Elektronische Rechnungslegung vereinfacht!

Wer seinen Kunden Rechnungen per PDF schicken wollte, musste bislang zwangsläufig mit dem Makel leben, dass diese für das Finanzamt ungültig waren.

Zwar haben zahlreiche Dienstleister dennoch Rechnungen nur als PDF verschickt – beispielsweise fast alle Internetprovider – , aber für das Finanzamt waren diese ohne elektronische Signatur allesamt ungültig.

Dies war insbesondere deswegen ein Problem, weil gerade internationale Dienste auch auf Nachfrage postalisch keine Rechnung zur Verfügung stellten und auch bei zahlreichen Onlineshops war es problematisch eine Rechnung per Post zu verlangen.

Die elektronische Signatur war immer Theorie, da das Verfahren zu kompliziert und zu teuer gewesen wäre und schließlich geht es bei der elektronischen Rechnungsstellung gerade um die Einfachheit.

Praktisch behalf sich die Wirtschaft, indem Sie die PDFs einfach ausdruckte und als Ausdruck in der Buchhaltung nutzte. Auf Nachfrage des Betriebsprüfers wurde dann einfach angegeben, man habe die Rechnung per Post erhalten (denn faktisch wäre das gleiche PDF ausgedruckt und per Post übersandt ohnehin zu jedem Zeitpunkt rechtskonform gewesen. Absurd!). Die Betriebsprüfer wiederum fragten gar nicht erst, denn selbst bei Nichtakezptanz ließen die Steuerbehörden zur Not auch Eigenbelege zu.

Alles in allem waren die Regelungen der Finanzbehörden also schwachsinnig und gingen an der Wirklichkeit vorbei. In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums wird denn künftig auch auf Signaturen verzichtet. Gefordert wird lediglich, dass irgendeine Art von Prüfverfahren eingesetzt wird, um elektronische Rechnungen zu prüfen.

Im Klartext heißt dies: Wenn der Buchhalter oder Geschäftsführer angibt nur Rechnungen zu bezahlen, von denen er eingehend überprüft hat, dass diese korrekt sind ist dies künftig ausreichend.

So kommen denn ungefähr 19 Jahre nach Einführung des PDFs auch die deutschen Finanzbehörden in der Wirklichkeit der Wirtschaftswelt an. Der Kostenersparnis durch elektronische Rechnungsstellung steht so erstmalig auch keine Gesetzesbürokratie mehr entgegen.

 




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