1,2,3 meins … – Bestandsübertragungen leicht gemacht

Sind wir mal ehrlich: Mittlerweile ist ein großer Teil des Makler Daseins nicht der Neuabschluss, sondern eine Umverteilung von Beständen von Makler zu Makler oder Ausschließlichkeitsvermittler zu Makler und so weiter … .

Ob man es will oder nicht, eine der Kernqualifikationen eines Maklers ist somit die Organisation solcher Vorgänge.

Bestandsübertragungen stellen oftmals den komplizierten Weg als ein Neuabschluss dar. In vielen Fällen macht ein Neuabschluss auch überhaupt keinen Sinn und wenn wir mal ehrlich sind, sind auch nicht alle Kollegen Verbrecher und schliessen auch hin und wieder sinnvolle Versicherungen für den Kunden ab. Hinzu kommt, dass in vielen Fällen der Kunde durch eine Kündigung durchaus schlechter gestellt werden könnte.

Aus diesem Grund kommt der Makler nicht umher sich mit dem Thema Bestandsübertragung zu beschäftigen und wird schnell feststellen, dass der Sachverhalt vielschichtig und von unterschiedlichsten Regelungen geprägt ist. Daher gilt es möglichst einfach und mit vergleichsweise wenig Aufwand, Versicherungsverträge auf sich als Betreuer übertragen zu lassen, damit man die eigenen Kunden bestmöglich betreuen kann.

Um den Vorgang der Bestandsübertragung einfacher und transparenter zu gestalten, haben wir ein neues Tool zur Bestandsübertragung entwickelt.

Um den vollen Funktionsumfang nutzen zu können, benötigen Sie als allererstes einen sogenannten Mitarbeiterzugang. Lesen Sie hierzu unseren Blogeintrag zu den Vorteilen des Mitarbeiterzuganges und wie Sie einen solchen nutzen und anlegen können.

Das neue Bestandsübertragungs Tool können Sie über die Kundenmaske öffnen, in dem Sie in der Vertragsübersicht in der letzten Spalte auf das Icon „Schlüssel auf einem Blatt“ klicken oder in der Vertragsansicht auf das deutlich präsente „Bestandsübertragung veranlassen“.

Sobald Sie eine dieser Optionen genutzt haben, öffnet sich Ihr neues Werkzeug für die Bestandsübertragung.

Veranlassen einer Bestandsübertragung durch einen Versicherungsmakler
Veranlassen Sie in drei einfachen Schritten eine Bestandsübertragung. #1 Nutzen Sie eine bereits im System erfasste Maklervollmacht oder -auftrag oder laden ein neues Dokument hoch. #2 Wählen Sie die zu übertragenden Verträge aus. #3 Veranlassen Sie die Bestandsübertragung.

Die Ansicht ist in drei einfache Schritte untergliedert:

Zuweisen von Sonderdokumente
Mit Hilfe des „gelben Stiftes“ können Sie ein Dokument als Sonderdokument deklarieren. Diese kann zum Beispiel auch die Maklervollmacht sein, welches danach im Bestandsübertragungs Tool nutzbar ist.
  1. Der erste Bereich dient zur Auswahl der Maklervollmacht oder -vertrag. Über die Option „Neue Maklervollmacht / -vertrag hochladen“ können Sie eines der genannten Dokumente beim Kunden hochladen und archivieren. Kollegen, die die Dokumentenmanagementlizenz nutzen und bei einigen Kunden schon Maklervollmachten oder -verträge hochgeladen haben, können diese natürlich ebenfalls nutzen und müssen kein neues Schriftstück hochladen. In diesem Fall reicht, wenn die Maklervollmacht oder -vertrag als Sonderdokument deklariert ist.
  2. Beim zweiten Bereich wählen Sie einfach die Gesellschaften aus, die Sie gerne übertragen wollen. Eine weitere Arbeitserleichterung stellt unsere Datenbank dar, in der wir erfasst haben, ob eine Gesellschaft eine courtagepflichtige Übertragung durchführt und wenn ja zu welchen Bedingungen.
    So wissen Sie sofort, ob eine Gesellschaft überträgt, Abfindungen auf Sie zu kommen und noch vieles weiteres.
    Diese Informationen erweiteren und pflegen wir täglich für Sie, damit Sie sich auf andere Dinge konzentieren können.
  3. Im letzten Bereich veranlassen Sie die Bestandsübertragungen über den „Veranlassen“ Button. Vorher jedoch stimmen Sie den AGB zur Bestandsübertragung zu. In diesen Bedingungen werden Sie zum Beispiel nocheinmal explizit daraufhin gewiesen, dass es bei einigen Gesellschaften zu Abfindungen kommt und diese vom Makler zu tragen sind.

Nachdem Sie auf veranlassen geklickt haben, macht das System alle weiteren Schritte für Sie automatisiert. Als erstes erstellt das System ein Anschreiben an die Gesellschaft und nutzt hierfür Ihre im System hinterlegten Daten und Ihre hochgeladene Unterschrift. Übrings die Unterschrift und die Maklervollmacht oder -vertrag sind auch im Kündigungstool von blau direkt nutzbar.

Hochladen einer Mitarbeiter Unterschrift
Laden Sie ganz einfach eine Unterschrift für Ihren Mitarbeiterzugang hoch.

Als nächstes führt das Bestandsübertragungs Tool Ihr Anschreiben und Ihre Maklervollmacht oder -vertrag zusammen und erstellt daraus ein Schreiben, welches danach zur Gesellschaft geschickt wird. Jeder Vorgang wird einzeln bei jedem Vertrag automatisch dokumentiert, so dass Sie auch zu einem späteren Zeitpunkt den Vorgang der Bestandsübertragung nachvollziehen können.

Haben Sie noch Anregungen? Können wir vielleicht noch etwas besser machen? Dann teilen Sie uns dieses einfach mit!




14 Kommentare zu “1,2,3 meins … – Bestandsübertragungen leicht gemacht

  1. Wenn einige Kollegen Probleme haben sollten eine Unterschrift im System zu hinterlagen, dann steht Herr Eugen Volk gerne zur Verfügung. Er bringt Ihre Unterschrift für Sie gerne in das richtige Format, wenn Sie dieses zum Beispiel auf einem DIN A4 Blatt eingescannt haben.

    Wir helfen Ihnen damit Sie Ihre Unterschrift im System nutzen können.

    Eugen Volk
    Tel: 0451 – 872 011 87
    Fax: 0451 – 872 012 99
    E-Mail: volk@blaudirekt.de

  2. Eine Maklervollmacht ist aus Haftungsgründen nicht immer ideal. Geht das nicht auch ohne? Bei der BCA kann man z.B. einen Einzelauftrag für einen speziellen Vertrag veranlassen, ohne einen Maklervollmacht für alle Versicherungen des Kunden vorlegen zu müssen. Den druckt man einfach aus, läßt den Kunden unterschreiben und sendet das ganze an die Versicherung.

  3. @Finanzpartner.DE

    Grundsätzlich ist die Übertragung natürlich auch mit Maklervertrag möglich. Im Tool selber finden Sie beim Hochladen zum Beispiel auch die Auswahlmöglichkeit zwischen Vollmacht und Vertrag. Es gibt jedoch einige Gesellschaften, die Übertragungen nur mit einer Vollmacht durchführen, da der Kunde immer in seiner Gesamtform übertragen wird.

    Das heißt die Gesellschaften lassen „Rosinenpickerei“ nicht zu.

    In der Praxis heißt dieses, wenn ich die Wohngebäudeversicherung übertragen lassen will, dann muss ich auch die Hundehalterhaftpflicht übertragen. Ansonsten wird nur der Korrespondenzmaklerstatus bestätigt.

  4. …. prima, Danke und wieder mal etwas, dass den tgl. Arbeitsablauf einfach und unkompliziert gestaltet. … eben blau ….. ! 😉

    Meine Anregung dazu: Die „BÜ-Aktivierung“ ist das eine, Kontrolle, Erinnerung an die Gesellschaften wenn BÜ noch nicht geschehen oder Wiedervorlage selbiger das andere. Gibt es hier schon Pläne, wie das Seitens blau evtl. noch weiter ausgebaut werden kann?

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