Überraschend für viele Kollegen fordert blau direkt von jedem Makler eine Umsatzsteuernummer (korrekt: Umsatzsteuer-Identifikationsnnumer) ein. Ansonsten wird keine Courtage ausbezahlt.
Aber Makler sind doch gar nicht umsatzsteuerpflichtig? Wozu das also?
Courtage-Abrechnungen sind Rechnungen
§14 des Umsatzsteuergesetzes regelt verbindlich was eine Rechnung ist.
„Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.“
Im Klartext: Auch wenn wir es umgangssprachlich anders nennen, ist eine Courtage-Abrechnung rechtlich gesehen eine Rechnung.
Umsatzsteuernummer gesetzlich in Rechnungen gefordert
Wie eine Rechnung auszusehen hat, ist ebenfalls nicht der freien Gestaltung überlassen.
Dies regelt sich aus §14 UStG 4. Darin heißt es in einer Aufzählung zu den obligatorisch enthaltenen Punkten unter Punkt 2:
die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
Fehlt die Steuernummer, ist die Rechnung nicht ordnungsgemäß. Die Courtage-Abrechnung wird dann eventuell von einem kritischen Betriebsprüfer nicht anerkannt. Eine Courtage kann dann folgerichtig nicht ausbezahlt werden.
Keine Umsatzsteuernummer vorhanden?
Falls Sie keine Umsatzsteuer-Identifkationsnummer haben, können Sie stattdessen die vom Finanzamt erteilte Steuernummer in das entsprechende Feld eintragen. Dies ist im Gesetz ausdrücklich zugelassen. Entsprechend erhalten Sie auch in diesem Fall korrekte Abrechnungen und die daraus resultierende Courtagezahlung.
Schlechte Alternative
blau direkt rät grundsätzlich davon ab, eine Steuernummer zu verwenden. Denn jeder der Ihre Steuernummer kennt, kann in Ihrem Namen gefälschte Steuererklärungen bei der Finanzverwaltung einreichen. Diese können Sie zwar im Nachgang anfechten, wenn Ihre Unterschrift gefälscht wurde, doch zunächst führt dies dazu, dass auf Basis der gefälschten Steuererklärung eine Steuerfestsetzung mit entsprechenden Vorauszahlungsverpflichtungen erfolgt.
Haben Sie Ihrem Finanzamt eine Genehmigung zur Lastschrift erteilt, kann Ihr Konto in der Folge über Nacht leer sein. Schlimmer noch: Das Finanzamt kann Pfändungen gegenüber bei Geschäftspartnern anzeigen, die Ihren Leumund zerstören oder sogar die Zahlungsunfähigkeit – die Insolvenz – auslösen.
Die Bekanntgabe der Steuernummer an Dritte, birgt ein unkalkulierbares Risiko für jeden Unternehmer.
Die Problematik verschärft sich dadurch, dass Sie auch auf Ihrer Homepage Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer – ersatzweise Ihre Steuernummer – anzugeben haben.
Indem Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwenden, können Sie dieses Risiko ausschließen.
Umsatzsteuer-Identifkationsnummer ist kostenlos
Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt auf Anfrage kostenfrei. Sie müssen dann lediglich einmal jährlich eine „Null-Erklärung“ abgeben. Also erklären, dass Sie keine umsatzsteuerpflichtigen Umsätze hatten.
Das kostet 2 Minuten pro Jahr.
Makler sind nicht umsatzsteuerpflichtig…
… aber eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer brauchen Sie als verantwortungsbewusstes Unternehmen aus den dargestellten Gründen trotzdem.
Das ist ja der Hammer. Da haben wir nie drüber nachgedacht! Vielen Dank für diesen Hinweis. Werden wir auf jeden Fall so umsetzen.
Stand Juni 2013 kann ich nirgendwo einen Hinweis finden, dass die NORMALE Steuernummer auf der Homepage angegeben werden muss. Da bitte ich um kurzen Hinweis auf den entsprechenden Gesetzestext. Danke.
Bitte Blogbeitrag lesen,lieber Arthur! Die Umsatzsteueridentifikationsnummer ist anzugeben. Wenn diese nicht vorhanden ist, dient die Einkommenssteuernummer als Ersatz.
Die passenden Verordnungen sucht Dir sicher ein freundlicher Abmahnanwalt heraus, wenn Du es lässt… 😉
Lieber Oliver! Es geht mir um die Angabe der Steuernummer auf der HOMEPAGE. Dazu steht nur folgender Beitrag im Blog: „Die Problematik verschärft sich dadurch, dass Sie auch auf Ihrer Homepage Ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer – ersatzweise Ihre Steuernummer – anzugeben haben.“
Habe gerade mit einem Anwalt gesprochen und § 5 des Telemediengesetzes studiert. Wenn eine Umsatzsteuernummer nicht vorhanden ist, muss auf der Homepage im Impressum auch keine andere (normale) Steuernummer angegeben werden. Bei den Rechnungen stimme ich hier voll überein, aber nicht hinsichtlich der Homepage. Wenn nun eine Umsatzsteuernummer jedoch bestehet, dann muss diese gleichwohl auch auf der Homepage erfasst werden. Siehe auch http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
😉
Ist der Unterschied relevant?
Auf jeden Fall wirst Du sämtlichen Geschäftspartnern die Rechnungen (auch Courtagegutschriften) stellen (also allen Versicherern und Pools und damit einer Unzahl an Dritten) die Einkommensteuer benennen müssen, wenn Du keine Umsatzsteuernummer hast.
Das bedeutet eine Umsatzsteuernummer benötigst Du ohnehin und dann – hier sind wir uns ja einig- muss diese auf der Homepage angegeben werden.
Die Alternative: Weiter wurschteln und hoffen, dass niemals jemand Dir was böses will…
Ich habe erst mal heute meinen Steuerberater angeschrieben, dass er mir eine Nummer sofort beim Finanzamt beantragt. Danke für die Info.
Hallo zusammen,
das ist die Antwort meines Steuerberaters zu diesem Thema.
Manche Sachen werden vielleicht doch zu heiß gekocht!?
Gruß
Michael Stock
Hallo Herr Stock,
nach Rückfrage bei den Finanzbehörden sind USt-ID-Nummern für Berufstätige der (umsatzsteuerbefreiten) Versicherungsbranche grds. nicht vorgesehen. Ein „Durchsetzen“ des Anspruchs auf Erteilung würde insb. auch bedeuten, dass Sie in den nächsten zwei Jahren monatliche USt-Voranmeldungen mit ausschließlich steuerfreien Umsätzen übermitteln müssten.
Bitte geben Sie gegenüber Ihrem Maklerpoolpartner Ihre Steuernummer des Finanzamts Minden an; die von blaudirekt beschriebenen Gefahren des Missbrauchs mit der Steuer-Nr. sehen wir als sehr gering an – in der Praxis haben wir noch von keinem derartigen Missbrauchsfall gehört.
Sollten sich Rückfragen ergeben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
MfG Kirchhoff, RA/StB