Irgendwann wird aufgedeckt wer hier wirbt. Bis dahin wurde das Video dann vermutlich millionenfach geklickt. Billige Werbung.

    Man muss daher davon ausgehen, dass das Video urheberrechtlich geschützt ist. So lange es über youtube „embedded“ wird, verletzt der einbindende nicht die Urheberrechte. Schließlich gibt der hochladende das Video frei zur Einbindung. Anders verhält es sich, wenn das Video downgeloadet uns selbst hochgeladen wird.
    Es direkt als Werbung einzusetzen, sollte man aber sicher dennoch eher lassen.
    Weniger weil dies rechtlich problematisch wäre, immerhin setzt die virale Werbung ja darauf, dass es weitgehend verteilt wird, aber wenn die Aufklärung kommt wer dort wirbt, könnte das überraschend sein. Stellt Euch mal vor, das wäre ein agressiver Strukturvertrieb, was würden Eure Kunden dann denken?

    Insgesamt ist die Einbindung von Videos seotechnisch super und bringt einen bei Google hoch. Dies gilt unabhängig davon, ob der Inhalt gegen Richtlinien von Youtube verstößt, denn das sind 2 paar unterschiedliche Schuhe. Allerdings gilt die Double Content-Falle. Wenn viele Webseiten auf den gleichen Link verweisen, zählt die Filmeinbindung nur für den ersten. Im vorliegenden Fall lohnt sich die Einbindung unter Google-Gesichtspunkten also nicht.

    Seotechnisch kann man so viele Videos einbinden wie man will. Das wirkt immer positiv. Allerdings kann es den Kunden eher nerven und die Klickrate je Video geht runter. Ich würde daher schon dafür sorgen dass ich auf meiner Homepage hier und da ein paar Videos eingebunden habe, aber nur das, was mich meiner Zielgruppe wirklich näher bringt.

    Wofür sich das Sven & Michel-Video aber lohnt ist ein Hinweis an meine Facebook-Freunde mit einem Spruch zur Privathaftpflicht. Das ist witzig und unaufdringlich. So etwas kann neue Kunden in sozialen Netzwerken bringen.
    Wer Newsletter an seine Kunden schickt, könnte auch auf das Video aufmerksam machen. So etwas schauen die Leute gern und es entlockt ein Lachen.
    Wer mit seinen Kunden lachen kann, von dem wird auch gekauft.

    Kollegiale Grüße
    Oliver Pradetto

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