Sind E-Mails rechtsgültig?

Es gab mal Zeiten, da wurde die Wirksamkeit eines Faxes angezweifelt, weil es nicht original unterschrieben war. Heute kann nahezu jede Willenserklärung per Fax rechtswirksam abgegeben werden (ausnahmen regelt der Gesetzgeber ausdrücklich).

Doch wie verhält es sich eigentlich mir der Rechtswirksamkeit von E-Mails ist ein per E-Mail geschlossener Vertrag gültig? Kann man per E-Mail kündigen?

E-Mail-Rechtsprechung entwickelt sich

Wenn etwas neu ist, ist die Rechtsfindung zu Anfang kompliziert. Es gibt noch keine Gesetze und die Richter urteilen mit ungenügendem Kenntnisstand.
Tatsächlich zweifelten die ersten Urteile die Beweiskraft von E-Mails an.

Doch nach mehreren Jahrzehnten hat sich die E-Mail zu einem Standard-Kommunikationsinstrument entwickelt. Die anfänglichen Unsicherheiten sind ausgeräumt und mit der öffentlichen Wahrnehmung passt sich auch die Rechtsprechung an, denn Recht wird immer auch von der öffentlichen Wahrnehmung geprägt.

E-Mails sind rechtssicher
E-Mails sind rechtssicher. Das Oberlandesgericht München hat die Rechtswirksamkeit von E-Mails sogar für den Fall von Schriftformerfordernissen bestätigt. Die sind aber nicht so fotogen wie dieses Exemplar eines Richters.

Ein Vertrag kommt durch Willenserklärungen zum Tragen

Das BGB erklärt, dass ein Vertrag grundsätzlich durch 2 übereinstimmende Willenserklärungen geschlossen wird. Abgesehen von speziellen Verträgen – wie etwa Grundstückskäufen – sind Verträge von der Form her frei. Das bedeutet Verträge können beispielsweise auch mündlich geschlossen werden.

Da es auch beim mündlichen Vertragsschluss keinerlei Unterschrift gibt, spricht also nichts dagegen, wenn 2 potentielle Vertragspartner per E-Mail ihren Willen erklären und so einen Vertrag schließen.

Der Vertragsschluss per E-Mail ist also kein Problem.

Beweiskraft einer E-Mail

Mit der gleichen Begründung ist auch die Kündigung per E-Mail kein Problem, denn ein Vertrag kann auch formfrei beendet werden (es sei denn, dies ist anders vereinbart worden).

Die Frage stellt sich lediglich, ob der versandt und der Zugang einer E-Mail bewiesen werden kann. Während beim Fax das Versandprotokoll die Versendung eines Faxes (nicht aber dessen tatsächlicher Inhalt) glaubwürdig machen kann, nützen Empfangsbestätigungen bei E-Mails wenig.

Die Frage stellt sich jedoch, wie oft in der Praxis die Beweisbarkeit ein reales Problem ist. Das beispielsweise Versicherer den Zugang eines Faxes nach Übergabe des Versandprotokolls anzweifeln ist eher selten. Ebenso selten dürfte es vorkommen, dass ein Versicherer nach Übersendung einer E-Mail-Kopie in Abrede stellt, dass die Mail zugegangen ist, denn faktisch ließe sich auch dies glaubhaft durch die Einbeziehung von Providern belegen.

Archivieren Sie Ihre E-Mails revisionssicher – wie dies etwa im blau direkt-System möglich ist – stellt die Beweiskraft kein Problem dar.

E-Mails entsprechend der Schriftform

Interessant ist in diesem Zusammenhang übrigens ein Urteil des Oberlandesgericht München (Az.: 23 U 3798/11).

Erstmalig wurde dabei bestätigt, dass eine Kündigung per E-Mail sogar dann ausreichend ist, wenn ausdrücklich schriftliche Kündigungen vereinbart waren, da die E-Mail der Schriftform entspräche. Dies würde auch nicht dadurch in Frage gestellt, dass die E-Mail keine Unterschrift trägt, denn Unterschrift und Schriftform sind zweierlei.

Es käme lediglich darauf an, dass mit der Herkunft der E-Mail der Ursprung der Willenserklärung klar zu erkennen sei.

Um dies sicherzustellen ist es wichtig, dass Ihre E-Mail-Adresse den allgemeinen Regeln entspricht. T-Online-Adressen haben da naturgemäß schlechtere Karten.

Mehr über korrekte E-Mail-Adressen erfahren Sie in unserem Blogartikel zum Thema „Die gute E-Mail-Adresse“.




4 Kommentare zu “Sind E-Mails rechtsgültig?

  1. Moin Oliver.
    Ich finde dies einen sehr nützlichen Blog-Beitrag.
    Nicht jeder findet oder sucht nach höchstrichterlichen Entscheidungen.
    Und vor allem: Nicht jeder archiviert revisionssicher.
    Gut dass dieses beim blau System funktioniert.
    Bravo.
    Martin Tiemerding

  2. Moin,
    die Entwicklung geht weiter.
    Wie man z. B. bei web. de sieht, gibt es Email-Einschreiben usw.
    Da ein Geschäftsleben ohne Emails in unserem Bereich gar nicht mehr möglich ist, wird es Zeit, dass wir emfangene Emails im Verwaltungssystem speichern können und nicht erst als „pdf“ umwandeln müssen und dann speichern.
    Aber wie immer ist bd damit schon beschäftigt.
    Oliver wir sehen uns nächste Woche.
    Beste Grüße
    Timo Fuhrmann

  3. Wir haben das sogar schon fertig und im Praxiseinsatz. 🙂

    Allerdings bieten wir es nur nach und nach an. In den nächsten Wochen dazu mehr.

    Liebe Grüße
    Oliver Pradetto

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