Wird Ihr Bestand durch den Maklerpool heimlich verpfändet?

In der Dortmunder Erklärung fordern die Iniatoren, dass Maklerpools auf die Verpfändung von Maklerbeständen verzichten.

Eine Selbstverständlichkeit? Na, dann lesen Sie mal!

Die PWV verpflichtet sich, niemals Maklerbestände zu Finanzierungszwecken zu verpfänden, eigenständig Aktionen in Vermittlerbeständen durchzuführen oder Bestände ohne Zustimmung des Anwenders nach Beendigung der Zusammenarbeit weiterzugeben oder zu veräußern.

Was auf den ersten Blick plausibel klingt, ist bei näherer Betrachtung für Pools und Maklerschaft nicht tragbar.

Tatsächlich zeigt sich an diesem Punkt, dass die Dortmunder Erklärung nicht vollständig durchdacht war. Tatsächlich muss ein Pool die Möglichkeit haben, den Bestand eines Maklers unter bestimmten Umständen weiterzugeben bzw. sogar zu veräußern.
Denken Sie einmal an folgende Beispiele:

  • Der Makler stimmt der Veräußerung ausdrücklich zu (also wünscht diese).
  • Der Makler verstirbt und hat keine Nachfolgeregelung. Es gibt zudem keine Erben die Rechte am Bestand beanspruchen.
  • Der Makler ist nicht mehr auffindbar und die Betreuung der Versicherungskunden muss sichergestellt werden.
  • Der Makler hat betrügerisch gehandelt und zum Schutz der Kunden muss die Betreuung neu geregelt werden.
  • Ein Gericht hat dies verfügt.
  • Es bestehen uneinbringliche Forderungen gegenüber dem Makler, die anders nicht beglichen werden können.

blau direkt hat eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung abgegeben, die diese Punkte berücksichtigt, aber dennoch klipp und klar erklärt, dass die Bestände des Maklers ansonsten tabu sind.

Wessen Vermögen riskieren?

Geht es einem Pool wirtschaftlich schlecht ist es aus Sicht des Pools erstrebenswert, wenn dieser die Bestände, die er für seine Makler verwaltet notfalls an Dritte verpfänden kann. Ohne diese Möglichkeit müssten die Eigner des Pools eigene Sicherheiten bereitstellen und damit ihr Privatvermögen riskieren.

Trotzdem kann kein Makler wollen, dass seine Kunden und Verträge ohne sein Wissen und Einverständnis an Dritte verpfändet werden, nicht wahr?

Schockierende Wahrheit über Maklerpools

Und was glauben Sie? Welche Pools – außer blau direkt – haben bis zum heutigen Tag eine rechtsverbindliche öffentliche Selbstverpflichtung abgegeben in der Sie ausdrücklich den Verzicht auf Verpfändungen erklären?

Die Antwort klingt nahezu unglaubwürdig: Kein einziger!

Bitte verstehen Sie mich nicht falsch: Ich möchte hier nicht hinterlistig auf unsere Wettbewerber einschlagen. Ich halte es durchaus für wahrscheinlich, dass viele Poolchefs sich mit dieser Frage bislang schlicht nicht beschäftigt haben und sicher gibt es noch eine Reihe von Pools, die Ihre Bestände noch nicht verpfändet haben. Nur ist es dann spätestens jetzt Zeit, eine entsprechende Erklärung abzufordern.

Sicher sein können Sie mit Ihren Beständen nur, wenn Sie entsprechende Erklärungen einfordern, nicht wahr?

Sie sind gefordert!

Deswegen fordere ich Sie auf: Wenn Sie noch andere Pools oder Deckungskonzeptgeber als blau direkt bedienen, dann verlangen Sie eine klare Selbstverpflichtung – unterzeichnet von allen Geschäftsführern bzw. Vorstandsmitgliedern.

Senden Sir mir diese und ich veröffentliche diese als weitere positive Poolbeispiele in den Kommentaren unten.

Ich bin gespannt.




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